Sachverhalt: |
In der Verbandsversammlung
Anfang März 2020 soll der Wirtschaftsplan 2020 des Zweckverbandes eGo-Saar
beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Teil
B – Erfolgsplan (§ 13 EigVO):
Die Ansätze der
Planung für das Wirtschaftsjahr 2020 basieren auf den Ergebnissen des
Jahresabschlusses 2018 sowie auf den Hochrechnungen für das Wirtschaftsjahr
2019 unter Berücksichtigung laufender Vertragsbeziehungen und künftiger
Entwicklungen.
Der
Wirtschaftsplan 2020 wird mit einem geplanten negativen Ergebnis in Höhe von
ca. 300.000 € schließen. Dies liegt darin begründet, dass zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine positive Aussage bezüglich der Weiterführung der
Projektförderung des Zweckverbandes eGo-Saar im Jahr 2020 durch das Ministerium
für Inneres, Bauen und Sport in Höhe von 300.000 € vorliegt. Hierzu werden zur
Zeit Gespräche geführt. Klammert man diese noch ausstehende Zusage aus, ist von
einem ausgeglichenen Haushalt auszugehen.
1.
Erträge
Insgesamt sind im Wirtschaftsjahr 2020 Erträge in Höhe von rund 3.400.200
€ geplant.
Diese setzen sich aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen
Erträgen zusammen.
a.
Umsatzerlöse
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Nutzungsentgelte für
Leistungen, die durch Mitglieder in Anspruch genommen werden können. Bei der
Ermittlung der Einnahmen wurde überwiegend auf Erfahrungswerte und laufende
Vertragsverhältnisse bzw. Interessensabfragen zurückgegriffen.
Daneben wurde eingeschätzt, dass weitere Verwaltungen die freiwilligen
Leistungen künftig in Anspruch nehmen werden. Bei neu einzuführenden Leistungen
wurde eine mögliche Nutzerzahl geschätzt und die daraus resultierenden
Einnahmen in die Planung aufgenommen.
Die Umsatzerlöse wurden mit 1.906.400 € angesetzt.
b.
Sonstige
betriebliche Erträge (s. b. E.)
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Wirtschaftsjahr 2020
gegenüber dem Vorjahr um rund 250 € gesunken.
Die Position sonstige betriebliche Erträge enthält die Zuschüsse für
die Umsetzung von EGovernment-Projekten aus dem kommunalen Finanzausgleich
(KFA) sowie das allgemeine Leistungsentgelt. Ein weiterer Zuschuss aus dem KFA
für das „Verwaltungsnetz Saarland“ wurde in den s.b.E eingeplant. Der Zuschuss
der Staatskanzlei für das Breitbandbüro Saar ist ebenfalls eingerechnet.
Das allgemeine Leistungsentgelt in Höhe von 200.000 € beinhaltet Kosten
für die Erarbeitung, Einarbeitung bzw. Entwicklung von Aufträgen, bevor deren
Umfang und Finanzierung vollständig geklärt ist. Beispielhaft sei hier die
Prüfung und Aufarbeitung der Anforderungen für die Kommunen in Bezug auf die
Richtlinie über die elektronische Rechnung zu nennen. Auch Basisdienstleistungen,
die aufgrund gesetzlicher Vorgabe in Zukunft unseren Mitgliedern angeboten werden
müssen und deren Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist, werden mit
diesem Leistungsentgelt finanziert (E-Payment, Nutzung der eID-Funktion des
neuen Personalausweises).
Enthalten in den s.b.E ist auch die Auflösung von Sonderposten mit
Rücklagenanteil. Da sich die Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil
nicht erfolgswirksam auswirkt, sondern nur gesondert ausgewiesen werden muss,
ist dieser Betrag auch in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden mit 1.493.800 € angesetzt.
2.
Aufwendungen
Im Wirtschaftsjahr 2020 werden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.715.732
€ erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von 187.274 € gegenüber dem
Vorjahr. Die Aufwendungen setzen sich aus Materialaufwand, Aufwendungen für
Personal und Personalnebenkosten, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen
Aufwendungen zusammen.
a. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen
Der Materialaufwand setzt sich aus auftragsbezogenen Betriebs‐ und Pflege‐/Wartungsleistungen
für die Leistungen des Verbandes zusammen. Daneben fließen Fremdleistungen in
Form von Beratung und Weiterentwicklung für die Projekte und Leistungen des
Verbandes in die Aufwendungen ein. Ebenso sind die Erstattungen der Gelder aus
den Auskünften über das Meldeportal Saarland an die Kommunen in den
Aufwendungen einkalkuliert.
Es wurde ein Ansatz in Höhe von 1.760.200 € gebildet.
b. Personalaufwand
Der Posten Personalaufwand erhöht sich gegenüber dem Wirtschaftsjahr
2019 um 161.000 €. Er beinhaltet die Gehälter und Sozialabgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung der im Stellenplan berücksichtigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Erhöhung des Personalaufwands ist auf die Besetzung zusätzlicher
Stellen sowie auf Tarifsteigerungen zurückzuführen.
Der Personalaufwand wurde mit 1.234.000 € angesetzt.
c. Abschreibungen
Die geplanten Abschreibungen betragen im Wirtschaftsjahr 2020 rd. 90.000
€. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt nach linearer Methode auf der
Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
d. Sonstige betriebliche Aufwendungen (s. b. A.)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (s.b.A.) enthalten die
laufenden Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miete, Beiträge, Versicherungen
sowie die Kosten für das Breitbandbüro Saar. Hier muss auch die Zuführung zum
Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit insgesamt 631.500 €
veranschlagt.
e. Zinsaufwendungen
Ein Kassenkredit wurde bisher nicht aufgenommen. Die Inanspruchnahme in
2020 gilt ebenfalls als eher unwahrscheinlich. Insofern wird davon ausgegangen,
dass keine Zinsaufwendungen anfallen.
