Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und
Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig die Feststellung des als
Anlage 5 beigefügten Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler
für das Wirtschaftsjahr 2016.
Sachverhalt: |
Dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 liegen die in
seiner Sitzung vom 15.12.2010 durch den Stadtrat beschlossenen Gebührensätze ab
01.01.2012 für Schmutzwasser (3,84 €/cbm) bzw. der neu zu beschließende Niederschlagswassersatz
(0,70 €/qm) zugrunde. Bei der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag ist im
Bereich der Niederschlagswassergebühr ein Defizit von ca. 123.000 € zu erwarten.
Saldiert mit dem im Schmutzwasserbereich planmäßigen jahresbezogenen Überschuss
in Höhe von rd. 36.000 € wird mit einem Gesamtverlust von 87.000 € gerechnet.
Im Erfolgsplan ist daher ein Jahresverlust in dieser Höhe ausgewiesen. Dieser
Jahresverlust soll mit Jahresüberschüssen aus Vorjahren verrechnet werden. In
Höhe des kalkulierten Jahresverlusts 2016 ist deswegen im Vermögensplan unter
Lfd. Nr. 5 eine entsprechende Rücklagen-Entnahme veranschlagt.
Im Übrigen liegen dem Vermögensplan die im Investitionsprogramm
vorgesehenen Investitionen für das Jahr 2016 zugrunde.
Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 1.000 T€.
Zur Finanzierung sind Beiträge in Höhe von 30 T€ und
Kreditaufnahmen von 970 T€ eingeplant.
Die Summe aus Tilgung (611.000 €) und der Auflösung
der Zuschüsse (141.810 €) übersteigt die Abschreibungen in Höhe von 671.000 € um
81.810 €. Um diesen Betrag wird die bestehende Tilgungsrückstellung vermindert.
Die Veranschlagung erfolgt im Vermögensplan als Entnahme aus dem Nettogeldvermögen.
Daneben wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
und zum
Investitionsprogramm verwiesen.
Gemäß § 35 Ziffer 7a KSVG ist die Feststellung des
Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage
beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziff.9 KommHVO).
Der Vorsitzende verweist
auf die einstimmige Empfehlung des HPF-Ausschusses und erläutert die
Sitzungsvorlage.
Herr Dr. Brück (SPD) bittet
darum, in zukünftigen Sitzungsvorlagen darauf zu achten, dass Verluste und
Gewinne nur innerhalb der jeweiligen Sparte (Schmutz- bzw.
Niederschlagswassergebühr) gegenüber gestellt bzw. verrechnet werden können.