Bildung und Besetzung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5 KSVG sowie Änderung der Geschäftsordnung

Betreff
Bildung und Besetzung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5 KSVG sowie Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
Amt 10/020/2020
Aktenzeichen
Amt 10 / SV
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Entscheidung über die Benennung bzw. Bildung eines Notausschuss wurde bei den Beratungen im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss und im Stadtrat im Dezember 2020 vertagt.

 

Die Verwaltung erhielt einen Prüfauftrag, wie ein Notausschuss gem. § 51a Abs. 5 KSVG zusammengesetzt werden müsste, damit alle im Rat vertretenen Fraktionen im zu bildenden Notausschuss vertreten sind.

 

Damit nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt alle im Rat vertretenen Fraktionen auch entsprechend ihrer Fraktionsstärke Sitze im Notausschuss erhalten, ist eine Mindestanzahl von 15 Ausschussmitgliedern notwendig. Danach würde die Sitzverteilung wie folgt aussehen:

 

 

CDU:                           7 Sitze

SPD:                            5 Sitze

Die Linken:                  1 Sitz

AfD:                            1 Sitz

B‘90/Die Grünen:        1 Sitz

 

Bei einer Anzahl von 17 Sitzen käme es zu der folgenden Sitzverteilung:

 

 

CDU:                           8 Sitze

SPD:                            6 Sitze

Die Linken:                  1 Sitz

AfD:                            1 Sitz

B‘90/Die Grünen:        1 Sitz

 

Bei der Besetzung des Notausschusses gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Besetzung der übrigen Ausschüsse. Das heißt, dass auch hier eine einvernehmliche Einigung erzielt werden muss. Kommt es zu keiner Einigung, so ist ein Wahlverfahren gem. § 48 Abs. 2 KSVG durchzuführen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass es im Falle eines Wahlverfahrens je nach Stimmabgabe und Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder zu einem Losentscheid kommen kann und damit eine Fraktion dennoch unberücksichtigt bleibt.

 

Herrscht über die Besetzung des Ausschusses Einigkeit, so gelten die benannten Ausschussmitglieder als gewählt.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Geschäftsordnung

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

1.      die Bildung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5 KSVG mit einer Ausschussstärke von _____ Sitzen zu beschließen sowie die Ausschussmitglieder zu benennen und

  1. § 25a der Geschäftsordnung sowie den Anhang hinsichtlich des Notausschusses gem. der Anlage zur Sitzungsvorlage zu ergänzen.