Sachverhalt: |
Die
Stadt Ottweiler ist Eigentümerin der öffentlichen Wegeparzelle „Aufm
Ziegelberg“ in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 20/4, 2.757 m² groß.
Die Parzelle liegt oberhalb des Pfauenhofes und links vom Werschweilerweg. Auf
beiliegendes Luftbild wird verwiesen. Die mit den Buchstaben A-B-C-D-A
gekennzeichnete und ca. 355 m² große Teilfläche hat keine verkehrliche
Bedeutung mehr. Die städtische Teilfläche wird als landwirtschaftliche Fläche
genutzt.
Für
die Grundstücksteilfläche liegt eine Kaufanfrage vor. Vor einer Veräußerung ist
zunächst ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz
durchzuführen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das
Wegeeinziehungsverfahren, da die Teilfläche keine verkehrliche Bedeutung und
auch keine negativen Auswirkungen auf die Erschließung der umliegenden
Grundstückstücke hat.
Nach
erfolgter Wegeeinziehung kann die Teilfläche der Wegeparzelle veräußert werden.
Anlagenverzeichnis: |
Auszug Flurkarte mit Luftbild
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ____________, für die im beiliegenden Planauszug mit A-B-C-D-A gekennzeichnete ca. 355 m² Teilfläche der städtischen Wegeparzelle in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 20/4, 2.757 m² groß, ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz durchzuführen.