Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes

Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes
Vorlage
Amt 20/020/2016
Aktenzeichen
Amt 20/Mo.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2015 ist erstellt und wurde durch die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, geprüft. Die Schlussbesprechung des Prüfungsergebnisses gemäß § 3 der Verordnung des Ministeriums für Inneres und Sport über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung vom 22.12.1999, Amtsbl. S. 156 (Jahresabschlussprüfungsverordnung /Neufassung) hat am 27.09.2016 stattgefunden.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist für das Wirtschaftsjahr 2015 bei Erträgen von 154.805,79 € und Aufwendungen von 372.323,84 € einen Jahresverlust (Fehlbetrag) in Höhe von 217.518,05 € aus.

 

Nach den Veranschlagungen im Erfolgsplan hatte sich eine Unterdeckung von 300.251,00 € errechnet, deren Ausgleich durch einen Betriebskostenzuschuss des städtischen Haushaltes in gleicher Höhe vorgesehen war. Insgesamt konnte eine Ergebnisverbesserung von 82.732,95 € erzielt werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Einnahmen (+40,7T€, hier insbesondere +14,7 T€ Badeentgelte, +25,3T€ WVO-Gewinnbeteiligung, +1,6T€ sonstige betriebliche Erträge, und -0,9T€ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge) wie zunächst eingeplant. Die Aufwendungen gestalteten sich insgesamt um 42T€ geringer als ursprünglich geplant. Abweichungen ergaben sich beim Materialaufwand (-31,3T€, hier insbesondere -16,3 T€ Unterhaltung Badeanlage, -8,2 Personalkosten,  -3,5 T€ Leistungen Bauhof, -2,7 T€ Gebäudeunterhaltung, -2,1T€ Gebäudereinigung und +1,5T€ für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe), im Bereich AfA (-0,2T€), bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-6,8T€), im Bereich Zinsen und ähnlichem Aufwand (-3,5T€) sowie bei der Grundsteuer (-0,2T€).

 

Gemäß § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 22.12.1999 -Amtsbl. S.138- (EigVO) muss der Stadtrat nach Vorberatung und Stellungnahme des zuständigen Ausschusses die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen.

 

Im Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzsumme, die Summe der Erträge und Aufwendungen sowie der Jahresgewinn bzw. Jahresverlust aufzuführen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird um eine entsprechende Empfehlung an den Stadtrat gebeten.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:

 

  1. Bilanz 2015
  2. GuV 2015
  3. Anhang 2015
  4. Anhang 2015 Anlage1
  5. Lagebericht 2015
  6. uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung unterbreitet den folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat ___________________ die Feststellung des Jahresabschlusses des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes der Stadt Ottweiler für das Jahr 2015 wie folgt:

 

Bilanzsumme per 31.12.2015=                                1.896.423,59 EURO

GuV - Rechnung vom 1.1.2015 bis 31.12.2015

- Summe der Erträge   =                                              154.805,79 EURO

- Summe der Aufwendungen =                                  372.323,84 EURO

- Jahresverlust (Jahresfehlbetrag)   =                      217.518,05 EURO

 

Der Jahresverlust (Jahresfehlbetrag) ist aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt auszugleichen.