Sitzung: 16.12.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss: |
Auf Empfehlung des Ausschusses
für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing beschließt der Stadtrat
mit 15 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 10 Enthaltungen, die Anlage zur Satzung
über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler ab dem
01.01.2016 wie folgt zu ändern:
Anlage
zur Satzung über die
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler
Folgende Monatsbeiträge
werden erhoben:*
a) Regelkindergartenplatz
(7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) 106,00 €
b)
Ganztagskindergartenplatz 175,00 €
(7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
c) Teilzeitkrippenplatz 246,00 €
(7.00 Uhr bis 14.00 Uhr)
d) Ganztagskrippenplatz 345,00 €
(7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
e) Bei tageweiser Inanspruchnahme
(Service-Tag)
der ganztägigen Betreuung ist je
Betreuungstag
ein zusätzlicher Beitrag zu
entrichten.
Dieser beträgt für den
- Ganztagesplatz im Kindergarten 6,00
€
- Ganztagesplatz in der Krippe 15,00 €
- „Sevicetag“ in der
Nachmittagsbetreuung 6,00 €
Die Inanspruchnahme der
tageweisen Ganztagesbetreuung ist auf begründete
Ausnahmefälle zu beschränken und vorher anzumelden.
Im Vorfeld ist immer das
Einverständnis des Leiters/der Leiterin der Einrichtung
einzuholen.
* Änderungen sind fett
dargestellt.
Sachverhalt: |
Nach dem
Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) ist der
Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen so zu bemessen, dass die Summe der
Elternbeiträge 25% der bezuschussungsfähigen Personalkosten nicht übersteigt.
Im letzten Jahr war
durch eine Umorganisation (Auflösung der Hierarchie und Einteilung in Erst- und
Zweitkräfte) eine Gleichbezahlung aller Erzieherinnen vorgenommen worden. Diese
Mehrkosten waren bislang in den zu berücksichtigten Lohnkosten nicht enthalten.
Zusätzlich wird rückwirkend zum 01.07. dieses Jahres ein neuer Tarifvertrag für
die Erzieherinnen und Erzieher in Kraft treten. Dieser liegt im Detail noch
nicht vor, so dass die Personalkosten für das nächste Jahr anhand der
Pressemitteilungen geschätzt wurden.
Die Personalkosten an
sich können nicht gesenkt werden, da die Personalisierung in allen
Kindertageseinrichtungen durch das Landesjugendamt vorgegeben wird und diese
Personalisierung vom Land auch überprüft wird. Im Herbst dieses Jahres wurde
vom Landesjugendamt festgestellt, dass die Hauswirtschaftskraft nicht auf den
Personalschlüssel des pädagogischen Personals angerechnet werden darf. Somit
sind 27 Wochenstunden mit einer Erzieherin nachzupersonalisieren. Auch hierfür
wurden die Personalkosten geschätzt.
Die Erhöhung im
Krippenbereich ist am stärksten, da diese Gruppen personalintensiver zu
besetzen sind. So gibt es im Kindergartenbereich einen Personalschlüssel von
1,5, wohingegen der Personalschlüssel im Krippenbereich bei 2,0 liegt.
Es werden deshalb
folgende Elternbeiträge vorgeschlagen:
Kindergarten (Regelplatz): 106,00 € (bisher: 98,00 €)
Kindergarten
(Tagesplatz): 175,00 € (bisher:
164,00 €)
Tageskrippenplatz: 345,00 € (bisher:
318,00 €)
„halber“ Krippenplatz
(7.00 Uhr bis 14.00
Uhr) 246,00 € (bisher:
228,00 €)
Mit diesen Beiträgen
bewegt sich die Stadt Ottweiler in der Größenordnung der umliegenden Gemeinden,
insbesondere auch zwischen den Beiträgen der katholischen und der evangelischen
Kirchengemeinde. Eine Übersicht der örtlichen Beiträge ist beigefügt.
