Sachverhalt: |
Von der Eigentümerin des
Grundstückes 1198/510, Seilerbahn, wurde ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Stadtmitte“ für dieses Grundstück gestellt.
Mit Baugenehmigung vom
11.9.2013 wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Errichtung eines
Gartengerätehauses genehmigt.
Die Nutzungsänderung des
Gartenhauses in eine Wohnung wurde im Sanierungsausschuss vom 17.6.2014 negativ
beurteilt. Einer Wohnbebauung außerhalb der überbaubaren Fläche die im
Bebauungsplan „Stadtmitte“ als Grünfläche dargestellt ist, konnte nicht
zugestimmt werden.
Die Grundstückseigentümerin
hat nun die Änderung des Bebauungsplanes beantragt und wie folgt begründet:
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Die überbaubare
Fläche sollte derart geändert werden, dass kein Doppelhaus entsteht, sondern eine
Einzelhausbebauung möglich ist, die sich an den Besonnungsmöglichkeiten des
Grundstückes orientiert.
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Durch die
derzeitige Festlegung der bebaubaren Fläche mit einem zwingend zweigeschossigen
Wohnhaus wäre der rückwärtige Garten des bestehenden Hauses Seilerbahn 2 als
auch des neuen im Bebauungsplan vorgesehenen Hauses, beschattet.
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Die überbaubare Fläche sollte in der
Nordostecke des Grundstückes im Bereich des bestehenden Gartenhauses liegen.
Die Verwaltung empfiehlt,
dem Antrag der Eigentümerin aus folgenden Gründen zu entsprechen:
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Der bestehende
Bebauungsplan wurde für diesen Bereich der Seilerbahn auf Grundlage des Standes
im Jahr 1978 entwickelt. Als damaliger Gebäudebestand war lediglich das Anwesen
Seilerbahn 2 vorhanden. Die unbebauten Bereiche waren durch Nutzgärten geprägt.
Die Planungsidee des Bebauungsplanes griff den vorhandenen zweigeschossigen Bau
auf und entwickelte sie zu zwei geplanten Doppelhäusern weiter. Des Weiteren
war eine Fußwegeverbindung von der Seilerbahn zu dem Bereich hinter dem
Schlosstheater bis zum Schlossplatz vorgesehen. Die nicht von der Bebauung
genutzten Flächen sollten als „Dauerkleingärten“ und „Parkanlage“ angelegt
werden.
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In der Folgezeit
entstand hinter der ehemaligen Post die Vermittlungsstelle der Telekom.
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In Folge der
Sanierung des Schlosstheaters wurde die geplante Parkanlage in einen Parkplatz
umgewandelt und um die noch freien Flächen der geplanten Grünanlage erweitert.
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Die Planungsidee
eines weiteren Doppelhauses in Erweiterung zum Bestand Seilerbahn 2 wurde
zugunsten der Erweiterung der Parkierungsflächen aufgegeben.
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Vom
ursprünglichen Planungsansatz blieb lediglich die Erweiterung des bestehenden
Hauses zu einem Doppelhaus übrig.
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In der Folgezeit
sind im rückwärtigen Teil der Herrengartenstraße und des Herrengartenplatzes
noch weitere Nebengebäude hinzugekommen.
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Durch die
ungünstige Lage zur Hauptbesonnung sind die rückwärtigen Bereiche des
bestehenden Gebäudes Seilerbahn 2 und
der noch freien Parzelle 1198/510 bei einer Fortführung der zweigeschossigen Bebauung der Seilerbahn
für viele Stunden des Tages beschattet.
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Auch sieht der
bestehende Bebauungsplan eine Grundstücksfront für das geplante Doppelhaus
in Richtung Herrengartenstraße von ca.
27,50 m vor, die sich aufgrund der bestehenden Grundstücksverhältnisse nicht
realisieren lässt.
Bei Beibehaltung der Gartengrundstücke der Anwesen Herrengartenstraße 3
– 7 verbleibt für das freie Grundstück lediglich eine Frontbreite von ca.14 m.
Damit ist ein Ausweichen auf besonnte Grundstücksflächen für z.B. eine Terrasse
im rückwärtigen Bereich nur schwer möglich .
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Durch die geringe
Vorgartentiefe von ca. 4,50 m lässt sich ein Terassenbereich im besonnten
Vorgarten nur schwerlich einrichten.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, der beantragten
Bebauungsplanänderung zuzustimmen, da durch Wegfall des Baurechts des im B-Plan
vorgesehenen Doppelhauses und durch Neufestsetzung einer überbaubaren Fläche im
Bereich des bestehenden Gartenhauses und seiner Nutzung als Wohnhaus kein
„Planungsschaden“ entsteht.
Die Planungsideen der sich zum Schlosstheater anschließenden Bereiche können
durch die eingetretenen Nutzungen nicht mehr verwirklicht werden.
Auf der gegenüberliegenden Seite
der Seilerbahn ist durch die bestehende Bebauung ebenso kein einheitliches
Bebauungsbild entlang der Seilerbahn zu erreichen was beim Blick auf ein
aktuelles Luftbild erhärtet wird.
Eine weitere Bebauung auf der Parzelle 1198/510 ist durch Wegfall des
Doppelhauses nicht mehr möglich.
Anlagenverzeichnis: |
Aktuelles Luftbild
Auszug aus Bebauungsplan
„Stadtmitte“
Beschlussvorschlag: |
Der Ortsrat
Ottweiler-Zentral und Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat __________________, den
Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und beauftragt
die Verwaltung mit dem Abschluss eines baulichen Vertrages mit der
Grundstückseigentümerin einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorzubereiten.