Sachverhalt: |
In
der Verbandsversammlung des eGo-Saar, am 07.03.2017, soll über die Genehmigung
des Wirtschaftsplans des eGo-Saar 2017 beschlossen werden.
1.
Sachdarstellung des Verbandes zum Wirtschaftsplan 2017
Teil A – Wirtschaftsplan § 12 EigVO wurde wie folgt geändert:
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 4.000.000 €.
Begründung:
Der Zweckverband eGo-Saar
ist Projektträger für den „Breitbandausbau Saarland“. Derzeit geht der Verband
davon aus, dass Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 Mio Euro im
Wirtschaftsjahr 2017 anfallen werden. Für diese Abschlagszahlungen muss ein
Kredit aufgenommen werden.
§ 5
Es gilt die von der
Verbandsversammlung am ______________ beschlossene Stellenübersicht.
Begründung:
Aufgrund der Anmerkungen
des LaVa zum Wirtschaftsplan 2016:
„Die bisher im § 5 Abs. 2
bis 5 getroffenen Regelungen bitte ich zukünftig nicht mehr in der Aufstellung
aufzuführen. Die Inhalte des Abs. 2 können stattdessen im Erfolgsplan
dargestellt werden, diejenigen der Absätze 3 bis 5 in der Geschäftsordnung des
Zweckverbandes. Derartige Regelungen sind im Formblatt 6 (Anlage 6 § 12 Abs. 1 EigVO) nicht vorgesehen.“
Teil B – Erfolgsplan § 13 EigVO:
1.1 Erfolgsplan:
Erläuterungen des Erfolgsplans 2016, Änderungen aufgrund der
Pensionsrückstellungen:
Der Erfolgsplan des
Zweckverbandes eGo-Saar wird sich im Wirtschaftsjahr 2016 um ein Wesentliches
verschlechtern. Ab Oktober 2016 beschäftigt der Zweckverband einen zweiten
Beamten, der von der Universität des Saarlandes übernommen wurde. Der
Abfindungsanspruch gegen den abgebenden Dienstherrn (UdS) wird durch die
Ruhegehaltskasse für ihre Mitglieder abgewickelt (§ 97 Abs. 4 BeamtVG-ÜSL + §
18 Abs. 6 RGK-Satzung). Bei Übernahme eines Beamten von einem anderen
Dienstherrn erhält die Ruhegehaltskasse die Abfindung, da der
Abfindungsanspruch an die RGK abgetreten ist. Die Pensionsrückstellungen für
diesen Beamten sind in voller Höhe zu bilanzieren ohne dass eine Forderung
gegenüber dem abzugebenden Dienstherrn auf der Aktivseite bilanziert werden
kann. Derzeit geht der Verband davon aus, dass im Wirtschaftsjahr 2016 die
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für den neu eingestellten Beamten rd.
140.000 € betragen wird.
Gemäß den Vorschriften
der EigVO (§ 12 Wirtschaftsplan) müsste der Wirtschaftsplan 2016 nicht geändert
werden, da durch die erhebliche Verschlechterung des Erfolgsplans die
Haushaltslage der Mitglieder nicht beeinträchtigt wird.
Allerdings ist
anzumerken, dass der voraussichtliche Jahresverlust von 142.910 Euro zu einem
negativen Eigenkapital des Verbandes führen wird.
Der Jahresverlust ist aus
dem Gewinnvortrag zu tilgen. Der Gewinnvortrag in der Bilanz 2015 beläuft sich
auf 111.439,75. Somit kann der Jahresfehlbetrag nicht durch die Gewinnvorträge
abgedeckt werden.
Der Zweckverband eGo-Saar
wird im Wirtschaftsjahr 2016 auf der Aktivseite der Bilanz den Posten „nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ in Höhe rund 30.000 € ausweisen
müssen.
Diese Überschuldung
entsteht lediglich aufgrund der Periodenabgrenzung. Betrachtet man die
Totalperiode der Pensionsrückstellungen ergibt sich ein neutrales Ergebnis. In
der aktiven Phase des Beamten werden die Pensionsrückstellungen aufgebaut,
verursachen somit Aufwand. Wird der Beamte pensioniert, werden die
Pensionsrückstellungen aufgelöst und als Ertrag verbucht.
Zur Thematik
„Überschuldung und eventueller Sanierungshaushalt für den Zweckverband
eGo-Saar“ hat sich das Landesverwaltungsamt wie folgt geäußert:
Für den eGo-Saar finden
die Vorschriften des KSVG über die Gemeindewirtschaft keine Anwendung, da sich
der eGo-Saar in seiner Satzung für die Vorschriften über die Wirtschaftsprüfung
nach Teil II der EigVO entschieden hat. Daher greift § 15 (2) KGG, der Absatz 1
findet keine Anwendung.
Der eGo-Saar muss keinen
Sanierungshaushalt aufstellen.
Die Überschuldung hat
keine Auswirkung auf die Zahlungsfähigkeit des Verbandes, da die Zuführungen zu
den Pensionsrückstellungen Aufwendungen sind, die nicht zur Auszahlung führen.
