TOP Ö 4: Neufestsetzung der Niederschlagswassergebühren ab 01.01.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung im Rahmen der als Anlage 3 beigefügten Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) wie folgt festzusetzen:

Ab 01.01.2016

Niederschlagswassergebühr   =   0,70 € je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche

 

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 18.12.2001 hat der Stadtrat die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ottweiler beschlossen. Damit wurde zum 01.01.2002 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.

Die Schmutzwassergebühr wurde auf 2,47 Euro je cbm Schmutzwasser, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro je qm abflusswirksamer Grundstücksfläche festgesetzt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Gebührenkalkulation jährlich zu überprüfen und evtl. erforderliche Gebührenanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund dessen wurden die Gebührensätze in der Zwischenzeit wie folgt angepasst:

Schmutzwassergebühr                                                  Niederschlagswassergebühr

Ab 1.1.2003  =  2,79 €                                                 Ab 1.1.2003  =  0,65 €

Ab 1.1.2004  =  2,84 €                                                Ab 1.1.2010  =  0,75 €

Ab 1.1.2005  =  2,96 €                                                Ab 1.1.2011  =  0,78 €

Ab 1.1.2010  =  3,16 €                                                 Ab 1.1.2015  =  0,74 €

Ab 1.1.2011  =  3,50 €

Ab 1.1.2012  =  3,84 €

Mit dem Rechnungsabschluss 2014 wurden insgesamt 636.104,93 € auf neue Rechnung vorgetragen, davon entfallen auf den Bereich der Niederschlagswassergebühr 495.881,40 EUR. Bei planmäßiger Realisierung des Wirtschaftsplans 2015 wird der Überschuss im Bereich Niederschlagswasser um rd. 40.000 € sinken. Um den verbleibenden Überschuss in diesem Bereich abzubauen wird vorgeschlagen die Niederschlagswassergebühr erneut um 0,04 € auf nunmehr 0,70 € zu senken.

Gründe für die erhöhten Überschüsse sind vor allem die allgemeine Zinsentwicklung zzgl. den positiven Effekten der aktiven Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG und die gleich bleibende Festsetzung des einheitlichen Verbandsbeitrages des EVS seit 2012 bei sinkendem Wasserverbrauch.

Die für die Niederschlagswassergebühr anzurechnende abflusswirksame Fläche ist nahezu gleich geblieben (2015 = 1.708.091 qm / 2016 = 1.709.388 qm). Dabei machen die Flächen der Straßen, Wege und Plätze, die mit 688.815 qm gegenüber dem Vorjahr unverändert blieben insgesamt 40 % der Gesamtfläche und damit der Gebührenbelastung aus.

Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Abwassergebühren ab 01.01.2016 im Rahmen einer Neufassung der Satzung zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)  wie nachstehend aufgeführt zu senken.

Weiterhin soll wie in der Sitzungsvorlage Amt 20/27/2015 erläutert eine Zwischenzählergebühr in Höhe von 3,10 EUR mtl. in die Abwassergebührenhöhesatzung aufgenommen werden.

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er weist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses hin.

 

Herr Gerhardt (CDU) begrüßt die Senkung der Niederschlagswassergebühr in den letzten beiden Jahren um rd. 10%.

 

Die Sachfragen von Herrn Ehm (SPD) bzgl. der Zinssteuerung durch die Fa. MAGRAL werden seitens der Verwaltung beantwortet.

 

Herr Burger (Grüne) erwartet für das Jahr 2015 einen höheren Überschuss als die kalkulierten 5.000 Euro und in 2016 einen zumindest ausgeglichenen Abschluss.

 

Der Vorsitzende hofft, dass sich die Voraussagen des Herrn Burgers erfüllen werden.