Beschluss Lärmaktionsplanung Stadt Ottweiler, 3. Runde

Betreff
Beschluss Lärmaktionsplanung Stadt Ottweiler, 3. Runde
Vorlage
Amt 61/004/2019
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Ottweiler hat mit der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung 3. Runde das Büro GSB, Schalltechnisches Beratungsbüro aus St. Wendel beauftragt, welches auch die bisherigen Lärmaktionspläne für die Stadt Ottweiler ausgearbeitet hat.

 

Nach einer Darstellung der Hauptverkehrsstraßen in Ottweiler, für die eine Lärmkartierung durchgeführt wurde, und einer Analyse wurde eine Bewertung der Zahl der betroffenen Personen vorgenommen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wurde herausgearbeitet, dass nur die B 41 Betroffenheiten > 70 dB(A) LDEN bzw. > 60 dB(A) LNight auslöst und damit kurzfristige umsetzbare Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich werden. Durch die L 124 und im geringen Umfang die B 420 werden zudem (neben der B 41) Betroffenheiten > 65 dB(A) LDEN bzw. > 55 dB(A) LNight erzeugt, die einen mittelfristigen Handlungsbedarf auslösen. Durch die neu berücksichtigten Straße L 128 und L 141 werden keine Betroffenheiten ausgelöst, die ein kurzfristiges Handeln erforderlich machen würden. Im Bericht werden weiter Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen wie Reduzierung der Geschwindigkeiten und Aufstellung stationärer Anzeigetafeln zur Visualisierung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeiten. Zudem sollten bei Fahrbahnerneuerungen an den Ortseinfahrten Verschwenkungen vorgesehen werden, um eine effektive Reduzierung der Geschwindigkeit an das zulässige Geschwindigkeitsniveau zu ermöglichen. In dem vorliegenden Entwurf werden folgende Gebiete in Punkt 2.10 als so genannte „Ruhige Gebiete„ vorgeschlagen: Sickler, Betzelhübel, Stennweiler Wald. Diese Gebiete sind vor einer wesentlichen Zunahme von Lärm zu schützen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 die Annahme und die Offenlage dieses Entwurfes sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden im Zeitraum vom 26.11.2018 bis zum 11.01.2019 statt. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in dem Lärmaktionsplan dokumentiert.

 

Zur Bestimmung der tatsächlichen Lärmbelastung entlang des Straßenabschnitts der B 41 in der Martin-Luther-Straße wurden von dem Schalltechnischem Beratungsbüro GSB zusätzlich noch Berechnungen nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, da die schalltechnischen Berechnungen des Landesbetriebes für Straßenbau aus dem Jahre 2016 erhebliche Mängel aufweisen. Die durchgeführten Berechnungen des Büros liegen erheblich über der Gefährdungsschwelle und sind nicht als geringfügig zu bewerten. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h würde zu einer spürbaren Entlastung der Anwohner führen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Lärmaktionsplan 3. Runde

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt ____________________ dem Stadtrat,

 

den Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Ottweiler in der vorliegenden Fassung inklusive der Dokumentation der öffentlichen Anhörung zu beschließen.