Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und
Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, die Gebührensätze für die
Abwasserbeseitigung im Rahmen der als Anlage 3 beigefügten Satzung der Stadt
Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren
(Abwassergebührenhöhesatzung) wie folgt festzusetzen:
Ab 01.01.2016
Niederschlagswassergebühr = 0,70 € je qm abflusswirksamer
Grundstücksfläche
Sachverhalt: |
In seiner Sitzung am 18.12.2001 hat der Stadtrat die
5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Ottweiler beschlossen. Damit wurde zum 01.01.2002 die gesplittete
Abwassergebühr eingeführt.
Die Schmutzwassergebühr wurde auf 2,47 Euro je cbm
Schmutzwasser, die Niederschlagswassergebühr auf 0,60 Euro je qm
abflusswirksamer Grundstücksfläche festgesetzt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die
Gebührenkalkulation jährlich zu überprüfen und evtl. erforderliche
Gebührenanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund dessen wurden die Gebührensätze in der
Zwischenzeit wie folgt angepasst:
Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr
Ab 1.1.2003
= 2,79 € Ab 1.1.2003 = 0,65
€
Ab 1.1.2004
= 2,84 € Ab 1.1.2010 = 0,75
€
Ab 1.1.2005
= 2,96 € Ab 1.1.2011 = 0,78
€
Ab 1.1.2010
= 3,16 € Ab 1.1.2015
= 0,74 €
Ab 1.1.2011
= 3,50 €
Ab 1.1.2012
= 3,84 €
Mit dem Rechnungsabschluss 2014 wurden insgesamt 636.104,93
€ auf neue Rechnung vorgetragen, davon entfallen auf den Bereich der
Niederschlagswassergebühr 495.881,40 EUR. Bei planmäßiger Realisierung des
Wirtschaftsplans 2015 wird der Überschuss im Bereich Niederschlagswasser um rd.
40.000 € sinken. Um den verbleibenden Überschuss in diesem Bereich abzubauen
wird vorgeschlagen die Niederschlagswassergebühr erneut um 0,04 € auf nunmehr
0,70 € zu senken.
Gründe für die erhöhten Überschüsse sind vor allem die
allgemeine Zinsentwicklung zzgl. den positiven Effekten der aktiven
Zinssteuerung in Zusammenarbeit mit der MAGRAL AG und die gleich bleibende
Festsetzung des einheitlichen Verbandsbeitrages des EVS seit 2012 bei sinkendem
Wasserverbrauch.
Die für die Niederschlagswassergebühr anzurechnende
abflusswirksame Fläche ist nahezu gleich geblieben (2015 = 1.708.091 qm / 2016
= 1.709.388 qm). Dabei machen die Flächen der Straßen, Wege und Plätze, die mit
688.815 qm gegenüber dem Vorjahr unverändert blieben insgesamt 40 % der
Gesamtfläche und damit der Gebührenbelastung aus.
Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis der als Anlage
3 beigefügten Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die
Abwassergebühren ab 01.01.2016 im Rahmen einer Neufassung der Satzung zur
Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) wie nachstehend aufgeführt zu senken.
Weiterhin soll wie in der Sitzungsvorlage Amt
20/27/2015 erläutert eine Zwischenzählergebühr in Höhe von 3,10 EUR mtl. in die
Abwassergebührenhöhesatzung aufgenommen werden.
Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er
weist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und
Finanzausschusses hin.
Herr Gerhardt (CDU) begrüßt die Senkung der
Niederschlagswassergebühr in den letzten beiden Jahren um rd. 10%.
Die Sachfragen von Herrn Ehm (SPD) bzgl. der
Zinssteuerung durch die Fa. MAGRAL werden seitens der Verwaltung beantwortet.
Herr Burger (Grüne) erwartet für das Jahr 2015 einen
höheren Überschuss als die kalkulierten 5.000 Euro und in 2016 einen zumindest
ausgeglichenen Abschluss.
Der Vorsitzende hofft, dass sich die Voraussagen des
Herrn Burgers erfüllen werden.