Sachverhalt: |
Als eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des
Wirtschaftsplanes 2018 (insbesondere des Vermögensplanes), aber auch für die im
Rahmen des Erfolgsplanes erforderliche Kalkulation der Abwassergebühren, ist
das Investitionsprogramm fortzuschreiben.
Der Entwurf des Investitionsprogrammes für den
Planungszeitraum 2017 bis 2021 (in T€) mit Erläuterungen zu den konkreten
Maßnahmen des Programmjahres 2018 ist beigefügt. Daraus ergibt sich bei
Investitionen von 1.000.000 € unter Berücksichtigung der veranschlagten
Kanalanschlussbeiträge (30 T€) ein Kreditbedarf von 970.000 €.
Dies würde zu
einer jährlichen Belastung des Erfolgsplanes und damit der Gebührenzahler
(ohne Unterhaltungs- und sonstige Kosten) wie folgt führen:
1,25 % AfA von 1.000
T€ (Nutzungsdauer überwiegend 80 Jahre lt. Vermögensbewertung zum 31.12.2004) = 12.500,00 €
abzgl. Auflösungsbetrag von Beiträgen und Zuschüssen
i.H.v. 30 T€
(gem. § 14 Abs. 2 Satz 5 des EVS-Gesetzes) = ./. 1.500,00 €
11.000,00 €
ca. 2,5 % Fremdkapitalzinsen von 970 T€ =
+ 24.250,00 €
zusammen = 35.250,00 €
Anlagenverzeichnis: |
- Anlage 1: Investitionsprogramm
Abwasserwerk für die Jahre 2017 bis 2021
- Anlage 2: Erläuterung
zum Investitionsprogramm, Programmjahr 2018
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt
dem Stadtrat _______________, das als Anlage beigefügte Investitionsprogramm
des Abwasserwerkes für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 zu beschließen.