Es handelt sich daher lediglich um eine buchmäßige Überschuldung, für die die
Kommunalaufsicht keine Gegenmaßnahmen verlangen wird.
Der Vorstand hat in
seiner Sitzung am 24.11.2016 die Geschäftsführung beauftragt in einem Schreiben
an das Ministerium für Inneres und Sport auf die Überschuldung aufgrund der
gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen und das Ministerium aufzufordern
gesetzliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Zur Verdeutlichung der
Situation des Verbandes in 2016 wurde die Spalte „Korrigierter Plan 2016 in
Euro“ in den Erfolgsplan 2017 eingefügt:
Erfolgsplan
für das Wirtschaftsjahr 2017 |
IST 2015 in Euro |
Plan 2016
in Euro |
Korrigierter Plan 2016 in Euro |
Plan 2017
in Euro |
Erläuterungen |
1.
Umsatzerlöse (1) |
1.519.881 |
1.680.000 |
1.680.000 |
1.740.000 |
aus
Lieferungen und Leistungen an die Mgl. |
2.
Erhöhung/Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen |
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3.
andere aktivierte Eigenleistungen |
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4.
Sonst. betriebl. Erträge |
508.989 |
1.042.460 |
1.042.460 |
5.600.000 |
u.a.
Zuschüsse aus KfA, Umlage, weitere Zuschüsse |
davon Auflösung von Sonderposten mit
Rücklagenanteil |
150.286 |
176.850 |
176.850 |
132.473 |
|
5.
Materialaufwand |
1.008.973 |
1.000.000 |
1.000.000 |
5.910.000 |
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a)Aufw. für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Waren(2) |
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b) Aufw. für bezogene Leistungen |
1.008.973 |
1.000.000 |
1.000.000 |
5.910.000 |
|
6.
Personalaufwand |
608.875 |
650.000 |
810.000 |
752.000 |
Enthält
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für 2 Beamte nach Barwertmethode 2016 i.H.v. € 160.000; 2017 i.H.v. € 40.000 |
a) Löhne und Gehälter (3) |
467.422 |
495.300 |
495.300 |
525.900 |
|
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
(3) |
141.453 |
154.700 |
314.700 |
226.100 |
|
davon für Altersversorgung |
64.597 |
73.950 |
233.950 |
102.248 |
|
7.
Abschreibungen |
172.873 |
180.760 |
180.760 |
157.998 |
|
a) auf immat. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
172.873 |
180.760 |
180.760 |
157.998 |
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davon nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB |
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b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit
diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten |
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davon nach § 253 Abs.3 Satz 3 HGB |
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8.
Sonst. betriebl. Aufwendungen (4) |
264.177 |
874.610 |
874.610 |
502.900 |
Aufwendungen
der Geschäftsstelle, Bezügeabrechnung, Reisekosten, Erstattung für
Abordnungen u.ä. |
davon Zuführung zu Sonderposten mit
Rücklageanteil |
22.897 |
390.000 |
390.000 |
220.000 |
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9.
Erträge aus Beteiligungen |
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davon aus verbundenen Unternehmen (5) |
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10.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
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|
davon aus verbundenen Unternehmen (5) |
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11.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
davon aus verbundenen Unternehmen (5) |
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12.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
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13.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
5.005 |
0 |
0 |
60.000 |
|
davon an verbundene Unternehmen (5) |
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14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
-31.033 |
17.090 |
-142.910 |
-42.898 |
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15.
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen |
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16.
Aufwendungen für Verlustübernahme |
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17.
außerordentliche Erträge |
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18.
außerordentliche/periodenfremde Aufwendungen |
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19. Außerordentliches Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
20.
Steuern von Einkommen und Ertrag |
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21.
Sonstige Steuern |
309 |
|
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22. Jahresgewinn/-verlust *) |
-31.342 |
17.090 |
-142.910 |
-42.898 |
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Zum Erfolgsplan für das
Wirtschaftsjahr 2017 ist folgendes zu erläutern:
a. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse
enthalten die Einnahmen aus den angebotenen Dienstleistungen des Zweckverbandes
eGo-Saar sowie die Erlöse aus dem Meldeportal Saarland, die allerdings den
Kommunen teilweise nochmals erstattet werden.
