Beschluss: |
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
beschließt der Stadtrat einstimmig bei 1 Enthaltung
Weiterhin beschließt
der Stadtrat einstimmig bei 1 Enthaltung, dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten
in vollem Umfang Entlastung zu erteilen.
Herr Dr. Brück
nimmt an den weiteren Beratungen wieder teil.
Bürgermeister
Holger Schäfer übernimmt wieder den Vorsitz.
Sachverhalt: |
Gemäß
§ 101 Abs. 1 KSVG legt der Bürgermeister die Jahresrechnung dem Gemeinderat
vor. Da die Stadt Ottweiler nicht über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt
verfügt, bedient sie sich zur Prüfung der Jahresrechnung des
Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Neunkirchen. Der Prüfbericht ist der Jahresrechnung
beigefügt.
Nach
§ 101 Abs. 2 KSVG stellt der Gemeinderat den geprüften Jahresabschluss fest;
dabei beschließt er auch über die Verwendung des Jahresüberschusses, oder er
stellt den Jahresfehlbetrag fest. Zugleich entscheidet er in einem gesonderten
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Zur
Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Stadtrat prüft der
Rechnungsprüfungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung die Jahresrechnung nach
den Grundsätzen des § 122 KSVG. Für den Vorsitz gilt § 42 Abs. 3 KSVG. Danach
ist bei Sitzungen, in denen die Jahresrechnung beraten wird, eine besondere
Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.
Das
Rechnungsprüfungsamt des Kreises Neunkirchen hat die Jahresrechnung 2011
geprüft und hierüber den Prüfungsbericht vom 03.08.2015 erstellt. In seinem
Bestätigungsvermerk stellt das Rechnungsprüfungsamt fest:
„Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss 2011 der Stadt
Ottweiler wird uneingeschränkt bestätigt.
Es
ergaben sich keine Hinweise für bestands- oder entwicklungsgefährdende
Tatsachen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Ottweiler sind geordnet
und geben keinen Anlass zu Bedenken. Der Jahresabschluss und die erläuternden
Anlagen des Jahresabschlusses entsprechen den Vorschriften des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der Kommunalhaushaltsverordnung sowie den
ergänzenden Satzungen und weiteren Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt
Ottweiler.“
Unter
Punkt 2.3 stellt der Prüfbericht fest, dass die Prüfung keine wesentlichen
Erkenntnisse zu Unrichtigkeiten und Regelverstößen hervorgebracht hat.
Die
Ergebnisrechnung 2011 schließt mit einem jahresbezogenen Defizit in Höhe von
-2.833.453,16 Euro. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushalts-Ansatz 2011 in
Höhe von -5.190.377,15 Euro bedeutet dies eine Verbesserung im Volumen von
2.356.923,99 Euro.
Das
Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2011 aufgrund des erwirtschafteten
Fehlbetrages auf 30.923.088,30 Euro vermindert (gegenüber 33.756.541,46 Euro in
2010). Die Vermögensrechnung schließt zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von
80.572.584,72 Euro in Aktiva und Passiva ab (gegenüber 80.747.872,97 Euro zum
31.12.2010).
Der
Rechenschaftsbericht enthält die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,
erläutert erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den
Haushaltsansätzen und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft des
Jahres 2011. Der Anhang wiederum erläutert die Entwicklungen im Haushaltsjahr,
die sich bilanziell auswirken.
Insgesamt
bleibt festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote der Stadt Ottweiler weiter
rückläufig ist. Auch in den kommenden Jahren wird sich die Haushaltslage der
Stadt Ottweiler äußerst schwierig gestalten. Ottweiler wird auch zukünftig eine
„Haushaltssanierungskommune“ sein.
Der
Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und stellt fest, dass zu diesem
Tagesordnungspunkt gem. § 42 Abs. 3 KSVG eine besondere Vorsitzende/ein
besonderer Vorsitzender zu bestellen sei. Er schlägt Herrn Batz (CDU) vor, der
bereits in der Sitzung des RPA am 14.10.2015 den Vorsitz übernommen habe.
Diesem
Vorschlag stimmen die Ratsmitglieder einstimmig zu.
Herr
Dr. Brück nimmt an den Beratungen und der Beschlussfassung nicht teil.
