Sachverhalt: |
Auf Wunsch des Rates
in der Dezembersitzung 2019 soll sich der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
mit dem Thema „digitale Ratsarbeit“ befassen.
Die Stadt Ottweiler
arbeitet seit 2009 im Sitzungsdienst mit der Software „Session“ der Firma
Somacos. Dort implementiert sind das digitale Sitzungsmanagement, das Rats-
sowie das Bürgerinformationssystem.
1.
Form der Digitalisierung der Ratsarbeit
Bereits heute ist es
den Ratsmitgliedern möglich, über das Ratsinformationssystem im Modul
SessionNet alle Sitzungsdokumente in digitaler Form abzurufen und für ihre
Sitzungsarbeit zu nutzen.
Grundsätzlich ist über
folgende Varianten zur Einführung und Abwicklung der digitalen Ratsarbeit zu
diskutieren:
Variante
A:
Den Ratsmitgliedern
wird ein geeignetes Endgerät von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Die
Kosten hierfür sind zu ermitteln. Eine vorsichtige Schätzung nach Recherche des
Hauptamtes geht von Kosten in Höhe von mindestens 12.500 € für die Beschaffung
der Endgeräte aus. Hinzu kommen Kosten für das Hosting und die Wartung der
Geräte, die von der Stadtverwaltung personell nicht zu leisten ist und deshalb
von anderer Stelle (z. B. Kreisstadt Neunkirchen) übernommen werden müsste.
Diese Kosten sind zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht
bekannt und werden schnellstmöglich nachgereicht.
Die Inbetriebnahme
dieser Variante könnte frühestens im Laufe des Haushaltsjahres 2021 nach Genehmigung
des Haushaltes erfolgen, da mit der Kreisstadt Neunkirchen Vereinbarungen
getroffen werden müssen, die Endgeräte in einem Vergabeverfahren beschafft und
die Kosten hierfür im Investitionsprogramm veranschlagt werden müssten.
Variante
B:
Die Ratsmitglieder
nutzen ihre privateigenen Endgeräte (Apple IPad, Android Tablet PC, Laptop o.
Ä.) und erhalten hierfür einen noch festzulegenden Zuschuss, der monatlich oder
je Sitzungsteilnahme gezahlt werden könnte. Diese Variante wäre zum einen
relativ schnell und zum anderen kostengünstig abzuwickeln.
Selbstverständlich
erfolgt die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit nach der derzeitigen
Gesetzeslage (§ 41 Abs. 3 KSVG) auf freiwilliger Basis. Die Teilnahme sollte
jedoch im Rahmen einer Einzelvereinbarung mit den Ratsmitgliedern verbindlich
für die laufende Amtszeit erfolgen.
2.
Festlegung der Reichweite
Es ist weiterhin zu
diskutieren und festzulegen, ob die digitale Ratsarbeit grundsätzlich lediglich
für die Mitglieder des Stadtrates ermöglicht werden soll, oder ob dies auch den
Ortsratsmitgliedern angeboten werden soll.
3.
Kosten/-einsparung
Für die Anschaffung
von entsprechenden Endgeräten nach Variante A fallen die o.g. Kosten an
(Beschaffung und Hosting/Wartung). Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die
Anschaffungskosten für die Endgeräte alle fünf Jahre anfallen werden.
Zusätzlich müssen evtl. Geräte im Laufe der Amtszeit wegen Defekten
ausgetauscht werden.
Die Kosten im Rahmen
der Variante B entfallen lediglich auf die Anschaffung von Softwarelizenzen für
die App „Mandatos“. Diese liegen der Verwaltung derzeit noch nicht vor, werden
aber sobald als möglich nachgeliefert.
Zu den möglichen
Kosteneinsparungen lässt sich Folgendes sagen:
Am Beispiel des
Haushaltsjahres 2019 wurden insgesamt rund 6.750 € an Papier-, Druck- und
Portokosten verausgabt. Lohnkosten für die mit den Sitzungen zusammenhängenden
Arbeiten wurden mangels Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht berechnet. Geht man
jedoch von einer Bearbeitungszeit je Sitzung für die Erstellung der Einladungskopien
und die Vorbereitung für den Postversand von durchschnittlich 2,5 Stunden aus,
so ergeben sich hier nochmals Kosten in Höhe von rund 1.250 €.
Somit ergibt sich ein
Einsparpotential von rund 8.000 € pro Jahr, sofern alle Ratsmitglieder die Sitzungsunterlagen
elektronisch bereitgestellt bekommen.
4.
Ablaufplan
a)
Umfrage, welche
Ratsmitglieder an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen möchten
b)
Pilotgremium oder
einzelne Ratsmitglieder auf freiwilliger Basis ab August 2020
c)
Testphase bis
Ende November 2020
d)
Änderung
Geschäftsordnung bei positivem Abschluss der Testphase
e)
Abschluss
verbindlicher Einzelvereinbarungen mit den teilnehmenden Ratsmitgliedern
Die Verwaltung schlägt
aufgrund der vorgenannten Ausführungen vor, eine Testphase mit privateigenen
Endgeräten durchzuführen und das weitere Vorgehen Ende 2020 festzulegen.
Während der Testphase entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten, da auch die
Anschaffung von entsprechenden Lizenzen für die App „Mandatos“ bis zum Ende der
Testphase aufgeschoben werden kann. Während dieser Zeit nutzen die Mitglieder
das bereits verfügbare Ratsinformationsmodul „SessionNet“.
Beschlussvorschlag: |
1.
Der Stadtrat
beschließt die Einführung der digitalen Ratsarbeit (papierloser Sitzungsdienst)
mit privateigenen mobilen Endgeräten über das Ratsinformationssystem Session
auf freiwilliger Basis für die Testphase ab August bis November 2020.
2.
Der Stadtrat
beschließt, den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss als Pilotgremium zu
benennen, das die Abwicklung der digitalen Ratsarbeit bis Ende November 2020
zusammen mit der Verwaltung testet.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Ergebnisse der Testphase im Dezember 2020 dem Rat
darzustellen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Finanzierung: |
Die Finanzierung der
Testphase erfolgt über die Ansätze für Aufwendungen des Stadtrates im
Ergebnishaushalt.