Sachverhalt: |
In der Vergangenheit
wurde die Verkehrserziehung der Grundschulen in der dritten Klasse, der
sogenannte „Fahrradführerschein“, an der Grundschule Lehbesch durchgeführt. Nun
sind sowohl die Fahrräder als auch der Übungsplatzlatz hinter der Pausenhalle in
einem sehr schlechten Zustand.
Zu den Fahrrädern:
Die Fahrräder müssten
komplett neu angeschafft werden. Es würden demnach mindestens ein „Klassensatz“
von 30 verkehrssichere Fahrräder (z.B. Beleuchtung, Reflektoren, Schutzbleche
usw.) angeschafft werden müssen. Solche Räder würden pro Stück zwischen 350,00
€ und 400,00 € kosten. Dies würde eine Investition von rund 12.000,00 €
bedeuten. Die Räder werden nur für den Fahrradführerschein genutzt und stehen
ansonsten das ganze Jahr in einer Garage hinter dem Schulhof. Das bedeutet,
dass jedes Jahr vor der Fahrradausbildung der Bauhof die Räder verkehrstüchtig
machen muss. Eventuelle Schäden werden mit 30,00 € pro Rad und Jahr angenommen,
was 900,00 € kosten wird. Der Bauhof wäre dafür mit 2 Arbeitern mindestens 2
Tage beschäftigt, was nochmals Kosten von 2 Arbeiter mal 2 Tage à 8
Arbeitsstunden bedeutet. Eine Arbeitsstunde beim Bauhof wird mit 40,30 €
berechnet, so dass hier nochmals jährliche Kosten in Höhe von rund 1.300,00 €
anfallen werden.
Für die Neuanschaffung der Fahrräder würden
einmalig 12.000 € anfallen, für jährliche Wartungskosten müssten
nochmal 2.200 € kalkuliert werden.
Zu dem Platz:
Inzwischen ist auf dem
Platz, der vorher nur für die Verkehrserziehung markiert und benutzt werden
konnte, das Kleinspielfeld errichtet. Hier berichten die Polizisten, die mit
der Verkehrserziehung betraut sind, dass sie durch das Kleinspielfeld eine
schlechte Übersicht über die Kinder hätten und an einigen Stellen das
Verkehrsverhalten gar nicht beurteilen können. Außerdem steht der komplette
Bereich des Kleinspielfeldes nicht mehr für die Fahrräder zur Verfügung. Ebenso
sind die Markierungen in einem so schlechten Zustand, dass diese erneuert
werden müssten. Hier müsste für Neumarkierungen nochmals mit Kosten in Höhe von
3.000 bis 5.000 € gerechnet werden.
Alternative:
Als Alternative
könnten die beiden Grundschulen mit den dritten Klassen zur Kreisverkehrswacht
Neunkirchen (Saar) e.V. fahren und dort sowohl in Theorie als auch in der Praxis
unterrichtet werden. Für die Durchführung des „Fahrradführerscheines“ bei der
Verkehrswacht würden folgende Kosten pro Schuljahr anfallen:
Die Schüler würden
insgesamt 5 Schulstunden geschult, was pro Schüler Kosten in Höhe von 8,18 €
verursachen würde, was an die Kreisverkehrswacht zu zahlen wäre. Diese
Kostenbeteiligung von 8,18 € errechnen sich wie folgt:
Gesamtkosten der
Kreisverkehrswacht abzüglich des Zuschusses des Landkreises abzüglich einer
Kostenbeteiligung der Kreisverkehrswacht in Höhe von 25 %, geteilt durch die
Gesamtzahl der erbrachten Schulstunden (Schüler x Stunden). Wenn wir von
durchschnittlich 100 Schülern (Drittklässlern) pro Jahrgang ausgehen, entstehen
hier maximal jährliche Kosten in Höhe von 100 Schüler x 5 Schulstunden x 8,18 €
= 4.090,00 €. Im Produkt 21.01.01
(Schulen) sind im USK 29500.57008 bereits Mittel für den Verkehrsunterricht in
Höhe von 1.000 € vorgesehen. Diese müssten ab 2020 aufgestockt werden.
Ebenso würden pro
Schule für 2 Termine jeweils 200,00 €
Fahrtkosten anfallen, die im Produkt 21.01.01 (Schulen) und dort über USK
29000.63908 (Schülerbeförderungskosten) bezahlt werden könnten. Hier wäre wegen
dieser geringen Summe keine Erhöhung des Ansatzes notwendig, weil dieser Ansatz
sowieso „großzügig“ geplant ist. Die Grundschule Neumünster ist bislang auch
schon an den Lehbesch gefahren, um Zeit zu sparen, so dass hier keine
Mehrkosten entstehen.
Aus
Sicht der Verwaltung wäre die Verkehrserziehung bei der Kreisverkehrswacht in
Neunkirchen am sinnvollsten, da dann sowohl die Investitionskosten als auch die
jährlichen Wartungskosten entfallen können. Auch die bessere Übersicht auf dem
Gelände der Kreisverkehrswacht sowie die immer standardisierten Fahrräder, die
die Kinder benötigen, sprechen für die „Auslagerung“ an die Kreisverkehrswacht.
Beschlussvorschlag: |
Der Ausschuss für Bildung, Soziales,
Gesundheit und Stadtmarketing beschließt____________________,
den Verkehrsunterricht für
die städtischen Grundschulen zukünftig bei der Kreisverkehrswacht Neunkirchen
(Saar) e.V. durchgeführt wird.