3.
Betriebsergebnis/Jahresfehlbetrag
Im Saldo zwischen den Erträgen und Aufwendungen ergibt sich ein
negatives Ergebnis in Höhe von 315.532 €. Dieses negative Ergebnis ergibt sich
aus der noch nicht vorhandenen Zusage der Weiterführung der Projektförderung in
Höhe von 300.000 € durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Klammert
man diese bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Ausgangssituation aus,
können gute und reale Ergebnisse für das Wirtschaftsjahr 2020 prognostiziert
werden (Verlust in Höhe von 15.000 €).
Teil
C – Vermögensplan (§ 14 EigVO):
Die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan belaufen sich auf
jeweils 483.927 €.
Die Einnahmen resultieren lediglich aus den Abschreibungen in Höhe von
90.032 €.
Die Ausgaben belaufen sich auf 110.000 € und beinhalten Investitionen
für die Umsetzung neuer Dienstleistungen des Verbandes, die in 2020 in Betreib
gehen sollen. Ebenso wurden Softwarekosten, Investitionskosten für die in
Umsetzung befindlichen Projekte, die noch nicht in 2020 in Betrieb gehen, also
Anlagen im Bau (A.i.B.) und Betriebs- und Geschäftsausstattung für die
Geschäftsstelle berücksichtigt.
Ebenso in den Ausgaben integriert ist der geplante Jahresverlust in
Höhe von 315.532 € und die Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 58.395 €.
Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben führt zu einer
Verminderung des Nettogeldvermögens in Höhe von 393.895 €, welche unter den
Einnahmen aufgeführt wird.
Teil
D – Finanzplan 2019 – 2023 (§ 16 EigVO)
Der fünfjährige Finanzplan beinhaltet die Weiterentwicklung des
Vermögensplans. Hier wurden unter anderem Investitionen für Projekte der
kommenden Jahre aufgenommen.
Aufgrund der Untersuchungen und daraus resultierenden Entscheidungen
zur Neuausrichtung des Zweckverbandes eGo-Saar ist eine verlässliche Aussage
über das Jahr 2020 hinaus nicht möglich.
Teil
E- Stellenübersicht (§ 15 EigVO)
Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2020 weist insgesamt 19 Stellen
aus.
Im Bereich Projekt/Betrieb werden zwei zusätzliche Stellen geschaffen.
Diese Stellen sind erforderlich, um der gesetzliche Anforderung des
Online-Zugangsgesetzes gerecht zu werden und in einem gemeinsamen Projekt mit
dem Land das erforderliche Serviceportal und -konto bis 2022 zu realisieren.
Die Notwendigkeit dieser Stelle wurde erstmalig von der Verbandsversammlung am
16.10.2018 gesehen und eine Personalisierung vom Vorstand am 25.11.2019
befürwortet.
Neben der Projekttätigkeit in diesem Themengebiet bis 2022 ist auch
über diesen Zeitrahmen hinaus durch den Zweckverband, eine Inhaltspflege und
Weiterentwicklung des Serviceportals für alle Kommunalverwaltungen zu
gewährleisten. Daher wird versucht, eine der beiden Stellen bevorzugt befristet
zu besetzen.
Für den Bereich Breitband wurde eine Stelle geschaffen. Aufgrund der
Anforderungen aus den Themengebieten Breitbandausbau Schulen, Mobilfunk und
5G-Mobilfunk ist aus Sicht des eGo-Saar ein zusätzlicher Mitarbeiter
erforderlich. Die Finanzierung dieser Stelle ist durch die Förderung des
Breitbandbüros durch die Staatskanzlei sichergestellt.
Im Ergebnis weist die Stellenübersicht 19,6 Stellen (17,6 Stellen in
2019) in Vollzeitäquivalenten aus.
Zusammenfassung/Kernaussagen:
Detailliertere
Ausführungen können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Bezüglich der
Entwicklung der jährlich zu entrichtenden Mitgliedsumlage ist festzuhalten,
dass sich diese auch im Wirtschaftsjahr 2019 nicht verändert hat. Insofern ist
die Höhe seit Einführung im Jahr 2016 mit 1.371,00 € gleichbleibend. Die
weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Für in Anspruch
genommene Dienstleistungen hat die Stadt Ottweiler in den Jahren
2015 14.874,76
€
2016 15.662,56
€
2017 15.662,56
€
2018 19.811,00
€
2019 23.563,98
€
jeweils ohne
Einberechnung der jährlichen Umlage gezahlt. Die Steigerung resultiert neben
allgemeinen Preisanpassungen aus der Nutzung der Dienstleistung des externen
Datenschutzbeauftragten seit Mai 2018.
Anlagenverzeichnis: |
-
Wirtschaftsplan
2020 - Entwurf
-
Wirtschaftsplan
2020 - Erläuterungen
-
Wirtschaftsplan
2020 im Überblick
Beschlussvorschlag: |
Der
Stadtrat nimmt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 des
Zweckverbandes eGo-Saar zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den
Bürgermeister ___________________, in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes eGo-Saar dem Wirtschaftsplan 2020 zuzustimmen.