Frauenförderplan 2017 - 2021

Betreff
Frauenförderplan 2017 - 2021
Vorlage
Amt 10/020/2017
Aktenzeichen
Amt 10 / SV
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 7 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hat die Stadt Ottweiler für einen Zeitraum von vier Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen.

 

Der von der Verwaltung in Abstimmung mit der Frauenbeauftragten aufgestellte Frauenförderplan wird den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

 

Aufgrund noch notwendiger redaktioneller Anpassungen wird der Frauenförderplan in seiner endgültigen Fassung nachgereicht.