Information zur geplanten Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des eGo-Saar am 07.03.2017 zur Festsetzung einer Umlage für den Zweckverband sowie der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2016

Betreff
Information zur geplanten Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des eGo-Saar am 07.03.2017 zur Genehmigung des Wirtschaftsplans 2016
Vorlage
Amt 10/001/2017
Aktenzeichen
Amt 10/Fra
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Verbandsversammlung des eGo-Saar, am 07.03.2017, soll über die Genehmigung des Wirtschaftsplans des eGo-Saar 2017 beschlossen werden.

 

1.      Sachdarstellung des Verbandes zum Wirtschaftsplan 2017

 

Teil A – Wirtschaftsplan § 12 EigVO wurde wie folgt geändert:

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 4.000.000 €.

 

Begründung:

Der Zweckverband eGo-Saar ist Projektträger für den „Breitbandausbau Saarland“. Derzeit geht der Verband davon aus, dass Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 Mio Euro im Wirtschaftsjahr 2017 anfallen werden. Für diese Abschlagszahlungen muss ein Kredit aufgenommen werden.

 

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am ______________ beschlossene Stellenübersicht.

 

Begründung:

Aufgrund der Anmerkungen des LaVa zum Wirtschaftsplan 2016:

„Die bisher im § 5 Abs. 2 bis 5 getroffenen Regelungen bitte ich zukünftig nicht mehr in der Aufstellung aufzuführen. Die Inhalte des Abs. 2 können stattdessen im Erfolgsplan dargestellt werden, diejenigen der Absätze 3 bis 5 in der Geschäftsordnung des Zweckverbandes. Derartige Regelungen sind im Formblatt 6 (Anlage 6  § 12 Abs. 1 EigVO) nicht vorgesehen.“

 

 

Teil B – Erfolgsplan § 13 EigVO:

 

1.1 Erfolgsplan:

 

Erläuterungen des Erfolgsplans 2016, Änderungen aufgrund der Pensionsrückstellungen:

 

Der Erfolgsplan des Zweckverbandes eGo-Saar wird sich im Wirtschaftsjahr 2016 um ein Wesentliches verschlechtern. Ab Oktober 2016 beschäftigt der Zweckverband einen zweiten Beamten, der von der Universität des Saarlandes übernommen wurde. Der Abfindungsanspruch gegen den abgebenden Dienstherrn (UdS) wird durch die Ruhegehaltskasse für ihre Mitglieder abgewickelt (§ 97 Abs. 4 BeamtVG-ÜSL + § 18 Abs. 6 RGK-Satzung). Bei Übernahme eines Beamten von einem anderen Dienstherrn erhält die Ruhegehaltskasse die Abfindung, da der Abfindungsanspruch an die RGK abgetreten ist. Die Pensionsrückstellungen für diesen Beamten sind in voller Höhe zu bilanzieren ohne dass eine Forderung gegenüber dem abzugebenden Dienstherrn auf der Aktivseite bilanziert werden kann. Derzeit geht der Verband davon aus, dass im Wirtschaftsjahr 2016 die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für den neu eingestellten Beamten rd. 140.000 € betragen wird.

 

Gemäß den Vorschriften der EigVO (§ 12 Wirtschaftsplan) müsste der Wirtschaftsplan 2016 nicht geändert werden, da durch die erhebliche Verschlechterung des Erfolgsplans die Haushaltslage der Mitglieder nicht beeinträchtigt wird.

 

Allerdings ist anzumerken, dass der voraussichtliche Jahresverlust von 142.910 Euro zu einem negativen Eigenkapital des Verbandes führen wird.

 

Der Jahresverlust ist aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. Der Gewinnvortrag in der Bilanz 2015 beläuft sich auf 111.439,75. Somit kann der Jahresfehlbetrag nicht durch die Gewinnvorträge abgedeckt werden.

 

Der Zweckverband eGo-Saar wird im Wirtschaftsjahr 2016 auf der Aktivseite der Bilanz den Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ in Höhe rund 30.000 € ausweisen müssen.

 

Diese Überschuldung entsteht lediglich aufgrund der Periodenabgrenzung. Betrachtet man die Totalperiode der Pensionsrückstellungen ergibt sich ein neutrales Ergebnis. In der aktiven Phase des Beamten werden die Pensionsrückstellungen aufgebaut, verursachen somit Aufwand. Wird der Beamte pensioniert, werden die Pensionsrückstellungen aufgelöst und als Ertrag verbucht. 

 

Zur Thematik „Überschuldung und eventueller Sanierungshaushalt für den Zweckverband eGo-Saar“ hat sich das Landesverwaltungsamt wie folgt geäußert:

 

Für den eGo-Saar finden die Vorschriften des KSVG über die Gemeindewirtschaft keine Anwendung, da sich der eGo-Saar in seiner Satzung für die Vorschriften über die Wirtschaftsprüfung nach Teil II der EigVO entschieden hat. Daher greift § 15 (2) KGG, der Absatz 1 findet keine Anwendung.

 

Der eGo-Saar muss keinen Sanierungshaushalt aufstellen.

