Entschädigung der Ratsmitglieder

Betreff
Entschädigung der Ratsmitglieder
Vorlage
Amt 10/021/2020
Aktenzeichen
Amt 10 / SV
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses über die digitale Ratsarbeit vom 05.03.2020 und dem Prüfauftrag aus dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vom 10.12.2020 wird vorgeschlagen, eine Anpassung der Entschädigung der Stadtratsmitglieder vorzunehmen.

 

Über die Festsetzung der Höhe der Entschädigungen entscheidet der Stadtrat gem. § 51 KSVG mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung ist die Gemeindegröße, die Aufgabenfülle der Ratsmitglieder und die Haushaltslage zu berücksichtigen.

 

Eine Umfrage bei den kreisangehörigen Kommunen hat ergeben, dass die hiesigen Stadtratsmitglieder im Vergleich nur eine niedrige Grundpauschale erhalten. Die Sitzungsgelder bewegen sich im üblichen Rahmen.

 

Allein schon zur Würdigung der umfangreichen ehrenamtlichen Gremienarbeit und der Besonderheit der Umsetzung der digitalen Ratsarbeit empfiehlt die Verwaltung folgende Anpassung:

 

1.      Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die sich im Rahmen der Testphase ein privates Endgerät angeschafft hatten und dafür einen Kaufbeleg nach dem 05.03.2020 vorlegen können, erhalten rückwirkend ab dem 01.07.2020 eine Grundpauschale in Höhe von 60,- € monatlich.

2.      Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die während der Testphase mit bereits vorhandenen privaten Endgeräten gearbeitet haben, erhalten ab der Übergabe der dienstlichen Endgeräte eine Grundpauschale in Höhe von 60,- € monatlich.

3.      Teilnehmer, die nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, erhalten ab dem Beginn der digitalen Ratsarbeit der übrigen Ratsmitglieder eine Grundpauschale in Höhe von 50,- € monatlich.

 

Da die Digitalisierung der Gremienarbeit im Vordergrund steht und bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Modul „Sitzungsgeld“ in der Sitzungsmanagement-Software zur Verfügung steht, wird des Weiteren vorgeschlagen, die Abrechnung der Grundpauschale und der Sitzungsgelder über „Session“ abzuwickeln und eine monatliche Auszahlung vorzunehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Anpassung der Entschädigung der Ratsmitglieder:

 

1.      Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die sich im Rahmen der Testphase ein privates Endgerät angeschafft haben und dafür einen Kaufbeleg vorlegen können, erhalten rückwirkend ab dem 01.07.2020 eine Grundpauschale in Höhe von 60,- € monatlich.

2.      Teilnehmer an der digitalen Ratsarbeit, die während der Testphase mit bereits vorhandenen privaten Endgeräten gearbeitet haben, erhalten ab der Übergabe der dienstlichen Endgeräte eine Grundpauschale in Höhe von 60,- € monatlich.

3.      Teilnehmer, die nicht an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, erhalten ab dem Beginn der digitalen Ratsarbeit der übrigen Ratsmitglieder eine Grundpauschale in Höhe von 50,- € monatlich.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Abrechnung der Entschädigung ab dem Beginn der digitalen Ratsarbeit über das Modul „Sitzungsgeld“ in der Sitzungsmanagement-Software abzuwickeln.

Finanzierung:

 

Die benötigten Haushaltsmittel werden bei den Ansätzen für das Jahr 2021 berücksichtigt. Die Zahlung der rückwirkenden Erhöhung erfolgt über vorhandene Restmittel.