Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat mehrheitlich mit 15 Stimmen bei 10 Gegenstimmen die als Anlage 3 beigefügte Änderungssatzung.
Sachverhalt: |
Infolge des Streikes
der Erzieherinnen war die Kindertagesstätte vom 08.05. bis 29.05.2015 vollständig
geschlossen. In der Zeit vom 01.06. bis 05.06.2015 konnte nur eine Notgruppe
angeboten werden. Bereits in der Ratssitzung vom 28.05.2015 bestand
Einvernehmen, die Elternbeiträge für die Schließungszeit zu erstatten. Die
Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. Im letzten
Ausschuss für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing wurde eine
mögliche Satzungsänderung und eine dadurch möglich werdende Erstattung an den
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss übertragen, damit die Erstattung
möglichst schnell umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung hat nun
zur Rückerstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Streikes in der
Kindertagesstätte Schwalbenweg eine Satzungsänderung zum 01.01.2015 geprüft.
Grundsätzlich ist eine solche Satzungsänderung möglich, weil hierdurch die
Bürger nicht belastet werden.
Die SPD-Fraktion hatte
in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Gesundheit und
Stadtmarketing vom 13.10.2015 folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:
§ 5 Abs. 5 der Satzung
soll wie folgt gefasst werden:
Die Beiträge tragen
zur Deckung der Personalkosten bei. Daher sind sie auch während der Ferien, bei
Erkrankung des Kindes und bei vorübergehender Schließung der Einrichtung bis zu
einem Monat in voller Höhe zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Schließungen, bei denen der Stadt als Träger keine Personalkosten entstehen. Der
Träger behält sich jedoch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankenhaus- und
Kuraufenthalt über eine Zeitdauer von 6 Wochen) eine andere Entscheidung vor.
Bei der
vorgeschlagenen Regelung würden auch Streiks von wenigen Stunden Dauer zu einer
Erstattungspflicht führen. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand erscheint
bei der Höhe der dann vorzunehmenden Erstattung (anteilig pro Tag von 3,18 €
bei einem Regelplatz) als unangemessen. Von daher sollte eine
Mindestschließzeit festgesetzt werden. Außerdem sollte eine Regelung für den
Fall der Inanspruchnahme einer Notgruppe getroffen werden. Im Falle einer
Notgruppe fallen nämlich Personalkosten an.
Die Verwaltung schlägt
deshalb vor, folgenden § 5 a in der Satzung einzufügen::
§
5 a
Im Falle einer
streikbedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen, die mindestens 14
Kalendertage ununterbrochen andauert, werden die Elternbeiträge anteilig für
die Zeit der Schließung der Kindertageseinrichtungen erstattet. Bei
Inanspruchnahme einer Notgruppe entfällt der Anspruch auf Erstattung für diese
Zeit der Inanspruchnahme.
Die vorgeschlagene
Änderungssatzung ist als Anlage 4
beigefügt.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er erklärt, dass die Verwaltung
inzwischen die Möglichkeit zur Rückzahlung der Elternbeiträge für die Dauer des
Streiks der Erzieher/Innen geprüft habe. Entgegen der ursprünglichen Meinung,
dass eine rückwirkende Satzungsänderung nicht möglich sei, ist sie in diesem
speziellen Fall doch möglich, da die Bürger durch die Satzungsänderung nicht
belastet werden. Die Festlegung der Schließdauer auf mind. 14 Tagen sei mit
Blick auf die Verhältnismäßigkeit zum Verwaltungsaufwand zu sehen. Im
HPF-Ausschuss am 17.11.2015 wurde eine mehrheitliche Empfehlung für den
Verwaltungsvorschlag ausgesprochen.
Herr
Batz (CDU) begrüßt die Rückerstattung der Elternbeiträge noch in diesem Jahr, zumal
der Stadt durch Einsparungen bei den Personalkosten keine Mehrkosten entstehen.
Die Eltern hingegen waren doppelt belastet; zum einen war der
Kindergartenbeitrag zu zahlen, zum anderen musste eine alternative Betreuung
für die Kinder organisiert und auch bezahlt werden. Die CDU stimmt der
Verwaltungsvorlage zu.
Frau
Cayrol (SPD) schließt sich den Ausführungen von Herrn Batz an. Im Namen der
SPD-Fraktion beantragt sie, in Fällen, in denen der Stadt keine Personalkosten
entstehen, die Mindestschließzeit, entgegen der Vorlage, auf 7 Tage
festzulegen.
Herr
Rosenfeldt (CDU) bittet darum, die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die
Rückerstattung kleiner Beträge verursache hohe Transaktionskosten, die von den
Steuerzahlern aufgebracht werden müssten.
Herr
Burger (Grüne) spricht sich für die volle Rückerstattung der Elternbeiträge
aus. Eine Mindestschließzeit sollte nicht in die Satzung aufgenommen werden.
Der
Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Der
Antrag der SPD-Fraktion wird mit 10 Stimmen bei 15 Gegenstimmen abgelehnt.