Sachverhalt: |
Der Stadtrat hat in
öffentlicher Sitzung am 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit
paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Grundsatz beschlossen. Ziel
des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und
Betrieb eines Grüngut-Sammelplatzes in Ottweiler zu schaffen. Aufgrund
geänderter abfallrechtlicher Vorgaben des Landes muss die Stadt Ottweiler ab
dem 01.01.2020 den privaten Grünschnitt dem Entsorgungsverband Saar (EVS) zur
weiteren Bearbeitung und Verwertung andienen.
In öffentlicher
Sitzung hat der Stadtrat am 15.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger
öffentlicher Belange/Behörden und Nachbargemeinden beschlossen. Die Unterlagen
zum Bebauungsplan lagen im Zeitraum vom 26.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019
zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Ottweiler öffentlich aus. Parallel dazu
wurden mit Schreiben vom 20.11.2018 auch die Träger öffentlicher
Belange/Behörden sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs.1 und § 2 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Die in diesem Zeitraum
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden
Beschlussvorlage zu Abwägung dokumentiert und werden soweit erforderlich in die
weitere Planung übernommen.
Weitere Informationen
sin den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis: |
- Beschlussvorlage zur
Abwägung
- Planunterlagen
Bebauungsplan/Teiländerung Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt ____________________ dem Stadtrat,
1) die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur
Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu
beschließen.
2) die Billigung des
gemäß Abwägungsergebnisses überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplanes im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung sowie dem Umweltbericht zu beschließen.
3) die Durchführung
der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Durchführung der Benachrichtigung und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
4) die Verwaltung zu
beauftragen, Ort und Dauer der öffentliche Auslegung und Angaben dazu, welche
Arten von umweltbezogenen Information verfügbar sind, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mindestens
eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen und darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.