Die Umsatzerlöse wurden
mit 1.740.000 Euro angesetzt.
b. Materialaufwand
Die Betriebskosten/
Aufwendungen sind so aufgeschlüsselt, dass diese die laufenden Aufwendungen für
die angebotenen Dienstleistungen enthalten (844.000 Euro). Die Betriebskosten
der laufenden Projekte sind – soweit sie eindeutig zu beziffern sind – unter
den einzelnen Projekten ausgewiesen und zur Kostendeckung mit den Zuschüssen
für umzusetzende Projekte zu verrechnen. In den Aufwendungen sind auch die
Erstattungen der Kommunen aus dem Meldeportal Saarland einkalkuliert (360.000
Euro). Neu in den Aufwendungen aufgenommen wurde die Zwischenfinanzierung für das
Projekt „landesweiter Breibandausbau Saarland“. Derzeit geht der Verband davon
aus, dass Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 Mio Euro im Wirtschaftsjahr 2017
anfallen werden. Ebenso ist das Projekt
„Verwaltungsnetz Saarland“ in den Aufwendungen berücksichtigt. Hier fallen
jährliche Kosten in Höhe von 706.000 Euro an.
c. sonstige betriebliche
Erträge
Die Position sonstige
betriebliche Erträge (s.b.E.) enthält die Zuschüsse für die Umsetzung von
E-Government-Projekten aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Höhe von
(65.000 EURO) sowie die Umlage der Verbandsmitglieder in Höhe von 100.000 €.
Ein weiterer Zuschuss aus dem KFA für das „Verwaltungsnetz Saarland“ (786.000
Euro) und der Zuschuss der Staatskanzlei für die BBKSt (229.681 Euro) sind ebenfalls
eingerechnet. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten auch die Zuschüsse
für das Projekt „Breitbandausbau Saarland“ für das Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe
von 4 Mio Euro sowie die Erstattung des Landes für die Zinsaufwendungen des
Liquditätskredites in Höhe von 60.000 Euro.
Eingerechnet in die s.b.E
ist auch die Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil in Höhe von 132.473
Euro. Da sich die Zuführung zum Sonderposten mit Rücklagenanteil nicht
erfolgswirksam auswirkt, sondern nur gesondert ausgewiesen werden muss, ist der
Betrag von 220.000 € auch in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
d. Personalkosten
Die Personalkosten
belaufen sich auf ca. 710.000 Euro. Ebenso sind Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen in Höhe von ca. 42.000 Euro zu beachten.
e. Abschreibungen
Es werden Abschreibungen
in Höhe von rund 158.000 Euro als Aufwand in den Wirtschaftsplan integriert
werden.
f. sonstige betriebliche
Aufwendungen
Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen (s.b.A.) enthalten die laufenden Aufwendungen der
Geschäftsstelle wie Miete, Beiträge, Versicherungen (153.870 Euro) sowie die
Kosten für die BBKST(129.000 Euro). Hier muss auch die Zuführung zum
Sonderposten mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen werden mit insgesamt 502.900 Euro veranschlagt.
g. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Für die Umsetzung des
Projekts „Breitbandausbau Saarland“ gilt wie oben geschildert folgendes:
Der Zuwendungsbescheid
des Bundes enthält die Vorgabe, dass die Zuwendung nur für bereits bezahlte
Rechnungen oder geleistete Abschlagszahlungen abgerufen werden dürfen. Der
Abruf darf nur kalendervierteljährlich für das abgelaufene Quartal erfolgen.
Auch die Zuschüsse der Staatskanzlei und die Mittel aus dem KFA sind generell
erst nach Zahlung der Gelder an den Auftragnehmer abrufbar. Dies führt zu der
Problematik, dass der eGo-Saar die Fördersumme in Höhe von 13 Mio. €
zwischenfinanzieren muss.
Derzeit geht der Verband
davon aus, dass Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 Mio Euro im
Wirtschaftsjahr 2017 anfallen werden. Für diese Abschlagszahlungen muss ein
Kredit aufgenommen werden.
Es wird angenommen, dass
die Zwischenfinanzierung mit einem Zinssatz von 1,5% gewährt wird. Somit
entsteht ein Zinsaufwand in Höhe von ca. 60.000 €. Dieser wird allerdings vom
Land gegenfinanziert, sodass keine Kosten für die Mitglieder entstehen.
Teil E- Stellenübersicht
Die Stelle im Stellenplan
„Beschäftigte“ mit der lfd. Nummer 9 wurde mit einer Beamtin besetzt und muss
daher umgewandelt werden (ku-Vermerk).
Im Stellenplan „Beamte“
wird die Stelle 2 neu geschaffen.
Die Stelle im Stellenplan
„Beschäftigte“ mit der lfd. Nummer 10 wurde umgewandelt in die Stelle mit der
lfd. Nummer 3.
2.
Erläuterung der Auswirkungen der Beschlüsse auf die
Stadt Ottweiler
2.1 Umlageerhebung
durch den eGo-Saar
Im Jahr 2016 hat die Stadt
Ottweiler xxxxxxxx € an Betriebskosten und Umlagen für die verschiedenen in
Anspruch genommenen Verfahren an den eGo-Saar gezahlt. Die Kosten für das Jahr
2017 sind durch den Haushaltsansatz bei USK 06000.65900 „Ausgaben Governement
Saar“ gedeckt.
2.2 Beschluss
Wirtschaftsplan 2017
Der Wirtschaftsplan des
Verbandes hat keine direkten Auswirkungen auf die Stadt Ottweiler.
Anlagenverzeichnis: |
Dieser Vorlage sind folgende
Anlagen beigefügt:
·
Entwurf
Wirtschaftsplan eGo-Saar 2017 (in SessionNet verfügbar)