Kündigung der Räumlichkeiten des JUZ

Betreff
Kündigung der Räumlichkeiten des JUZ
Vorlage
Amt 32/002/2019
Aktenzeichen
Amt 32/Vz.
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Das JUZ Ottweiler ist bis dato in der Bahnhofstraße 25 untergebracht. Dazu wurden dort Räume angemietet. Nachdem im letzten Jahr der Hauseigentümer gewechselt hat, hat der neue Eigentümer den Mietvertrag zum 31. März 2019 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt wird das Bahnhofsgebäude noch nicht fertig sein, so dass für das JUZ zwischenzeitlich eine andere Unterbringung gesucht werden muss. Mit den Kooperationspartnern (Landkreis Neunkirchen, Diakonisches Werk und Stadt Ottweiler) wurden Lösungsmöglichkeiten gesucht. Derzeit ist eine vorübergehende Unterbringung in dem der Stadt Ottweiler gehörenden Anwesen in der Tenschstraße 11 angedacht. Diese wird derzeit nur von der Kochgruppe im Erdgeschoss genutzt. Hier sind aber noch zwei weitere Etagen, die das JUZ nutzen kann. Zwischen der Kochgruppe und dem JUZ haben in der Vergangenheit schon Kooperationen stattgefunden, so dass eine Absprache über die gemeinsame Nutzung sicher keine Schwierigkeiten darstellen wird. Derzeit finden deshalb Absprachen mit der Kochgruppe statt, um die Tenschstraße 11 für den Übergangzeitraum –bis zum Bezug der Räumlichkeiten im Bahnhofsgebäude-  gemeinsam zu nutzen.