Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Fürth im Bereich "Kurzer Weg"

Betreff
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Fürth im Bereich "Kurzer Weg"
Vorlage
Amt 61/057/2018
Aktenzeichen
Amt 61/CH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer der Parzellen 77/8, 78 und 79 im Kurzen Weg in Fürth ist an die Stadtverwaltung herangetreten mit dem Antrag, einen Bebauungsplan gemäß § 13 b) BauGB (Innenentwicklung) in Verbindung mit § 13 a) BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufzustellen, um die Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu schaffen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler stellt für die oben genannten Grundstücke eine Wohnbaufläche dar. Da diese Darstellung für den Bauwunsch des Anliegers nicht ausreicht, kann durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für dieses Vorhaben geschaffen werden.

 

Die mit der Erstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sowie die Ergänzung der Infrastruktur sofern erforderlich werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt und vom Antragsteller getragen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Kartenausschnitt mit Geltungsbereich

- Ausschnitt Flächennutzungsplan Stadt Ottweiler

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt ____________________ dem Stadtrat,

 

1) im Grundsatz die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b) BauGB in Verbindung mit § 13 a) BauGB für den Bereich „Kurzer Weg“ im Stadtteil Fürth zu beschließen.

 

2) die Verwaltung mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages zu beauftragen.