Sachverhalt: |
Der
Jahresabschluss 2015 des Abwasserwerkes liegt vor und wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, geprüft.
Die
Schlussbesprechung des Prüfungsergebnisses gemäß § 3 der Verordnung des
Ministeriums für Inneres und Sport über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit
Sonderrechnung vom 22.12.1999, Amtsbl. S. 156 (Jahresabschlussprüfungsverordnung/Neufassung) fand am 27. September 2016
statt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist für das Wirtschaftsjahr 2015 bei
Erträgen von 3.635.929,64 € und Aufwendungen
von 3.541.496,23 € einen Jahresüberschuss in Höhe von
94.433,41 € aus. Der Erfolgsplan hatte einen Jahresüberschuss von 5.000 €
ausgewiesen. Die damit zu verzeichnende Ergebnisverbesserung in Höhe
von rd. 89 T€ resultiert aus verschiedenen
Abweichungen, sowohl bei den Erträgen (rd. -46 T€) als auch im Bereich der
Aufwendungen (rd. -135 T€)
Nachfolgend
die wesentlichen Abweichungen zu den Planansätzen des Wirtschaftsplans 2015:
Erträge:
-
Schmutzwassergebühren,
rd. -68 T€
Bedingt durch den im Vergleich zur Planung stärkeren
Rückgang des Wasserverbrauchs
-
Niederschlagswassergebühren,
rd. +19 T€
Hauptsächlich durch Fertigstellung von Baumaßnahmen
und damit zusammenhängenden Nachveranlagungen
-
Erträge
aus Derivatgeschäften, rd. + 3 T€
-
Habenzinsen aus
Kassenbestand, rd. – 5 T€
-
Sonstige Erträge,
rd. + 5 T€
Auflösung von Rückstellungen
Aufwendungen:
-
Aufwendungen für
bezogene Leistungen, rd. -55 T€
Hauptsächlich bedingt durch geringere
Kanalunterhaltungsaufwendungen und geringeren einheitlichen Verbandsbeitrag an
den EVS.
-
Abschreibungen,
rd. -16 T€
-
Überziehungszinsen
aus Kassenbestand, – 5 T€
-
Zinsen an
Kreditinstitute, rd. - 57 T€
-
Aufwendungen aus
Derivatgeschäften, rd. -2 T€
Gemäß
§ 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 22.12.1999 -Amtsbl. S.138- (EigVO)
muss der Stadtrat nach Vorberatung und Stellungnahme des zuständigen
Ausschusses die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen. Im Beschluss
über die Feststellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzsumme, die Summe der
Erträge und der Aufwendungen und der Jahresgewinn oder der Jahresverlust
aufzuführen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die
Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, den entstandenen Jahresgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird um eine entsprechende Empfehlung an
den Stadtrat gebeten.
Anlagenverzeichnis: |
Kopien des
Jahresabschlusses (bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
und dem Anhang -§ 19 EigVO-), des Lageberichtes sowie des uneingeschränkten
Bestätigungsvermerkes (§ 4 Abs. 2 der Jahresabschlussprüfungsverordnung), sind
beigefügt.
Beschlussvorschlag: |
Der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat _________________ die Feststellung des
Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für das Jahr 2015 wie
folgt:
Bilanzsumme
per 31.12.2015 = 29.706.788,95 EURO
GuV - Rechnung
vom 1.1.2015 bis 31.12.2015
·
Summe der Erträge = 3.635.929,64 EURO
·
Summe der
Aufwendungen = 3.541.496,23 EURO
·
Jahresüberschuss/-verlust = 94.433,41 EURO
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Finanzierung: |