Sachverhalt: |
Im Dezember 2018 wurde
im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Erlass einer Wahlwerbesatzung für
die Stadt Ottweiler vorberaten. In dieser Sitzung wurde entschieden, dass vor
Erlass der Wahlwerbesatzung ein gemeinsames Gespräch der Fraktionen mit der Verwaltung
stattfindet, um eine praktikable Lösung zur Regulierung der Wahlplakate zu
finden. Bei diesem Gespräch wurden zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen
aufgezeigt:
Zum einen gäbe es die
Möglichkeit eine Wahlwerbesatzung zu erlassen, zum anderen könnte die
Verwaltung im Rahmen ihrer straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeit regulierend
bei der Genehmigung von Werbeplakaten eingreifen.
Von den beiden
Fraktionsvorsitzenden, Herrn Batz (CDU) und Herrn Dr. Brück (SPD) wurde im
gemeinsamen Gespräch vereinbart, das weitere Vorgehen im Stadtrat zu
diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen.
Von der CDU-Fraktion wird deshalb
der beigefügte, überarbeitete Entwurf der Wahlwerbesatzung vorgelegt.
Weiterhin befindet sich im
Anhang eine „Verwaltungsrichtlinie“, um die Möglichkeiten des regulierenden
Eingreifens durch die Verwaltung aufzuzeigen.
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt
________________________________________ derzeit auf den Erlass einer
Wahlwerbesatzung (Anlage 1) zu verzichten und sieht die Einführung einer
Verwaltungsrichtlinie gemäß Anlage 2 als ausreichend an.