Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe: USK 63000.51100 Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2017 zur Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes

Betreff
Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe: USK 63000.51100 Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2017 zur Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes
Vorlage
Amt 60/007/2017
Aktenzeichen
Amt 60 / Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Ministerium für Inneres und Sport hat zur Behebung von Schäden am kommunalen Straßennetz Anfang Februar 2017 das „Förderprogramm kommunale Straßen 2017 – 2018“ mit einem landesweiten Volumen von 20.000.000,00 € aufgelegt.

 

Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgt im Verhältnis der Gesamtlänge kommunaler Straßen einer Kommune zum gesamten kommunalen Straßennetz im Saarland. Auf die Stadt Ottweiler entfällt ein Betrag in Höhe von 294.976,00 €. Dieser Festbetrag wurde ohne Antragsverfahren bewilligt und ist bereits an die Stadtkasse ausgezahlt. Die Kommunen entscheiden selbst, für welche Straßen die Mittel verwendet werden.

 

Voraussetzung für die Zuweisung ist, dass im Zeitraum 2017-2018 Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen mit einem Gesamtausgabevolumen durchgeführt werden, der mindestens dem Betrag der Zuweisung entspricht. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht erforderlich.

 

 

Bei Veröffentlichung des Sonderprogrammes zur Förderung kommunaler Straßen war der städtische Haushalt 2017 im Entwurf bereits erstellt und in Druck, so dass die Zuschussmaßnahme mit ihrer Einnahmen- und Ausgabeposition nicht mehr veranschlagt werden konnte. Das Landesverwaltungsamt hat zwischenzeitlich eine Handlungsanweisung herausgegeben, wonach die Ausgaben getrennt von der allgemeinen Haushaltsstelle Straßeninstandsetzung zu verbuchen sind. Dabei ist auch ausdrücklich auf die maßnahmenbezogene Abrechnung von Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu achten (d.h. eine klare Abgrenzung zu Investitionsmaßnahmen).

 

Somit ist die Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei dem neugebildeten Untersachkonto 63000.51100 (Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2017 zur Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes) erforderlich.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat _____________, eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 294.976,00 € beim USK 63000.51100 (Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2017 zur Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes; Produkt 54100100: öffentliche Straßen, Beleuchtungsanlagen, sonstige Verkehrsflächen; Teilhaushalt 4: Stadtentwicklung und Umwelt) zu beschließen.

 

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der mit Bescheid vom 8. Februar 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport bewilligten Bedarfszuweisung in gleicher Höhe.

Finanzierung:

 

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der mit Bescheid vom 8. Februar 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport bewilligten Bedarfszuweisung in gleicher Höhe. Das Land hat die Bedarfszuweisung bereits an die Stadt Ottweiler überwiesen. Der Betrag wurde beim neugebildeten USK 63000.17100 vereinnahmt.