TOP Ö 14: Erhöhung der Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2016

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing beschließt der Stadtrat mit 15 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 10 Enthaltungen, die Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler ab dem 01.01.2016 wie folgt zu ändern:

 

Anlage

 

zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

Folgende Monatsbeiträge werden erhoben:*

 

  1. Verzeichnis der Elternbeiträge nach § 5

 a) Regelkindergartenplatz

    (7.30 Uhr bis 13.30 Uhr)                                                              106,00 €

              b) Ganztagskindergartenplatz                                                          175,00 €

                    (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

              c) Teilzeitkrippenplatz                                                                                246,00 €

                    (7.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

       d) Ganztagskrippenplatz                                                                  345,00 €

               (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

 

       e) Bei tageweiser Inanspruchnahme (Service-Tag)

           der ganztägigen Betreuung ist je Betreuungstag

           ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten.

           Dieser beträgt für den

                - Ganztagesplatz im Kindergarten                                                  6,00 €

                - Ganztagesplatz in der Krippe                                                     15,00 €

                  - „Sevicetag“ in der Nachmittagsbetreuung                                  6,00 €

 

              Die Inanspruchnahme der tageweisen Ganztagesbetreuung ist auf begründete

              Ausnahmefälle zu  beschränken und vorher anzumelden.

              Im Vorfeld ist immer das Einverständnis des Leiters/der Leiterin der Einrichtung

              einzuholen.

 

* Änderungen sind fett dargestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) ist der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge 25% der bezuschussungsfähigen Personalkosten nicht übersteigt.

Im letzten Jahr war durch eine Umorganisation (Auflösung der Hierarchie und Einteilung in Erst- und Zweitkräfte) eine Gleichbezahlung aller Erzieherinnen vorgenommen worden. Diese Mehrkosten waren bislang in den zu berücksichtigten Lohnkosten nicht enthalten. Zusätzlich wird rückwirkend zum 01.07. dieses Jahres ein neuer Tarifvertrag für die Erzieherinnen und Erzieher in Kraft treten. Dieser liegt im Detail noch nicht vor, so dass die Personalkosten für das nächste Jahr anhand der Pressemitteilungen geschätzt wurden.

Die Personalkosten an sich können nicht gesenkt werden, da die Personalisierung in allen Kindertageseinrichtungen durch das Landesjugendamt vorgegeben wird und diese Personalisierung vom Land auch überprüft wird. Im Herbst dieses Jahres wurde vom Landesjugendamt festgestellt, dass die Hauswirtschaftskraft nicht auf den Personalschlüssel des pädagogischen Personals angerechnet werden darf. Somit sind 27 Wochenstunden mit einer Erzieherin nachzupersonalisieren. Auch hierfür wurden die Personalkosten geschätzt.

Die Erhöhung im Krippenbereich ist am stärksten, da diese Gruppen personalintensiver zu besetzen sind. So gibt es im Kindergartenbereich einen Personalschlüssel von 1,5, wohingegen der Personalschlüssel im Krippenbereich bei 2,0 liegt.

Es werden deshalb folgende Elternbeiträge vorgeschlagen:

Kindergarten (Regelplatz):       106,00 €                                                          (bisher:   98,00 €)

Kindergarten (Tagesplatz):       175,00 €                                                          (bisher: 164,00 €)

Tageskrippenplatz:                   345,00 €                                                          (bisher: 318,00 €)

„halber“ Krippenplatz

(7.00 Uhr bis 14.00 Uhr)         246,00 €                                                          (bisher: 228,00 €)

Mit diesen Beiträgen bewegt sich die Stadt Ottweiler in der Größenordnung der umliegenden Gemeinden, insbesondere auch zwischen den Beiträgen der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinde. Eine Übersicht der örtlichen Beiträge ist beigefügt.

Für Geschwisterkinder gibt es einen 25%-Rabatt auf den Beitrag, der im SKBBG ebenfalls verankert ist und so die Belastung für die Eltern etwas minimiert.

Darüber hinaus haben Eltern mit geringem Einkommen auch die Möglichkeit, dass der Beitrag ganz oder teilweise nach dem SGB VIII durch das Kreisjugendamt übernommen wird.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der BSGS-Ausschuss einstimmig bei 2 Enthaltungen der Verwaltungsvorlage zugestimmt habe. Im Übrigen erläutert er den Sachverhalt.

 

Frau Calmano (CDU) stimmt im Namen ihrer Fraktion der Beschlussvorlage zu, obwohl bedauerlicherweise Familien mit Kindern von der Beitragserhöhung betroffen seien. Hinsichtlich der personellen und qualitativen Aufwertung der Kita und der anstehenden Tariferhöhungen für die ErzieherInnen sei die Erhöhung jedoch erforderlich.

 

Im Vergleich zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern hält Herr Burger (Grüne) die Erhöhung der Elternbeiträge für zu hoch, zumal nur junge Familien davon betroffen werden. Er ist der Meinung, dass durch die städt. Zuschüsse für die konfessionellen Kindergärten dort der Personalkostenanteil, der durch Elternbeiträge abgedeckt werden müsse, weniger als 25% betrage. Er fragt, in welcher Höhe sich die Beitragserhöhungen im Rahmen der Haushaltssanierung tatsächlich auswirken. Veranschlagt seien als Sanierungsbeitrag der Eltern in diesem und im kommenden Jahr 17.000 Euro.

 

Der Vorsitzende stellt richtig, dass bei den konfessionellen Kindergärten der Trägeranteil bezuschusst werde - nicht die Elternbeiträge. Die Beitragserhöhungen belaufen sich im Jahr auf 23.000 Euro.

 

Frau Cayrol (SPD) bittet um Auskunft darüber, wie hoch die Basiszahl der Personalkosten sei, von der die Eltern dann 25% tragen müssen. Da seitens der Verwaltung hierzu schon im Ausschuss keine genauen Angaben gemacht werden konnten, sondern Schätzungen zugrunde gelegt werden müssen, möchte die SPD-Fraktion wissen, wie hoch die Mehrkosten (bei den Personalkosten) exakt seien, die auf die Stadt als Träger der Einrichtungen zukommen. Erst danach könne festgelegt werden, in welcher Höhe Beitragsanpassungen vorgenommen werden müssen. Die SPD-Fraktion wird sich aus diesem Grund bei dieser Beschlussfassung enthalten.

 

Herr Rosenfeldt (CDU) versteht die Haltung der SPD-Fraktion in diesem Punkt nicht, zumal aus ihren Reihen die Tarifforderungen der ErzieherInnen vehement unterstützt wurden. Die Erhöhung der Elternbeiträge sei lediglich die Konsequenz hieraus.

 

Die Aussage von Frau Cayrol (SPD) wird seitens der Verwaltung dahin gehend korrigiert, dass die Personalkosten nicht grob geschätzt werden, sondern unter Zugrundelegung von Prognosen berechnet werden. Hierzu werden die Tariferhöhungen, die ab 01.07. gelten, mit einbezogen ebenso die Kosten für eine neue Stelle, die auf Vorgabe des Landesjugendamtes geschaffen werden musste. Die organisatorischen Veränderungen und die Tariferhöhungen des kommenden Jahres werden abgeschätzt und fließen mit in die Berechnungen ein. Diese Faktoren führten zu einer Erhöhung zwischen 7,5 und 8%.

 

Herr Burger (Grüne) hält die vorgeschlagene Erhöhung für nicht sozial ausgewogen und wird daher gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.