Beschluss: |
Der Ortsrat Ottweiler-Zentral
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes
„Wohngebiet Felsenkeller“ zuzustimmen.
Sachverhalt: |
Der Stadtrat der Stadt
Ottweiler hat in seiner Sitzung am 28.4.2015 den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan „Wohngebiet Felsenkeller“ gefasst, den Planentwurf gebilligt und
die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlegung
fand in der Zeit vom 15.5.2015 bis einschließlich 15.6.2015 im Rathaus statt.
Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden
beteiligt.
Zahlreiche Bürger und
Träger öffentlicher Belange haben konstruktive Anregungen und Bedenken im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes eingebracht. Die
betroffenen Anwohner aus Amsel-, Drossel- und Finkenweg haben ihre Anregungen
in einem gemeinsamen Schreiben vorgebracht.
Eine wichtige Frage
bezog sich auf die Erschließung des „Wohngebietes Felsenkeller“, die laut
Bebauungsplanentwurf über den Amselweg vorgesehen ist. Den Anliegern bereitete
vor allem der Zulieferverkehr während der Bauphase von Straße und Kanal und der
sich anschließenden Wohnhausbebauung Sorge. Sie befürchten Lärm und
Staubimmissionen und äußerten Bedenken über den Ausbaugrad der Straße und
befürchten Schäden durch den Baustellenverkehr.
In der Diskussion mit
dem zukünftigen Erschließungsträger über die Anregung der Anlieger konnte die
Zustimmung zu einer Baustellenstraße mit direkter Anbindung an die Straße „Am
Lehbesch“ erreicht werden. Der nun vorliegende 2. Entwurf des Bebauungsplanes
enthält eine Festsetzung für diese Baustraße und eine Vorhaltung der Baustraße
für die ersten fünf Jahre nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes.
Anschließend wird die Baustraße zurückgebaut. Für diesen Bereich sind dann
Wohnbauflächen festgesetzt. Der städtebauliche Vertrag in Form eines
Erschließungsvertrages ist der geänderten Situation anzupassen.
Da der 2. Entwurf
wesentlich von den Zielen des 1. Entwurfes abweicht, ist eine erneute Offenlage
notwendig, in der die Bürger, die Träger öffentlicher Belange und die
Nachbargemeinden erneut beteiligt werden. Gleichzeitig ist der neue Entwurf mit
Planzeichnung und Begründung von den Gremien zu billigen.
Weitere Informationen
können aus den als Anlage 1 beigefügten Unterlagen entnommen und
während der Sitzung besprochen werden.
Der Ortsvorsteher
weist darauf hin, dass die o. g. Straßenbezeichnung „Am Lehbesch“ falsch sei.
Die richtige Bezeichnung laute „Zum Lehbesch“.
Ferner schlägt der
Ortsvorsteher vor, die zahlreich anwesenden Zuschauer in die Diskussion mit
einzubeziehen und ihre Fragen zuzulassen.
Hiermit erklären sich
die Ortsratsmitglieder einstimmig einverstanden.
Zum Sachverhalt
erläutert der Ortsvorsteher die Sitzungsvorlage. Er erteilt zu weiteren
Informationen dem Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Herrn Gerhard Schmidt,
das Wort.
Herr Schmidt weist auf
die von den Anwohnern schriftlich eingereichten Bedenken, speziell zu der
Belastung während der Bauphase, hin. Aus diesem Grund enthalte der jetzt
vorliegende 2. Entwurf eine wesentliche Änderung. Darin sei vorgesehen, dass
die Erschließung nicht über den Amselweg sondern über eine neu anzulegende
Baustraße, die in die Straße Zum Lehbesch einmündet, erfolgen solle. Die
Baustraße müsse nach 5 Jahren zurückgebaut werden. Wegen dieser doch
wesentlichen Änderung sei die erneute Offenlage erforderlich, bei der die
Bürger, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wieder
beteiligt werden.
Herr Schmidt erklärt,
dass ansonsten keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden seien.
Detailliert erläutert er die vorgesehenen Kanalanschlüsse (Remmesweilerweg und
Illinger Straße). Er geht kurz auf die schriftlich vorgebrachten Bedenken der
betroffenen Anlieger ein und teilt mit, dass eine Stellungnahme der Verwaltung
erst nach der Beratung und Abwägung im Stadtrat erfolgen könne.
Herr Nätzer (CDU)
fragt, ob die neu angelegte Außenanlage des Anwesens Remmesweilerweg 14 von dem
Anschluss des neuen Kanals in den Hauptkanal Remmesweilerweg in Mitleidenschaft
gezogen werde. Weiterhin möchte Herr Nätzer wissen, wann mit den Bauarbeiten begonnen
werden könne..
Seitens der Verwaltung
wird darauf hingewiesen, dass für den Anschluss des Kanals keine oberirdischen
Arbeiten erforderlich seien.
Mit dem Beginn der
Erschließungsarbeiten könne im späteren Frühjahr 2016 gerechnet werden.
Während der folgenden
Aussprache beantwortet Herr Schmidt ausführlich die Fragen der Zuschauer.
Von besonderem
Interesse sind:
1. die Anzahl der
Baustellen,
2. die
Aufnahmefähigkeit der Kanäle Remmesweilerweg und Illinger Straße,
3. die
Veröffentlichung der Gutachten (speziell des Entwässerungsgutachtens),
4. der Abstand der
Stützmauer zur neu zu bauenden Straße,
5. das vorgesehene
Höhenprofil und evtl. notwendig werdende Aufschüttungen,
6. evtl. anfallende
Anliegerkosten für die Anwohner von Finken-, Drossel- und Amselweg.
Zu 1) Bauamtsleiter
Gerhard Schmidt führt hierzu aus, dass von max. 15 Baustellen in offener
Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) auszugehen sei.
Zu 2) Die
Aufnahmefähigkeit der Kanäle werde geprüft. Sie werden vor Baubeginn noch
verfilmt und neu berechnet. Er sehe hier jedoch keine Schwierigkeiten.
Zu 3) Die vom
Erschließungsträger zu beauftragende Gutachten seien Bestandteil der Offenlage
und müssen veröffentlicht werden.
Zu 4) Zu den
vorgebrachten Bedenken bzgl. des Abstandes der Straße zu der Stützmauer sehe er
keine Probleme. Es handele sich hier um eine übliche Größe.
Zu 5) Bzgl. des
Höhenprofils erklärt Herr Schmidt, dass Aufschüttungen nach der
Landesbauordnung bis zu einer Höhe von 2 m möglich seien. (Der Ortsvorsteher
regt hierzu an, dass die geplante Visualisierung im Zusammenhang mit dem Neubau
der Straße auf der Homepage von Ottweiler eingestellt werden sollte.)
Zu 6) Diese Frage wird
seitens der Verwaltung verneint, da durch den Abstand von einem Meter zu den
angrenzenden Grundstücken kein wirtschaftlicher Vorteil für die Anlieger
entstehe und dadurch keine Anliegerkosten anfallen.