Erstellung einer periodischen Forstbetriebsplanung für den Stadtwald Ottweiler

Betreff
Erstellung einer periodischen Forstbetriebsplanung für den Stadtwald Ottweiler
Vorlage
Amt 60/107/2016
Aktenzeichen
Amt 60 / Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die periodische Betriebsplanung für den Stadtwald Ottweiler wurde letztmalig zum Stichtag 01.01.2001 erstellt und ist im Jahr 2010 abgelaufen. Damit eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung im Stadtwald sichergestellt werden kann, wurde der SaarForst Landesbetrieb mit der Erneuerung der Betriebsplanung beauftragt. Diese hat eine Laufzeit von 10 Jahren und beginnt rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2016.

 

Rechtliche Grundlage für die Erstellung des periodischen Betriebsplans für den Stadtwald sind die §§ 13, 30 und 37 des Landeswaldgesetzes. Die Pläne werden in Zusammenarbeit mit der Forstbehörde durch einen Sachverständigen erstellt und durch das Ministerium für Umwelt genehmigt. Nach § 30 Absatz 3 Landeswaldgesetz ist der Betriebsplan vor seiner Genehmigung durch den Stadtrat zu beschließen.

 

Die Erstellung der Forsteinrichtung ist für die Stadt Ottweiler bis auf notwendiges Kartenmaterial (rd. 2.350,00 €) kostenneutral. Der Kostenaufwand war in den Forstwirtschaftsplänen der Jahre 2015 und 2016 dargestellt und ist auch bezahlt. Die Kosten für den Sachverständigen trägt das Land.

 

Das Forstbetriebswerk beinhaltet hauptsächlich die Betrachtung des Waldzustandes, die Waldinventur, die Waldentwicklung, eine Waldbiotopkartierung und die zukünftige Nutzungsplanung. Aufgrund der erhobenen Daten (Baumartenverteilung / Verjüngung / Altersklassenverteilung /Holzvorrat / Zuwachs) wird für die kommenden 10 Jahre unter der Prämisse der zu Grunde gelegten waldbaulichen Zielsetzungen eine Nutzungsplanung festgelegt. Dies mündet in einem Hiebssatz pro Jahr und Hektar, der die Holzerntemenge definiert.

 

In der Sitzung des BUSA wird ein Vertreter vom SaarForst Landesbetrieb die neue Forstbetriebsplanung vorstellen.

Anlagenverzeichnis:

 

Tischvorlage zur Schlussbesprechung Forstbetriebswerk

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________, die periodische Forstbetriebsplanung für den Stadtwald (Forstbetrieb der Stadt Ottweiler) rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2016 für die Dauer von 10 Jahren zu beschließen.