Sachverhalt: |
Der
genannte Verein erwarb das frühere evangelische Gemeindehaus und beschloss in
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. April 2018 zudem den
Erwerb des Kirchengebäudes von der evangelischen Kirchengemeinde Ottweiler. Das
frühere Gemeindehaus und auch das Kirchengebäude sind von zentraler Bedeutung
für den Stadtteil.
Bisher
kam es im Gemeinschaftshaus zu verschiedenen Veranstaltungen, die durchweg gut
besucht waren und Impulse für das kulturelle und soziale Leben in Mainzweiler
geben. Der Erhalt des früheren Gemeindehauses und des Kirchengebäudes liegen im
öffentlichen Interesse. Die Akzeptanz hierfür ist vorhanden.
Die
Stadtverwaltung will in diesem Zusammenhang der Bitte des Vereins entsprechen
und auch durch eine Mitgliedschaft die Zukunft des Vereins, des
Gemeinschaftshauses und des Kirchengebäudes positiv begleiten.
Die
Kosten für die Mitgliedschaft der Stadtverwaltung im Verein betragen 50 Euro im
Jahr.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal-
und Finanzausschuss beschließt ___________ den Beitritt zum Verein Mainzweiler
Gemeinschaftshaus e.V. mit Wirkung vom 01.07.2018.
Finanzierung: |
Die Kosten der
Vereinsmitgliedschaft sind über das USK 02000.66100 gedeckt.