TOP Ö 12.2: Anschlussleitungen Feuerwehr Fürth

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des BUSA beschließt der Stadtrat einstimmig eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.715,77 € beim USK 13000.94266: Anschlussleitungen Feuerwehr Fürth, Produkt: 12201000: Brandschutz; Teilhaushalt 3: Bürgerdienstleistungen.

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten nachstehender Haushaltsreste:

              6.615,11 €     USK 56010.94370 (Sanierung Lüftung Umkleide MZH Steinbach)

              8.100,66 €     USK 63000.93200 (Erwerb von Straßenland)

            14.715,77 €


Sachverhalt:

 

Das leerstehende Wohnhaus neben dem Feuerwehrgerätehaus Auf der Steige im Stadtteil Fürth wurde Anfang 2014 abgerissen. Die Finanzierung erfolgte über eine Instandhaltungsrückstellung.

Vor Ausführung der Abbrucharbeiten mussten jedoch die Hausanschlussleitungen für das Feuerwehrgerätehaus erneuert werden, da sowohl die Wasserleitung als auch der Kanalhausanschluss unter bzw. durch das abgebrochene Wohnhaus führten. Die Leitungen wurden links neben das abgebrochene Wohnhaus in die Hofeinfahrt umgelegt und bis hoch an die Giebelwand des Feuerwehrgerätehauses geführt.

Aus Gründen der Kostenersparnis wurde in den Graben auch die Nahwärmeleitung verlegt. Die hierzu anfallenden Kosten werden der Energiegenossenschaft Fürth eG in Rechnung gestellt.

Die bauausführende Firma Linnebacher hat die erbrachten Leistungen erst mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 der Stadt in Rechnung gestellt. Der Aufwand wurde vorläufig über die Gebäudeunterhaltung des Feuerwehrgerätehauses abgerechnet. Korrekterweise stellen die Arbeiten jedoch eine Erneuerung der bestehenden Hausanschlussleitungen dar. Sie sind folglich eine Investition und damit dem Finanzhaushalt zuzuordnen. Im Finanzhaushalt steht keine Kostenstelle bereit, daher bedarf es der Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kostenpositionen:

              2.438,35 €     Kanalhausanschlussbeitrag

              9.675,60 €     Kanalhausanschluss auf Grundstück FWGH

              2.601,82 €     Verlegung Wasserleitung

            14.715,77 €

Kanalhausanschlussbeitrag:

Es handelt sich um den Kanalhausanschluss im öffentlichen Straßenbereich, konkret von der Hauptleitung in der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze. Hier muss die Stadt wie jeder private Grundstückseigentümer auch einen Kanalanschlussbeitrag an das Abwasserwerk zahlen.

Kanalhausanschluss auf Grundstück FWGH:

Es handelt sich hier um den Kostenaufwand auf dem städtischen Privatgrundstück (außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche) von der Grundstücksgrenze über die Hofeinfahrt bis zum Feuerwehrgerätehaus. Dieser Kostenaufwand kann nicht dem Abwasserwerk und damit dem Gebührenzahler zugeordnet werden, sondern ist ausschließlich vom Grundstückseigentümer zu zahlen.

Verlegung Wasserleitung:

Die Übergabestation für den Hauswasseranschluss der WVO befindet sich in einem Schachtbauwerk unmittelbar hinter dem Gehweg. Danach beginnt die private Hausanschlussleitung. Die Kosten sind vollständig von der Stadt zu tragen.

Der Kostenanteil in Höhe von 3.562,65 € für den Nahwärmeanschluss trägt die Energiegenossenschaft Fürth eG und ist dieser in Rechnung zu stellen.

 

Der Vorsitzende informiert kurz über den Sachverhalt und die einstimmige Empfehlung des BUSA.