 

Die Überschuldung hat keine Auswirkung auf die Zahlungsfähigkeit des Verbandes, da die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen Aufwendungen sind, die nicht zur Auszahlung führen. Es handelt sich daher lediglich um eine buchmäßige Überschuldung, für die die Kommunalaufsicht keine Gegenmaßnahmen verlangen wird. 

 

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Geschäftsführung beauftragt in einem Schreiben an das Ministerium für Inneres und Sport auf die Überschuldung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen und das Ministerium aufzufordern gesetzliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Zur Verdeutlichung der Situation des Verbandes in 2016 wurde die Spalte „Korrigierter Plan 2016 in Euro“ in den Erfolgsplan 2017 eingefügt:

 


Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2017

IST 2015

in Euro

Plan 2016          in Euro

 

Korrigierter Plan 2016

in Euro

Plan 2017          in Euro

Erläuterungen

1. Umsatzerlöse (1)

 

1.519.881

 

1.680.000

1.680.000

1.740.000

aus Lieferungen und Leistungen an die Mgl.

2. Erhöhung/Verminderung des Bestandes an

    unfertigen Erzeugnissen

 

 

 

 

 

3. andere aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

 

 

4. Sonst. betriebl. Erträge

508.989

1.042.460

1.042.460

5.600.000

u.a. Zuschüsse aus KfA, Umlage, weitere Zuschüsse

     davon Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil

150.286

176.850

176.850

132.473

 

5. Materialaufwand

 

1.008.973

 

1.000.000

1.000.000

5.910.000

 

a)Aufw. für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene

        Waren(2)

 

 

 

 

 

b)       Aufw. für bezogene Leistungen

 

1.008.973

1.000.000

1.000.000

5.910.000

 

6. Personalaufwand

608.875

650.000

810.000

752.000

Enthält Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für 2 Beamte nach Barwertmethode 2016 i.H.v. € 160.000; 2017 i.H.v. € 40.000

      a) Löhne und Gehälter (3)

467.422

495.300

495.300

525.900

      b) soziale Abgaben und Aufwendungen für

          Altersversorgung und für Unterstützung  (3)

141.453

154.700

314.700

226.100

      davon für Altersversorgung

64.597

73.950

233.950

102.248

7. Abschreibungen

172.873

180.760

180.760

157.998

 

     a) auf immat. Vermögensgegenstände des

         Anlagevermögens und Sachanlagen

172.873

180.760

180.760

157.998

 

     davon nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB

 

 

 

 

 

     b) auf Vermögensgegenstände des

     Umlaufvermögens,

soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten

 

 

 

 

 

     davon nach § 253 Abs.3 Satz 3 HGB

 

 

 

 

 

8. Sonst. betriebl. Aufwendungen (4)

 

264.177

 

874.610

874.610

502.900

Aufwendungen der Geschäftsstelle, Bezügeabrechnung, Reisekosten, Erstattung für Abordnungen u.ä.

     davon Zuführung zu Sonderposten mit Rücklageanteil

22.897

390.000

390.000

220.000

 

9. Erträge aus Beteiligungen

 

 

 

 

 

     davon aus verbundenen Unternehmen (5)

 

 

 

 

 

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und

      Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

 

 

 

 

 

        davon aus verbundenen Unternehmen (5)

 

 

 

 

 

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

0

0

0

0

 

       davon aus verbundenen Unternehmen (5)

 

 

 

 

 

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

     Wertpapiere des Umlaufvermögens

 

 

 

 

 

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

5.005

0

0

60.000

 

       davon an verbundene Unternehmen (5)

 

 

 

 

 

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-31.033

17.090

-142.910

-42.898

 

15. Erträge aus Gewinngemeinschaften,

      Gewinnabführungs- und

      Teilgewinnabführungsverträgen

 

 

 

 

 

16. Aufwendungen für Verlustübernahme

 

 

 

 

 

17. außerordentliche Erträge

 

 

 

 

 

18. außerordentliche/periodenfremde Aufwendungen

 

 

 

 

 

19. Außerordentliches Ergebnis

0

0

0

0

 

20. Steuern von Einkommen und Ertrag

 

 

 

 

 

21. Sonstige Steuern

309

 

 

 

 

22. Jahresgewinn/-verlust *)

-31.342

17.090

-142.910

-42.898

 

 

 

Zum Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 ist folgendes zu erläutern:

 

a. Umsatzerlöse

 

Die Umsatzerlöse enthalten die Einnahmen aus den angebotenen Dienstleistungen des Zweckverbandes eGo-Saar sowie die Erlöse aus dem Meldeportal Saarland, die allerdings den Kommunen teilweise nochmals erstattet werden.

Die Umsatzerlöse wurden mit 1.740.000 Euro angesetzt.

