Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans

Betreff
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Pfaffenthaler Hof" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans
Vorlage
Amt 61/009/2019
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Ziel in der Stadt Ottweiler. Neben der Nutzung der Windkraft hat die Stadt in den letzten Jahren auch die Nutzung der Sonnenenergie vorangetrieben.

 

Die Fa. Next2Sun ist an die Stadt Ottweiler herangetreten mit dem Plan, im direkten Umfeld des Pfaffenthaler Hofes in einem Modellprojekt eine Photovoltaikfreiflächenanlage errichten und betreiben zu wollen. Die Planungsfläche soll dabei ca. 31 Hektar umfassen, wovon ca. 15 Hektar als mögliche Baufelder für Solaranlagen ausgewiesen werden sollen. Planungsrechtlich ist für das Vorhaben die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte und dem Lageplan zu entnehmen.

 

Die Fa. Next2Sun hat ein innovatives Anlagenkonzept auf Basis senkrecht in Nord-Süd-Ausrichtung aufgeständerter bifacialer Solarmodule entwickelt. Bifaciale Solarzellen sind „zweiseitige“ Zellen, die das einfallende Licht nicht nur über die Vorder-, sondern auch über die Rückseite nutzen und in Strom umwandeln können. Auf dieser Basis soll am Pfaffenthaler Hof ein Modellprojekt zur optimalen Integration der Solarstromerzeugung in die landwirtschaftliche Betriebsweise entstehen. Realisieren ließe sich so eine Anlage mit einer Leistung von 3 bis 4 Megawatt. Weitere Informationen sind der beigefügten Kurzbeschreibung des Modellprojektes zu entnehmen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Kurzbeschreibung Modellprojekt

- Übersichtkarte Solarpark

- Lageplan Solarpark

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt _____________________ dem Stadtrat,

 

1) den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Pfaffenthaler Hof“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan im Geltungsbereich nach § 1, Abs. 3 und § 2 ff BauGB zu fassen.

 

2) die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.