Sachverhalt: |
In
den letzten Sitzungen des Ortsrates Ottweiler-Zentral und des Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschusses wurde die Verwaltung gebeten, den Antrag der CDU Fraktion
zur „Nachbildung der äußeren Grundmauern der Synagoge auf dem Schlosshof zur
Erinnerung an den 80. Jahrestag der Reichspogromnacht 1938“ zu prüfen. Um zu
einer Aussage über die grundsätzliche Machbarkeit zu kommen, wurden die
Synagogengemeinde, das Landesdenkmalamt und das Innenministerium Abteilung
Städtebau als Zuschussgeber für die Stadtsanierung um Stellungnahme gebeten. Grundsätzliche
Zustimmung liegt vom Innenministerium vor.
Das
Denkmalamt ist mit der Ausführung in Platten nicht einverstanden und empfiehlt,
die Ausführung in Kleinpflaster.
Die
Prüfung der technischen Realisierung hat ergeben, dass eine Nachbildung mit
Platten auf Grund des tiefbautechnischen Aufbaus des Schlosshofs und des
Paulusecks nicht möglich ist. Die Gestaltung des Platzes und des Paulusecks
wurden vor ca. 15 Jahren in Melaphyr Natursteinpflaster ausgeführt. Für die
besondere Gestaltung, d.h. zur Untergliederung der Flächen und Festlegung der
Regenentwässerung wurden ca. 0,5 Meter breite Pflasterstreifen in einem hellen
Granit in die Platzfläche eingelegt. Um einen Plattenbelag zu realisieren, ist
die erforderliche tiefbautechnische Höhe des Unterbaus unter dem bestehenden
Pflasterbelag nicht gegeben, da die Platten in eine starre Betonunterlage
eingelegt werden müssten, der dann nicht mehr mit dem flexiblen Pflasterbelag
der angrenzenden Flächen harmonieren würde. Bei einer solchen Konstruktion wäre
es nicht zu vermeiden, dass die Platten durch den KFZ- Verkehr brechen und dem
KFZ-Verkehr nicht standhalten. Als Alternative müsste ein Pflasterstreifen in
einem anders farbigen Farbton z.B. in einem roten Granit gewählt werden, damit
dieser Pflasterstreifen sich von den vorhandenen Pflasterstreifen auf dem
Schlosshof abhebt. Allerdings ist auch diese Variante gestalterisch fraglich,
denn ohne Erklärung durch eine Hinweistafel werden die Benutzer die
Unterscheidung zu den vorhandenen Pflasterstreifen nicht realisieren.
Die
Arbeiten können durch den Bauhof ausgeführt werden, mögliche Stolpersteine
können im Zuge dieser Arbeiten oder auch nachträglich eingebunden werden.
Arbeitsleistung
und Material werden mit ca. 7.000,00 € geschätzt. Die Finanzierung ginge zu
Lasten der Straßenunterhaltungsmaßnahmen.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss beschließt ________________die
Nachbildung der Grundmauern der ehemaligen Synagoge auf dem Schlosshof und
Pauluseck in rotem Granit auszuführen.
Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Synagogengemeinde.