Sachverhalt: |
Das
Ministerium für Inneres und Sport hat zur Behebung von Schäden am kommunalen
Straßennetz Anfang Februar 2017 das „Förderprogramm kommunale Straßen 2017 –
2018“ mit einem landesweiten Volumen von 20.000.000,00 € aufgelegt.
Die
Verteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgt im Verhältnis der Gesamtlänge
kommunaler Straßen einer Kommune zum gesamten kommunalen Straßennetz im
Saarland. Auf die Stadt Ottweiler entfällt ein Betrag in Höhe von 294.976,00 €.
Dieser Festbetrag wurde ohne Antragsverfahren bewilligt und ist bereits an die
Stadtkasse ausgezahlt. Die Kommunen entscheiden selbst, für welche Straßen die
Mittel verwendet werden.
Voraussetzung
für die Zuweisung ist, dass im Zeitraum 2017-2018 Unterhaltungs- oder
Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen mit einem Gesamtausgabevolumen durchgeführt
werden, der mindestens dem Betrag der Zuweisung entspricht. Ein kommunaler
Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Bei
Veröffentlichung des Sonderprogrammes zur Förderung kommunaler Straßen war der
städtische Haushalt 2017 im Entwurf bereits erstellt und in Druck, so dass die
Zuschussmaßnahme mit ihrer Einnahmen- und Ausgabeposition nicht mehr
veranschlagt werden konnte. Das Landesverwaltungsamt hat zwischenzeitlich eine
Handlungsanweisung herausgegeben, wonach die Ausgaben getrennt von der
allgemeinen Haushaltsstelle Straßeninstandsetzung zu verbuchen sind. Dabei ist
auch ausdrücklich auf die maßnahmenbezogene Abrechnung von Unterhaltungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen zu achten (d.h. eine klare Abgrenzung zu
Investitionsmaßnahmen).
Somit
ist die Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei dem neugebildeten
Untersachkonto 63000.51100 (Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2017 zur
Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes) erforderlich.
Beschlussvorschlag: |
Der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat _____________,
eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 294.976,00 € beim USK 63000.51100
(Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2017 zur Unterhaltung und
Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes; Produkt 54100100: öffentliche
Straßen, Beleuchtungsanlagen, sonstige Verkehrsflächen; Teilhaushalt 4:
Stadtentwicklung und Umwelt) zu beschließen.
Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der mit Bescheid vom 8. Februar 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport bewilligten Bedarfszuweisung in gleicher Höhe.
Finanzierung: |
Die
Finanzierung erfolgt zu Lasten der mit Bescheid vom 8. Februar 2017 durch das
Ministerium für Inneres und Sport bewilligten Bedarfszuweisung in gleicher
Höhe. Das Land hat die Bedarfszuweisung bereits an die Stadt Ottweiler
überwiesen. Der Betrag wurde beim neugebildeten USK 63000.17100 vereinnahmt.