Sachverhalt: |
Die
periodische Betriebsplanung für den Stadtwald Ottweiler wurde letztmalig zum
Stichtag 01.01.2001 erstellt und ist im Jahr 2010 abgelaufen. Damit eine
ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung im Stadtwald sichergestellt werden kann,
wurde der SaarForst Landesbetrieb mit der Erneuerung der Betriebsplanung
beauftragt. Diese hat eine Laufzeit von 10 Jahren und beginnt rückwirkend zum
Stichtag 1. Januar 2016.
Rechtliche
Grundlage für die Erstellung des periodischen Betriebsplans für den Stadtwald
sind die §§ 13, 30 und 37 des Landeswaldgesetzes. Die Pläne werden in
Zusammenarbeit mit der Forstbehörde durch einen Sachverständigen erstellt und
durch das Ministerium für Umwelt genehmigt. Nach § 30 Absatz 3 Landeswaldgesetz
ist der Betriebsplan vor seiner Genehmigung durch den Stadtrat zu beschließen.
Die
Erstellung der Forsteinrichtung ist für die Stadt Ottweiler bis auf notwendiges
Kartenmaterial (rd. 2.350,00 €) kostenneutral. Der Kostenaufwand war in den
Forstwirtschaftsplänen der Jahre 2015 und 2016 dargestellt und ist auch
bezahlt. Die Kosten für den Sachverständigen trägt das Land.
Das
Forstbetriebswerk beinhaltet hauptsächlich die Betrachtung des Waldzustandes,
die Waldinventur, die Waldentwicklung, eine Waldbiotopkartierung und die
zukünftige Nutzungsplanung. Aufgrund der erhobenen Daten (Baumartenverteilung /
Verjüngung / Altersklassenverteilung /Holzvorrat / Zuwachs) wird für die
kommenden 10 Jahre unter der Prämisse der zu Grunde gelegten waldbaulichen
Zielsetzungen eine Nutzungsplanung festgelegt. Dies mündet in einem Hiebssatz
pro Jahr und Hektar, der die Holzerntemenge definiert.
In
der Sitzung des BUSA wird ein Vertreter vom SaarForst Landesbetrieb die neue
Forstbetriebsplanung vorstellen.
Anlagenverzeichnis: |
Tischvorlage zur Schlussbesprechung Forstbetriebswerk
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________, die periodische Forstbetriebsplanung für den Stadtwald (Forstbetrieb der Stadt Ottweiler) rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2016 für die Dauer von 10 Jahren zu beschließen.