Sachverhalt: |
Die Stadt Ottweiler
hat mit der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung 3. Runde das Büro GSB,
Schalltechnisches Beratungsbüro aus St. Wendel beauftragt, welches auch die
bisherigen Lärmaktionspläne für die Stadt Ottweiler ausgearbeitet hat.
Nach
einer Darstellung der Hauptverkehrsstraßen in Ottweiler, für die eine
Lärmkartierung durchgeführt wurde, und einer Analyse wurde eine Bewertung der
Zahl der betroffenen Personen vorgenommen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes
wurde herausgearbeitet, dass nur die B 41 Betroffenheiten > 70 dB(A) LDEN
bzw. > 60 dB(A) LNight auslöst und damit kurzfristige umsetzbare
Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich werden. Durch die L 124 und im
geringen Umfang die B 420 werden zudem (neben der B 41) Betroffenheiten > 65
dB(A) LDEN bzw. > 55 dB(A) LNight erzeugt, die einen
mittelfristigen Handlungsbedarf auslösen. Durch die neu berücksichtigten Straße
L 128 und L 141 werden keine Betroffenheiten ausgelöst, die ein kurzfristiges
Handeln erforderlich machen würden. Im Bericht werden weiter Maßnahmen zur
Lärmminderung vorgeschlagen wie Reduzierung der Geschwindigkeiten und
Aufstellung stationärer Anzeigetafeln zur Visualisierung der aktuell gefahrenen
Geschwindigkeiten. Zudem sollten bei Fahrbahnerneuerungen an den Ortseinfahrten
Verschwenkungen vorgesehen werden, um eine effektive Reduzierung der
Geschwindigkeit an das zulässige Geschwindigkeitsniveau zu ermöglichen. In dem
vorliegenden Entwurf werden folgende Gebiete in Punkt 2.10 als so genannte
„Ruhige Gebiete„ vorgeschlagen: Sickler, Betzelhübel, Stennweiler Wald. Diese
Gebiete sind vor einer wesentlichen Zunahme von Lärm zu schützen.
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 15.11.2018 die Annahme und die Offenlage dieses Entwurfes
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die
Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden im
Zeitraum vom 26.11.2018 bis zum 11.01.2019 statt. Die Ergebnisse der
öffentlichen Anhörung sind in dem Lärmaktionsplan dokumentiert.
Zur Bestimmung der
tatsächlichen Lärmbelastung entlang des Straßenabschnitts der B 41 in der
Martin-Luther-Straße wurden von dem Schalltechnischem Beratungsbüro GSB
zusätzlich noch Berechnungen nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
(RLS-90) durchgeführt, da die schalltechnischen Berechnungen des
Landesbetriebes für Straßenbau aus dem Jahre 2016 erhebliche Mängel aufweisen.
Die durchgeführten Berechnungen des Büros liegen erheblich über der
Gefährdungsschwelle und sind nicht als geringfügig zu bewerten. Eine Beschränkung
der Geschwindigkeit auf 30 km/h würde zu einer spürbaren Entlastung der
Anwohner führen.
Anlagenverzeichnis: |
Lärmaktionsplan 3. Runde
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt ____________________ dem Stadtrat,
den Lärmaktionsplan 3.
Runde für die Stadt Ottweiler in der vorliegenden Fassung inklusive der
Dokumentation der öffentlichen Anhörung zu beschließen.