Erlass einer Wahlwerbesatzung

Betreff
Erlass einer Wahlwerbesatzung
Vorlage
Amt 32/005/2019
Aktenzeichen
Amt 32/Vz.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Dezember 2018 wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Erlass einer Wahlwerbesatzung für die Stadt Ottweiler vorberaten. In dieser Sitzung wurde entschieden, dass vor Erlass der Wahlwerbesatzung ein gemeinsames Gespräch der Fraktionen mit der Verwaltung stattfindet, um eine praktikable Lösung zur Regulierung der Wahlplakate zu finden. Bei diesem Gespräch wurden zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufgezeigt:

 

Zum einen gäbe es die Möglichkeit eine Wahlwerbesatzung zu erlassen, zum anderen könnte die Verwaltung im Rahmen ihrer straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeit regulierend bei der Genehmigung von Werbeplakaten eingreifen.

 

Von den beiden Fraktionsvorsitzenden, Herrn Batz (CDU) und Herrn Dr. Brück (SPD) wurde im gemeinsamen Gespräch vereinbart, das weitere Vorgehen im Stadtrat zu diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen.

 

Von der CDU-Fraktion wird deshalb der beigefügte, überarbeitete Entwurf der Wahlwerbesatzung vorgelegt.

 

Weiterhin befindet sich im Anhang eine „Verwaltungsrichtlinie“, um die Möglichkeiten des regulierenden Eingreifens durch die Verwaltung aufzuzeigen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt ________________________________________ derzeit auf den Erlass einer Wahlwerbesatzung (Anlage 1) zu verzichten und sieht die Einführung einer Verwaltungsrichtlinie gemäß Anlage 2 als ausreichend an.