Sachverhalt: |
Nach den Vorschriften des
§ 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis-
und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der
Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für
Investitionen im Haushaltsjahr 2019 stellt es die konkrete Basis dar.
Der Entwurf des
Investitionsprogramms für den Zeitraum 2018 bis 2022 ist als Anlage 1
beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem seit 2017 verbindlich
vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu
haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung
(KommHVO).
Eine Ausfertigung des
Investitionsprogrammes in der vorherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls
beigefügt.
Bei der Fortschreibung
des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2019 bezogen, folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Einzelmaßnahmen
werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere
in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung
und Bildung).
b) Eine so genannte
„freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden.
Auch im Ergebnishaushalt 2019 werden die Erträge aus laufender
Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht
übersteigen.
Sonstige eigene
Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen
(Grundstücksveräußerungserlöse) und erwartete Spendengelder.
c) Hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt
als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.
Die Basis für den
genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung bildet der Krediterlass des Innenministers aus dem Jahr 2015
in seiner aktuellen Fassung.
Der genehmigungsfähige allgemeine Kreditrahmen der
Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2019 wurde – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) - auf
insgesamt 799.865 € beziffert. Im
Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2019
eine Investitionskredit-Aufnahme in Höhe von 40.000 € vorgesehen, so dass der
allgemeine Kreditrahmen des Haushaltes im Jahr 2019 in Höhe von 759.865 € in
Anspruch genommen werden kann.
Im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens wurden für
das Haushaltsjahr 2019 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 759.500 € eingeplant. Wie in den Jahren
zuvor wurde außerdem im Bereich Kinderbetreuung
ein Sonderkredit in Höhe von 5.000 €
veranschlagt (s. lfd. Nr. 23 Anlage 1).
Das Volumen der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner
Kreditrahmen und Sonderkredit) beträgt insgesamt 764.500 T€ und steht
unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.
d) Die
Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes
erfolgte insbesondere auch unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen (z. B.
Energie-Einsparverordnung / ENEV) sowie von sicherheitstechnischen Vorgaben.
Der vorgesehene Maßnahmenkatalog
2019 mit einem Volumen von 1.907.500 €
enthält
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-einschl.Stadtsan.- = 75.000
€
den Erwerb von beweglichem Vermögen = 620.500 €
Baumaßnahmen =
1.207.000 €
Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung =
5.000 €
Die angenommene Finanzierung
stellt sich wie folgt dar:
Verkaufserlöse = 456.000
€ (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)
Zuschüsse –insbes. vom Land- = 687.000
€ (vgl. oben a und c)
Kredite =
764.500 € (vgl. oben c)
Die im Einzelnen für
das Jahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage
3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Aus dem Katalog der im
Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das
Haushaltsjahr 2019 seitens der Verwaltung wiederum eine Priorisierung in
Hinblick auf die Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich
ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen
Finanzierungsspielraum.
Anlagenverzeichnis: |
Anlage 1 - Entwurf des Investitionsprogrammes für die
Jahre 2018 bis 2022
(verbindlich vorgegebene
Darstellung seit dem Haushaltsjahr 2017)
Anlage 2 - Investitionsprogramm 2018 bis 2022 (vorherige
Darstellung)
Anlage 3 - Aufstellung über
geplante Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2019
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________________, das als
Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 unter dem
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite
im Volumen von 764.500 Euro zu beschließen.