 

b. Materialaufwand

 

Die Betriebskosten/ Aufwendungen sind so aufgeschlüsselt, dass diese die laufenden Aufwendungen für die angebotenen Dienstleistungen enthalten (844.000 Euro). Die Betriebskosten der laufenden Projekte sind – soweit sie eindeutig zu beziffern sind – unter den einzelnen Projekten ausgewiesen und zur Kostendeckung mit den Zuschüssen für umzusetzende Projekte zu verrechnen. In den Aufwendungen sind auch die Erstattungen der Kommunen aus dem Meldeportal Saarland einkalkuliert (360.000 Euro). Neu in den Aufwendungen aufgenommen wurde die Zwischenfinanzierung für das Projekt „landesweiter Breibandausbau Saarland“. Derzeit geht der Verband davon aus, dass Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 Mio Euro im Wirtschaftsjahr 2017 anfallen werden.  Ebenso ist das Projekt „Verwaltungsnetz Saarland“ in den Aufwendungen berücksichtigt. Hier fallen jährliche Kosten in Höhe von 706.000 Euro an.

 

c. sonstige betriebliche Erträge

 

Die Position sonstige betriebliche Erträge (s.b.E.) enthält die Zuschüsse für die Umsetzung von E-Government-Projekten aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Höhe von (65.000 EURO) sowie die Umlage der Verbandsmitglieder in Höhe von 100.000 €. Ein weiterer Zuschuss aus dem KFA für das „Verwaltungsnetz Saarland“ (786.000 Euro) und der Zuschuss der Staatskanzlei für die BBKSt (229.681 Euro) sind ebenfalls eingerechnet. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten auch die Zuschüsse für das Projekt „Breitbandausbau Saarland“ für das Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe von 4 Mio Euro sowie die Erstattung des Landes für die Zinsaufwendungen des Liquditätskredites in Höhe von 60.000 Euro.

Eingerechnet in die s.b.E ist auch die Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil in Höhe von 132.473 Euro. Da sich die Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil nicht erfolgswirksam auswirkt, sondern nur gesondert ausgewiesen werden muss, ist der Betrag von 220.000 € auch in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

 

d. Personalkosten

 

Die Personalkosten belaufen sich auf ca. 710.000 Euro. Ebenso sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von ca. 42.000 Euro zu beachten.

 

e. Abschreibungen

 

Es werden Abschreibungen in Höhe von rund 158.000 Euro als Aufwand in den Wirtschaftsplan integriert werden.

 

f. sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (s.b.A.) enthalten die laufenden Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miete, Beiträge, Versicherungen (153.870 Euro) sowie die Kosten für die BBKST(129.000 Euro). Hier muss auch die Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit insgesamt 502.900 Euro veranschlagt.

 

g. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

 

Für die Umsetzung des Projekts „Breitbandausbau Saarland“ gilt wie oben geschildert folgendes:

Der Zuwendungsbescheid des Bundes enthält die Vorgabe, dass die Zuwendung nur für bereits bezahlte Rechnungen oder geleistete Abschlagszahlungen abgerufen werden dürfen. Der Abruf darf nur kalendervierteljährlich für das abgelaufene Quartal erfolgen. Auch die Zuschüsse der Staatskanzlei und die Mittel aus dem KFA sind generell erst nach Zahlung der Gelder an den Auftragnehmer abrufbar. Dies führt zu der Problematik, dass der eGo-Saar die Fördersumme in Höhe von 13 Mio. € zwischenfinanzieren muss. 

Derzeit geht der Verband davon aus, dass Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 Mio Euro im Wirtschaftsjahr 2017 anfallen werden. Für diese Abschlagszahlungen muss ein Kredit aufgenommen werden.

Es wird angenommen, dass die Zwischenfinanzierung mit einem Zinssatz von 1,5% gewährt wird. Somit entsteht ein Zinsaufwand in Höhe von ca. 60.000 €. Dieser wird allerdings vom Land gegenfinanziert, sodass keine Kosten für die Mitglieder entstehen.

  

 

Teil E- Stellenübersicht

 

Die Stelle im Stellenplan „Beschäftigte“ mit der lfd. Nummer 9 wurde mit einer Beamtin besetzt und muss daher umgewandelt werden (ku-Vermerk).

Im Stellenplan „Beamte“ wird die Stelle 2 neu geschaffen.

Die Stelle im Stellenplan „Beschäftigte“ mit der lfd. Nummer 10 wurde umgewandelt in die Stelle mit der lfd. Nummer 3.

 

 

2.      Erläuterung der Auswirkungen der Beschlüsse auf die Stadt Ottweiler

 

2.1  Umlageerhebung durch den eGo-Saar

 

Im Jahr 2016 hat die Stadt Ottweiler xxxxxxxx € an Betriebskosten und Umlagen für die verschiedenen in Anspruch genommenen Verfahren an den eGo-Saar gezahlt. Die Kosten für das Jahr 2017 sind durch den Haushaltsansatz bei USK 06000.65900 „Ausgaben Governement Saar“ gedeckt.

 

2.2  Beschluss Wirtschaftsplan 2017

 

Der Wirtschaftsplan des Verbandes hat keine direkten Auswirkungen auf die Stadt Ottweiler.

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Dieser Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

·         Entwurf Wirtschaftsplan eGo-Saar 2017 (in SessionNet verfügbar)