Sachverhalt: |
Auf der Grundlage des
Beschlusses über die digitale Ratsarbeit vom 05.03.2020 und dem Prüfauftrag aus
dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vom 10.12.2020 wird vorgeschlagen,
eine Anpassung der Entschädigung der Stadtratsmitglieder vorzunehmen.
Über die Festsetzung der Höhe der Entschädigungen
entscheidet der Stadtrat gem. § 51 KSVG mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder. Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung ist die Gemeindegröße,
die Aufgabenfülle der Ratsmitglieder und die Haushaltslage zu berücksichtigen.
Eine Umfrage bei den
kreisangehörigen Kommunen hat ergeben, dass die hiesigen Stadtratsmitglieder im
Vergleich nur eine niedrige Grundpauschale erhalten. Die Sitzungsgelder bewegen
sich im üblichen Rahmen.
Allein schon zur
Würdigung der umfangreichen ehrenamtlichen Gremienarbeit und der Besonderheit der
Umsetzung der digitalen Ratsarbeit empfiehlt die Verwaltung folgende Anpassung:
1. Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die sich im
Rahmen der Testphase ein privates Endgerät angeschafft hatten und dafür einen
Kaufbeleg nach dem 05.03.2020 vorlegen können, erhalten rückwirkend ab dem
01.07.2020 eine Grundpauschale in Höhe von 60,- € monatlich.
2. Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die während
der Testphase mit bereits vorhandenen privaten Endgeräten gearbeitet haben,
erhalten ab der Übergabe der dienstlichen Endgeräte eine Grundpauschale in Höhe
von 60,- € monatlich.
3.
Teilnehmer, die
nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, erhalten ab dem Beginn der digitalen
Ratsarbeit der übrigen Ratsmitglieder eine Grundpauschale in Höhe von 50,- €
monatlich.
Da
die Digitalisierung der Gremienarbeit im Vordergrund steht und bereits zum
jetzigen Zeitpunkt das Modul „Sitzungsgeld“ in der Sitzungsmanagement-Software
zur Verfügung steht, wird des Weiteren vorgeschlagen, die Abrechnung der
Grundpauschale und der Sitzungsgelder über „Session“ abzuwickeln und eine
monatliche Auszahlung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Anpassung der Entschädigung
der Ratsmitglieder:
1. Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die sich im
Rahmen der Testphase ein privates Endgerät angeschafft haben und dafür einen
Kaufbeleg vorlegen können, erhalten rückwirkend ab dem 01.07.2020 eine
Grundpauschale in Höhe von 60,- € monatlich.
2. Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die während
der Testphase mit bereits vorhandenen privaten Endgeräten gearbeitet haben,
erhalten ab der Übergabe der dienstlichen Endgeräte eine Grundpauschale in Höhe
von 60,- € monatlich.
3.
Teilnehmer, die
nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, erhalten ab dem Beginn der
digitalen Ratsarbeit der übrigen Ratsmitglieder eine Grundpauschale in Höhe von
50,- € monatlich.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die
Abrechnung der Entschädigung ab dem Beginn der digitalen Ratsarbeit über das
Modul „Sitzungsgeld“ in der Sitzungsmanagement-Software abzuwickeln.
Finanzierung: |
Die benötigten
Haushaltsmittel werden bei den Ansätzen für das Jahr 2021 berücksichtigt. Die
Zahlung der rückwirkenden Erhöhung erfolgt über vorhandene Restmittel.