Beschluss: |
Auf
Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat
einstimmig die Feststellung des Wirtschaftsplanes vom Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb (Anlage 7) der Stadt Ottweiler für das
Wirtschaftsjahr 2016.
Sachverhalt: |
Der
Wirtschaftsplan des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2016 weist im Erfolgsplan
Erträge von 110.103 € und Aufwendungen von 412.710 € und damit einen
Jahresverlust (Jahresfehlbedarf) in Höhe von 302.607 € (Vorjahr = 300.251 €)
aus, der planmäßig durch einen Betriebskostenzuschuss des städt. Haushaltes in
gleicher Höhe ausgeglichen werden muss.
Sowohl
Einnahmen als auch Ausgaben sind netto veranschlagt, da die Umsatzsteuer bei
dem Betrieb gewerblicher Art ergebnisneutral ist. Eingenommene USt. wird an das
Finanzamt abgeführt, gezahlte USt. als Vorsteuer geltend gemacht und vom
Finanzamt erstattet.
Wesentlichste
Position der Erträge sind die Badeentgelte. Die Kalkulation basiert auf den
Einnahmen der Jahre 2011 bis 2015 unter Berücksichtigung der nicht
vorhersehbaren Witterungsverhältnisse. Das Gesellschafterdarlehen bei der WVO
ist bis 2017 mit 3,40 % verzinst und die Anlage des Stammkapitals bei der WVO
beträgt 5,65 % Zinsen bis 2016. Die in 2012 eingeführte Zinssteuerung in
Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG wird seit 2013 im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Der hieraus resultierende Zinsertrag (-3,5T€) sowie die Erträge aus der
Verzinsung des Kassenbestandes (-0,5T€) wurden an die aktuelle Entwicklung
angepasst.
Die
Veränderungen bei den Aufwendungen resultieren insbesondere aus Steigerungen in
den Bereichen Verwaltungsleistungen (+1,9T€), Personalkosten (+1,3T€), Energiekosten
(+1T€), Abschreibungen (+0,5T€), und Sonstiges (+0,4T€). Demgegenüber ergaben
sich Einsparungen bei der Bilanzprüfung und Beratung (-0,3T€), bei der
Gebäudeunterhaltung (-0,7T€) sowie infolge von geringerem Zinsaufwand (-5,5T€) insbesondere
aufgrund fortschreitender Tilgung.
Der
Vermögensplan 2016 basiert auf dem Investitionsprogramm für die Jahre
2015 bis 2019. Er beinhaltet daneben die Ansätze für AfA und Tilgung bzw.
Entnahme aus der Tilgungsrückstellung sowie den Ausgleich des Jahresverlustes
durch den Betriebskostenzuschuss des Haushaltes. Für das Wirtschaftsjahr 2016
wurde keine Darlehensneuaufnahme vorgesehen. Ersatzbeschaffungen für
abgeschriebene Wirtschaftsgüter (Maschinen und maschinelle Anlagen bzw.
Betriebs- und Geschäftsausstattung) sollen bei Totalausfall über HH-Reste finanziert
werden.
Für
die Jahre 2017 bis 2019 wurden vorsorglich Investitionskredit-Veranschlagungen
von jeweils 5.000 € für eventuell notwendige Ersatzbeschaffungen vorgenommen.
Im
Übrigen wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen.
Gemäß
§ 35 Ziffer 17a KSVG ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den
Stadtrat zu beschließen. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage
beizufügen (§ 1 Abs. 2 Ziffer 9 KommHVO).
Der Vorsitzende
erläutert die Sitzungsvorlage und weist auf die einstimmige Empfehlung des
HPF-Ausschusses hin.