Sachverhalt: |
Der Eigentümer der
Parzelle 851/199 in der Homburger Straße in Lautenbach ist an die
Stadtverwaltung mit dem Antrag herangetreten, einen Bebauungsplan gemäß § 13b
BauGB Innenentwicklung) in Verbindung mit § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren)
aufzustellen, um die Möglichkeit zur Bebauung eines Einfamilienhauses zu
schaffen. Der Flächennutzungsplan stellt nur für einen Teilbereich des o. g.
Grundstückes eine Wohnbaufläche dar. Da diese Darstellung für den Bauwunsch des
Anliegers nicht ausreicht, kann durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die
baurechtliche Grundlage für dieses Vorhaben geschaffen werden.
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 15.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes im Grundsatz
beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von
ca. 1.300 Quadratmeter und ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Entwurf für den
Bebauungsplan liegt nun vor und soll nach Beratung und Beschlussfassung in den
städtischen Gremien offengelegt werden. Zudem sind die Träger öffentlicher
Belange und die Nachbargemeinden zu informieren/beteiligen. Die Festsetzungen
zur Art und Maß der baulichen Nutzung sind in der beiliegenden Planzeichnung,
dem Textteil und der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis: |
- Planzeichnung und
Textteil Bebau
- Begründung zum
Bebauungsplan
- Geltungsbereich Bebauungsplan
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt ___________________ dem Stadtrat,
1) den vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Homburger Straße“ bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil
(Teil B) sowie die Begründung zu billigen,
2) die öffentliche
Auslegung des Entwurfes des Planes und parallele Benachrichtigung/Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zu beschließen,