Sitzung: 19.11.2015 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der
Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Heribert Maurer vom Oberbergamt und dankt ihm
für seine Bereitschaft, die Ratsmitglieder über die Thematik detailliert zu
informieren. Er weist auf den Scopingtermin am 28.04.2015 im Rahmen des
bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hin. Am 11.6.2015 wurde darüber im
BUSA informiert. Dort wurde der Wunsch nach weiteren Informationen durch die
zuständigen Behörden vorgebracht.
Herr
Maurer erläutert anhand des als Anlage 1
beigefügten Folienvortrages die Auswirkungen der Grubenwasserhaltung auf das
Stadtgebiet. Er beschreibt detailliert die momentane Wasserführung, das geplante
Vorgehen und den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens.
Die
Sachfragen der Herren Dr. Brück (SPD) nach dem zeitlichen Rahmen und Klaus
Gerhardt nach den Plänen der RAG bzgl. des steigenden Grubenwassers werden von
Herrn Maurer ausführlich beantwortet.
Anschließend
begrüßt der Vorsitzende Herrn Markus Körbel vom Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr und Frau Carmen Boudot vom Ministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz. Er erteilt zu weiteren Ausführungen Herrn Körbel das Wort.
Herr
Körbel bedankt sich zunächst auch im Namen der Landesregierung dafür, dass ihm
Gelegenheit gegeben werde, über das Thema Grubenwasserhaltung zu referieren.
Er
geht in seinem Vortrag (Anlage 2) vor
allem auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein, erläutert die
Risikofaktoren der Grubenwasserhaltung und informiert über die evtl.
erforderlich werdende Bergschadensregulierung.
Die
Fragen von Herrn Gerhardt (CDU) zu
1.
den Auswirkungen der Verlagerung der Wasserhaltung nach Duhamel auf die
Wassergärten in Reden und
2.
ob der EVS wegen der Schadstoffentsorgung für die Bürger die Beiträge erhöhen
müsse,
beantwortet
Herr Körbel,
zu
1. dass der Erhalt der Wassergärten in Reden im Genehmigungsverfahren nicht
berücksichtigt werde. Es werden seitens der RAG andere Lösungen geprüft.
Zu
2. könne er leider keine Angaben machen.
Herr
Budke (FWG) fragt, ob bei den Grubenstilllegungen auf Erfahrungen in NRW
zurückgegriffen werden könne.
Herr
Körbel verweist hierzu auf das von der Bundesregierung beauftragte
KPMG-Gutachten, in dem viele Faktoren zur Kostenermittlung für
Grubenstilllegungen, auch unter Berücksichtigung nationaler, internationaler
und europäischer Erfahrungen zusammengetragen wurden.
Durch
die vorzeitige Schließung der Saargruben habe das Saarland diesbezüglich einen
Vorlauf vor NRW, so dass umgekehrt eher von dort das Know-How im Saarland
abgefragt werde.
Der
Vorsitzende dankt den Herren Maurer und Körber und Frau Boudot für ihre
Informationen und die Bereitschaft, die Fragen der Ratsmitglieder zu
beantworten.