Sachverhalt: |
Herr Hans Georg Hoffmann
hat mit Schreiben vom 18.12.16, bei der Verwaltung eingegangen am 19.12.16,
sein Mandat als Mitglied des Stadtrates niedergelegt. Er war Mitglied im
„Bei der Besetzung der
Ausschüsse sollen die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen
entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden. Ergibt sich hierbei keine
Einigung, so werden die Mitglieder vom Gemeinderat auf Grund von
Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die
Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach
d’Hondt festzustellen.“ (§ 48 Abs. 2 KSVG).
Eine Einigung kommt
nur dann zustande, wenn alle anwesenden
Stadtratsmitglieder mit der vorgesehenen Ausschussbesetzung einverstanden sind.
Widerspricht auch nur ein Ratsmitglied, hat eine Wahl zu erfolgen. Die Wahl
wird gemäß § 46 KSVG durch geheime Abstimmung vorgenommen.
Scheidet wie im
vorliegenden Fall ein Mitglied aus dem Ausschuss aus, so kann sich der Stadtrat
einvernehmlich auf einen Nachfolger
einigen. Tut er dies nicht, kann eine Neuwahl nur in zwei Schritten erfolgen:
1. Schritt: Der
Stadtrat beschließt mehrheitlich die Auflösung der betreffenden Ausschüsse.
2. Schritt: Der
Stadtrat wählt die Ausschussmitglieder in geheimer Abstimmung (s. o.).
In seiner Sitzung am
03.07.2014 hat der Rat beschlossen, die Ausschüsse jeweils mit 11 Mitgliedern
und den Rechnungsprüfungsausschuss mit 5 Mitgliedern zu besetzen. Entsprechend
der Mandatsverteilung entfallen bei 11 Mitgliedern auf die CDU-Fraktion 7 Sitze
und auf die SPD – Fraktion 4 Sitze, bei 5 Mitgliedern (RPA) auf die
CDU-Fraktion 3 Sitze und auf die SPD – Fraktion 2 Sitze. Die Besetzung der jeweiligen Ausschussmitglieder erfolgte
einvernehmlich.
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat
beschließt _____________, für Herrn Hans Georg Hoffmann
Herrn / Frau……………...,
als Nachfolger / Nachfolgerin im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss und
Herrn / Frau…………….., als Nachfolger / Nachfolgerin im
Rechnungsprüfungsausschuss zu bestimmen.