Verkehrserziehung an den Grundschulen

Betreff
Verkehrserziehung an den Grundschulen
Vorlage
Amt 32/027/2019
Aktenzeichen
Amt 32/Vz.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurde die Verkehrserziehung der Grundschulen in der dritten Klasse, der sogenannte „Fahrradführerschein“, an der Grundschule Lehbesch durchgeführt. Nun sind sowohl die Fahrräder als auch der Übungsplatzlatz hinter der Pausenhalle in einem sehr schlechten Zustand.

 

Zu den Fahrrädern:

Die Fahrräder müssten komplett neu angeschafft werden. Es würden demnach mindestens ein „Klassensatz“ von 30 verkehrssichere Fahrräder (z.B. Beleuchtung, Reflektoren, Schutzbleche usw.) angeschafft werden müssen. Solche Räder würden pro Stück zwischen 350,00 € und 400,00 € kosten. Dies würde eine Investition von rund 12.000,00 € bedeuten. Die Räder werden nur für den Fahrradführerschein genutzt und stehen ansonsten das ganze Jahr in einer Garage hinter dem Schulhof. Das bedeutet, dass jedes Jahr vor der Fahrradausbildung der Bauhof die Räder verkehrstüchtig machen muss. Eventuelle Schäden werden mit 30,00 € pro Rad und Jahr angenommen, was 900,00 € kosten wird. Der Bauhof wäre dafür mit 2 Arbeitern mindestens 2 Tage beschäftigt, was nochmals Kosten von 2 Arbeiter mal 2 Tage à 8 Arbeitsstunden bedeutet. Eine Arbeitsstunde beim Bauhof wird mit 40,30 € berechnet, so dass hier nochmals jährliche Kosten in Höhe von rund 1.300,00 € anfallen werden.

Für die Neuanschaffung der Fahrräder würden einmalig 12.000 € anfallen, für jährliche Wartungskosten müssten nochmal 2.200 € kalkuliert werden.

 

Zu dem Platz:

Inzwischen ist auf dem Platz, der vorher nur für die Verkehrserziehung markiert und benutzt werden konnte, das Kleinspielfeld errichtet. Hier berichten die Polizisten, die mit der Verkehrserziehung betraut sind, dass sie durch das Kleinspielfeld eine schlechte Übersicht über die Kinder hätten und an einigen Stellen das Verkehrsverhalten gar nicht beurteilen können. Außerdem steht der komplette Bereich des Kleinspielfeldes nicht mehr für die Fahrräder zur Verfügung. Ebenso sind die Markierungen in einem so schlechten Zustand, dass diese erneuert werden müssten. Hier müsste für Neumarkierungen nochmals mit Kosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 € gerechnet werden.

 

Alternative:

Als Alternative könnten die beiden Grundschulen mit den dritten Klassen zur Kreisverkehrswacht Neunkirchen (Saar) e.V. fahren und dort sowohl in Theorie als auch in der Praxis unterrichtet werden. Für die Durchführung des „Fahrradführerscheines“ bei der Verkehrswacht würden folgende Kosten pro Schuljahr anfallen:

 

Die Schüler würden insgesamt 5 Schulstunden geschult, was pro Schüler Kosten in Höhe von 8,18 € verursachen würde, was an die Kreisverkehrswacht zu zahlen wäre. Diese Kostenbeteiligung von 8,18 € errechnen sich wie folgt:

Gesamtkosten der Kreisverkehrswacht abzüglich des Zuschusses des Landkreises abzüglich einer Kostenbeteiligung der Kreisverkehrswacht in Höhe von 25 %, geteilt durch die Gesamtzahl der erbrachten Schulstunden (Schüler x Stunden). Wenn wir von durchschnittlich 100 Schülern (Drittklässlern) pro Jahrgang ausgehen, entstehen hier maximal jährliche Kosten in Höhe von 100 Schüler x 5 Schulstunden x 8,18 € = 4.090,00 €. Im Produkt 21.01.01 (Schulen) sind im USK 29500.57008 bereits Mittel für den Verkehrsunterricht in Höhe von 1.000 € vorgesehen. Diese müssten ab 2020 aufgestockt werden.

 

Ebenso würden pro Schule für 2 Termine jeweils 200,00 € Fahrtkosten anfallen, die im Produkt 21.01.01 (Schulen) und dort über USK 29000.63908 (Schülerbeförderungskosten) bezahlt werden könnten. Hier wäre wegen dieser geringen Summe keine Erhöhung des Ansatzes notwendig, weil dieser Ansatz sowieso „großzügig“ geplant ist. Die Grundschule Neumünster ist bislang auch schon an den Lehbesch gefahren, um Zeit zu sparen, so dass hier keine Mehrkosten entstehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Verkehrserziehung bei der Kreisverkehrswacht in Neunkirchen am sinnvollsten, da dann sowohl die Investitionskosten als auch die jährlichen Wartungskosten entfallen können. Auch die bessere Übersicht auf dem Gelände der Kreisverkehrswacht sowie die immer standardisierten Fahrräder, die die Kinder benötigen, sprechen für die „Auslagerung“ an die Kreisverkehrswacht.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing beschließt____________________,

den Verkehrsunterricht für die städtischen Grundschulen zukünftig bei der Kreisverkehrswacht Neunkirchen (Saar) e.V. durchgeführt wird.