Sachverhalt: |
Die Entscheidung über die Benennung bzw. Bildung eines Notausschuss
wurde bei den Beratungen im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss und im
Stadtrat im Dezember 2020 vertagt.
Die Verwaltung erhielt einen Prüfauftrag, wie ein Notausschuss gem. §
51a Abs. 5 KSVG zusammengesetzt werden müsste, damit alle im Rat vertretenen
Fraktionen im zu bildenden Notausschuss vertreten sind.
Damit nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt alle
im Rat vertretenen Fraktionen auch entsprechend ihrer Fraktionsstärke Sitze im
Notausschuss erhalten, ist eine Mindestanzahl von 15 Ausschussmitgliedern
notwendig. Danach würde die Sitzverteilung wie folgt aussehen:
CDU: 7
Sitze
SPD: 5
Sitze
Die Linken: 1
Sitz
AfD: 1
Sitz
B‘90/Die Grünen: 1
Sitz
Bei einer Anzahl von 17 Sitzen käme es zu der
folgenden Sitzverteilung:
CDU: 8
Sitze
SPD: 6
Sitze
Die Linken: 1
Sitz
AfD: 1
Sitz
B‘90/Die Grünen: 1
Sitz
Bei der Besetzung des Notausschusses gelten
dieselben Voraussetzungen wie für die Besetzung der übrigen Ausschüsse. Das
heißt, dass auch hier eine einvernehmliche Einigung erzielt werden muss. Kommt
es zu keiner Einigung, so ist ein Wahlverfahren gem. § 48 Abs. 2 KSVG
durchzuführen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es im Falle eines
Wahlverfahrens je nach Stimmabgabe und Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder zu
einem Losentscheid kommen kann und damit eine Fraktion dennoch unberücksichtigt
bleibt.
Herrscht über die Besetzung des Ausschusses
Einigkeit, so gelten die benannten Ausschussmitglieder als gewählt.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Anlagenverzeichnis: |
Entwurf Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat
1. die Bildung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5
KSVG mit einer Ausschussstärke von _____ Sitzen zu beschließen sowie die
Ausschussmitglieder zu benennen und