Sitzung: 16.12.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss: |
Auf
Empfehlung des BUSA beschließt der Stadtrat einstimmig eine außerplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 14.715,77 € beim USK 13000.94266: Anschlussleitungen
Feuerwehr Fürth, Produkt: 12201000: Brandschutz; Teilhaushalt 3:
Bürgerdienstleistungen.
Die
Finanzierung erfolgt zu Lasten nachstehender Haushaltsreste:
6.615,11 € USK 56010.94370
(Sanierung Lüftung Umkleide MZH Steinbach)
8.100,66 € USK 63000.93200 (Erwerb von Straßenland)
14.715,77 €
Sachverhalt: |
Das
leerstehende Wohnhaus neben dem Feuerwehrgerätehaus Auf der Steige im Stadtteil
Fürth wurde Anfang 2014 abgerissen. Die Finanzierung erfolgte über eine
Instandhaltungsrückstellung.
Vor
Ausführung der Abbrucharbeiten mussten jedoch die Hausanschlussleitungen für
das Feuerwehrgerätehaus erneuert werden, da sowohl die Wasserleitung als auch
der Kanalhausanschluss unter bzw. durch das abgebrochene Wohnhaus führten. Die
Leitungen wurden links neben das abgebrochene Wohnhaus in die Hofeinfahrt
umgelegt und bis hoch an die Giebelwand des Feuerwehrgerätehauses geführt.
Aus
Gründen der Kostenersparnis wurde in den Graben auch die Nahwärmeleitung
verlegt. Die hierzu anfallenden Kosten werden der Energiegenossenschaft Fürth
eG in Rechnung gestellt.
Die
bauausführende Firma Linnebacher hat die erbrachten Leistungen erst mit
Schreiben vom 9. Dezember 2014 der Stadt in Rechnung gestellt. Der Aufwand
wurde vorläufig über die Gebäudeunterhaltung des Feuerwehrgerätehauses
abgerechnet. Korrekterweise stellen die Arbeiten jedoch eine Erneuerung der
bestehenden Hausanschlussleitungen dar. Sie sind folglich eine Investition und
damit dem Finanzhaushalt zuzuordnen. Im Finanzhaushalt steht keine Kostenstelle
bereit, daher bedarf es der Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe.
Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Kostenpositionen:
2.438,35 € Kanalhausanschlussbeitrag
9.675,60 € Kanalhausanschluss
auf Grundstück FWGH
2.601,82 € Verlegung Wasserleitung
14.715,77 €
Kanalhausanschlussbeitrag:
Es
handelt sich um den Kanalhausanschluss im öffentlichen Straßenbereich, konkret
von der Hauptleitung in der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze. Hier muss
die Stadt wie jeder private Grundstückseigentümer auch einen
Kanalanschlussbeitrag an das Abwasserwerk zahlen.
Kanalhausanschluss
auf Grundstück FWGH:
Es
handelt sich hier um den Kostenaufwand auf dem städtischen Privatgrundstück
(außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche) von der Grundstücksgrenze über die
Hofeinfahrt bis zum Feuerwehrgerätehaus. Dieser Kostenaufwand kann nicht dem
Abwasserwerk und damit dem Gebührenzahler zugeordnet werden, sondern ist
ausschließlich vom Grundstückseigentümer zu zahlen.
Verlegung
Wasserleitung:
Die
Übergabestation für den Hauswasseranschluss der WVO befindet sich in einem
Schachtbauwerk unmittelbar hinter dem Gehweg. Danach beginnt die private
Hausanschlussleitung. Die Kosten sind vollständig von der Stadt zu tragen.
Der
Kostenanteil in Höhe von 3.562,65 € für den Nahwärmeanschluss trägt die
Energiegenossenschaft Fürth eG und ist dieser in Rechnung zu stellen.
Der
Vorsitzende informiert kurz über den Sachverhalt und die einstimmige Empfehlung
des BUSA.