Für Geschwisterkinder
gibt es einen 25%-Rabatt auf den Beitrag, der im SKBBG ebenfalls verankert ist
und so die Belastung für die Eltern etwas minimiert.
Darüber hinaus haben
Eltern mit geringem Einkommen auch die Möglichkeit, dass der Beitrag ganz oder
teilweise nach dem SGB VIII durch das Kreisjugendamt übernommen wird.
Der Vorsitzende weist
darauf hin, dass der BSGS-Ausschuss einstimmig bei 2 Enthaltungen der
Verwaltungsvorlage zugestimmt habe. Im Übrigen erläutert er den Sachverhalt.
Frau Calmano (CDU)
stimmt im Namen ihrer Fraktion der Beschlussvorlage zu, obwohl
bedauerlicherweise Familien mit Kindern von der Beitragserhöhung betroffen
seien. Hinsichtlich der personellen und qualitativen Aufwertung der Kita und
der anstehenden Tariferhöhungen für die ErzieherInnen sei die Erhöhung jedoch
erforderlich.
Im Vergleich zur
Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern hält Herr Burger (Grüne) die Erhöhung
der Elternbeiträge für zu hoch, zumal nur junge Familien davon betroffen
werden. Er ist der Meinung, dass durch die städt. Zuschüsse für die
konfessionellen Kindergärten dort der Personalkostenanteil, der durch
Elternbeiträge abgedeckt werden müsse, weniger als 25% betrage. Er fragt, in
welcher Höhe sich die Beitragserhöhungen im Rahmen der Haushaltssanierung
tatsächlich auswirken. Veranschlagt seien als Sanierungsbeitrag der Eltern in
diesem und im kommenden Jahr 17.000 Euro.
Der Vorsitzende stellt
richtig, dass bei den konfessionellen Kindergärten der Trägeranteil bezuschusst
werde - nicht die Elternbeiträge. Die Beitragserhöhungen belaufen sich im Jahr
auf 23.000 Euro.
Frau Cayrol (SPD)
bittet um Auskunft darüber, wie hoch die Basiszahl der Personalkosten sei, von
der die Eltern dann 25% tragen müssen. Da seitens der Verwaltung hierzu schon
im Ausschuss keine genauen Angaben gemacht werden konnten, sondern Schätzungen
zugrunde gelegt werden müssen, möchte die SPD-Fraktion wissen, wie hoch die
Mehrkosten (bei den Personalkosten) exakt seien, die auf die Stadt als Träger der
Einrichtungen zukommen. Erst danach könne festgelegt werden, in welcher Höhe
Beitragsanpassungen vorgenommen werden müssen. Die SPD-Fraktion wird sich aus
diesem Grund bei dieser Beschlussfassung enthalten.
Herr Rosenfeldt (CDU)
versteht die Haltung der SPD-Fraktion in diesem Punkt nicht, zumal aus ihren
Reihen die Tarifforderungen der ErzieherInnen vehement unterstützt wurden. Die
Erhöhung der Elternbeiträge sei lediglich die Konsequenz hieraus.
Die Aussage von Frau
Cayrol (SPD) wird seitens der Verwaltung dahin gehend korrigiert, dass die
Personalkosten nicht grob geschätzt werden, sondern unter Zugrundelegung von
Prognosen berechnet werden. Hierzu werden die Tariferhöhungen, die ab 01.07.
gelten, mit einbezogen ebenso die Kosten für eine neue Stelle, die auf Vorgabe
des Landesjugendamtes geschaffen werden musste. Die organisatorischen
Veränderungen und die Tariferhöhungen des kommenden Jahres werden abgeschätzt
und fließen mit in die Berechnungen ein. Diese Faktoren führten zu einer
Erhöhung zwischen 7,5 und 8%.
Herr Burger (Grüne)
hält die vorgeschlagene Erhöhung für nicht sozial ausgewogen und wird daher
gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.