TOP Ö 6: Wirtschaftsplan 2016 für das Abwasserwerk

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig die Feststellung des als Anlage 5 beigefügten Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für das Wirtschaftsjahr 2016.

 

 


Sachverhalt:

 

Dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 liegen die in seiner Sitzung vom 15.12.2010 durch den Stadtrat beschlossenen Gebührensätze ab 01.01.2012 für Schmutzwasser (3,84 €/cbm) bzw. der neu zu beschließende Niederschlagswassersatz (0,70 €/qm) zugrunde. Bei der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag ist im Bereich der Niederschlagswassergebühr ein Defizit von ca. 123.000 € zu erwarten. Saldiert mit dem im Schmutzwasserbereich planmäßigen jahresbezogenen Überschuss in Höhe von rd. 36.000 € wird mit einem Gesamtverlust von 87.000 € gerechnet. Im Erfolgsplan ist daher ein Jahresverlust in dieser Höhe ausgewiesen. Dieser Jahresverlust soll mit Jahresüberschüssen aus Vorjahren verrechnet werden. In Höhe des kalkulierten Jahresverlusts 2016 ist deswegen im Vermögensplan unter Lfd. Nr. 5 eine entsprechende Rücklagen-Entnahme veranschlagt.  

Im Übrigen liegen dem Vermögensplan die im Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen für das Jahr 2016 zugrunde.

Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 1.000 T€.

Zur Finanzierung sind Beiträge in Höhe von 30 T€ und Kreditaufnahmen von 970 T€ eingeplant.

Die Summe aus Tilgung (611.000 €) und der Auflösung der Zuschüsse (141.810 €) übersteigt die Abschreibungen in Höhe von 671.000 € um 81.810 €. Um diesen Betrag wird die bestehende Tilgungsrückstellung vermindert. Die Veranschlagung erfolgt im Vermögensplan als Entnahme aus dem Nettogeldvermögen.

Daneben wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan und zum
Investitionsprogramm verwiesen.

Gemäß § 35 Ziffer 7a KSVG ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Stadtrat zu beschließen.

Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziff.9 KommHVO).

 

Der Vorsitzende verweist auf die einstimmige Empfehlung des HPF-Ausschusses und erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Herr Dr. Brück (SPD) bittet darum, in zukünftigen Sitzungsvorlagen darauf zu achten, dass Verluste und Gewinne nur innerhalb der jeweiligen Sparte (Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühr) gegenüber gestellt bzw. verrechnet werden können.