Sachverhalt: |
In öffentlicher
Sitzung am 13.12.2018 hat der Stadtrat im Grundsatz beschlossen, den
Bebauungsplan „Südlich der Renoir-Straße“ aufzustellen, den Bebauungsplan
„Dienstleistungspark Betzelhübel“ zu ändern und den Flächennutzungsplan im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“
teilzuändern. Aufgrund einer Anpassung der Planung des Pflegeheims wird sich
der Geltungsbereich des Bebauungsplans gegenüber der ursprünglichen Fassung
ändern und muss neu festgesetzt werden, weshalb eine Wiederholung der
Grundsatzbeschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der
Auguste-Renoir-Straße“, zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans
„Dienstleistungspark Betzelhübel“ mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplans erforderlich sein wird.
Mit dem Bebauungsplan
„Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau eines Pflegeheims geschaffen werden. Dazu soll
der bestehende Bebauungsplan „Dienstleistungspark Betzelhübel“ geändert und
erweitert werden. Auf einer im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche
dargestellten Fläche soll die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes
erfolgen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,35 Hektar und liegt am
nordöstlichen Rand von Ottweiler an der Leonardo-da-Vinci-Straße Ecke
Auguste-Renoir-Straße. Es umfasst die in der Planzeichnung dargestellten
Parzellen.
In dem Gebiet ist
geplant, ein Pflegeheim für ca. 45 Bewohner neu zu bauen, um den Bedarf an
altersgerechtem Wohnen abzudecken. Dazu sind ein Parkplatz und ein
Gartenbereich mit Terrasse projektiert, der den Bewohnern ein angenehmes Wohnen
im Alter ermöglichen soll. Es entstehen von außen nicht einsehbare Bereiche, die
ein hohes Maß an Privatsphäre garantieren sollen. Die Nutzung kann durch
verträgliche Dienstleistungen im untergeordneten Maße ergänzt werden. Ferner
wird die Nutzung des Pflegeheims durch entsprechende Festsetzungen zum Schutz vor
übermäßigen Gewerbelärm in Form eines eingeschränkten Gewerbegebietes
gesichert. Die Fläche wird über die Leonardo-da-Vinci-Straße erschlossen.
Die
Fläche ist im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes dargestellt als
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim“ (Größe: 6.800 Quadratmeter),
dem sich in südlicher und nördlicher
Richtung ein eingeschränktes Gewerbegebiet (Größe: jeweils ca. 6.900
Quadratmeter) anschließt. Die Geschossigkeit des Gebäudes wird beschränkt auf
maximal 2 Vollgeschosse. Um den durch die geplante Bebauung verursachte
Eingriff zu mindern und teilweise auszugleichen, werden Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und Gehölzen im nördlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes festgesetzt. Auch der Stellplatz ist mit einem Hochstamm je 5
Parkplätze zu begrünen.
Im
gemeinsamen Umweltbericht für den Bebauungsplan und der
Flächennutzungsplanteiländerung ist auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
dokumentiert. Demnach berechnet sich im Verglich der Bestandssituation zum
Planungszustand ein Kompensationsbedarf von ca. 88.000 ökologischen
Werteinheiten (ÖWE). Die näheren Details zur Kompensation werden im weiteren
Verfahren geklärt und gemäß § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB in
einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Auch für die von der Planung als
FFH-Lebensraumtyp erfassten Flächen werden im weiteren Verlauf evtl. notwendige
Maßnahmen ergänzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine erheblichen
Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des
Umweltschadensgesetzes gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten.
Weitere
Einzelheiten können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.
Anlagenverzeichnis: |
- Entwurf
Bebauungsplan „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“
- Entwurf Begründung
zum Bebauungsplan „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“
-
Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans
„Südlich der Auguste-Renoir-Straße“
-
Entwurf Kurzbegründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des
Bebauungsplans „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“
-
Gemeinsamer Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der
Auguste-Renoir-Straße“ und zur Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich des
Bebauungsplans „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt _________________, dem Stadtrat,
1) die
Annahme/Billigung des Entwurfs der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für
den Bereich des Bebauungsplanes „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ und der
Begründung inklusive Umweltbericht zu beschließen.
2) die
Annahme/Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans „Südlich der
Auguste-Renoir-Straße“ und der Begründung inklusive Umweltbericht zu
beschließen.
3) die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu
beschließen. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wird
nach § 4b BauGB an die agstaUMWELT GmbH in Völklingen übertragen.
4) die Verwaltung zu
beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.