Bebauungsplan "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplan - Abwägung Stellungnahmen, Annahme Entwurf und Offenlage

Betreff
Bebauungsplan "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplan - Abwägung Stellungnahmen, Annahme Entwurf und Offenlage/Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Vorlage
Amt 61/059/2018
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“  mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Grundsatz beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb eines Grüngut-Sammelplatzes in Ottweiler zu schaffen. Aufgrund geänderter abfallrechtlicher Vorgaben des Landes muss die Stadt Ottweiler ab dem 01.01.2020 den privaten Grünschnitt dem Entsorgungsverband Saar (EVS) zur weiteren Bearbeitung und Verwertung andienen.

 

In öffentlicher Sitzung hat der Stadtrat am 15.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange/Behörden und Nachbargemeinden beschlossen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan lagen im Zeitraum vom 26.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019 zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Ottweiler öffentlich aus. Parallel dazu wurden mit Schreiben vom 20.11.2018 auch die Träger öffentlicher Belange/Behörden sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs.1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden Beschlussvorlage zu Abwägung dokumentiert und werden soweit erforderlich in die weitere Planung übernommen.

 

Weitere Informationen sin den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Beschlussvorlage zur Abwägung

- Planunterlagen Bebauungsplan/Teiländerung Flächennutzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt ____________________ dem Stadtrat,

 

1) die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.

 

2) die Billigung des gemäß Abwägungsergebnisses überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht zu beschließen.

 

3) die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Benachrichtigung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

4) die Verwaltung zu beauftragen, Ort und Dauer der öffentliche Auslegung und Angaben dazu, welche Arten von umweltbezogenen Information verfügbar sind, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen und darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.