Der
Vorsitzende (Herr Batz) berichtet, dass in der o. e. Sitzung des RPA die
Vertreter des Rechnungsprüfungsamt des Landkreises die Prüfungsergebnisse
ausführlich dargelegt haben. Sie bestätigten den Jahresabschluss 2011 der Stadt
Ottweiler uneingeschränkt. Die Prüfung habe keine Einwendungen ergeben. Sie
haben daher vorgeschlagen, die Jahresrechnung festzustellen und dem
Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Bei der im
Anschluss von den Mitgliedern des RPA vorgenommenen Belegprüfung sei
vorgeschlagen worden, zukünftig den Verkauf von ausgemusterten Feuerwehrfahrzeugen
etc. öffentlich auszuschreiben. Bzgl. des vom Ausschuss angeforderten Angebotes
der Fa. Isoplan über die Kosten für die Unterrichtung der Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit der Verlagerung der B 41 teilt Herr Batz mit, dass das Angebot
den Ausschussmitgliedern inzwischen vorliege.
Der
Ausschuss habe daraufhin dem Stadtrat einstimmig empfohlen
1.
die geprüfte Jahresrechnung für das Jahr 2011 zu beschließen und
2.
den Jahresfehlbetrag mit - 2.833.453,16 € und die Bilanzsumme mit 80.572.584,72
€ festzustellen.
Weiterhin
wurde die einstimmige Empfehlung zur Entlastung des Bürgermeisters und den
Beigeordneten ausgesprochen.
Herr
Franzisky (SPD) betont, dass das Jahr 2011 entgegen der Planung mit einem
Defizit in Höhe von lediglich 2,8 Mio. Euro abgeschlossen werden konnte. Er
hebt hervor, dass der Haushalt der Stadt Ottweiler weitestgehend von nicht
beeinflussbaren Faktoren anhänge. Die Kreisumlage mache alleine 33% der
Ausgaben aus gefolgt von 31% für Personalkosten. Herr Franzisky (SPD) weist
darauf hin, dass vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt worden sei, dass die
Stadt Ottweiler ein deutlich höheres Infrastrukturvermögen habe als z. B. die
Gemeinde Spiesen-Elversberg, alleine durch die dreifache Straßen- und
Verkehrsfläche, durch zwei gemeindeeigene Kindertagesstätten und durch 29
Kinderspielplätze. In jedem Jahr seien rd. ein Achtel der Ausgaben nicht durch
Einnahmen gedeckt, was zu einem Anstieg der Verschuldung führe. Dennoch sei die
Pro-Kopf-Verschuldung die niedrigste im Landkreis. Er verdeutlicht die
Ausgabe-/Einnahmesituation anhand verschiedener Vergleichszahlen. Im Übrigen
bestätigt er die Ausführungen des Herrn Batz zum Ergebnis des
Rechnungsprüfungsamt. Herr Franzisky erhofft sich durch den Wechsel des Prüfers
für die Zukunft eine Verkürzung der Zeitspanne zwischen Haushaltsjahr und
Feststellung der Jahresrechnung. Seine Fraktion werde der Beschlussvorlage
zustimmen und danke den Mitarbeitern der Verwaltung für die hervorragende
Arbeit bei der Erstellung der Jahresrechnung.
Herr
Burger (Grüne) verweist auf die Diskrepanz zwischen den Planzahlen und dem
Rechnungsergebnis. Er untermauert seine Aussage durch viele Fallbeispiele. So
weise im Finanzplanungszeitraum 2012 - 2014 der Ergebnishaushalt 2011 weiterhin
einen Fehlbetrag von jährlich rd. 4,8 Mio. Euro aus. Der
Liquiditätskreditbedarf steigt lt. Finanzhaushalt 2011 im gleichen Zeitraum im
jährlich rd. 3,6 Mio. Euro. Bei einer Hochrechnung der Zahlen bedeute dies,
dass in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich 4,8 Mio. Euro Defizit entstehen,
insgesamt also 14,4 Mio. Euro. Tatsächlich sei jedoch nur ein Defizit in Höhe
von 4,2 Mio. Euro im erwähnten Zeitraum entstanden. Die Kassenkredite seien
hingegen im erwähnten Zeitraum von 10,8 Mio. Euro (Schätzung) auf rd. 15 Mio.
Euro angestiegen.
Herr
Burger (Grüne) begrüßt die Vergabe der Prüfung der Jahresrechnung an die ATAX
Steuerberatungsgesellschaft. Die noch ausstehenden Jahresrechnungen könnten s.
M. nach dadurch in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.
Herr
Rosenfeldt (CDU) weist zu den Äußerungen von Herrn Burger nochmals auf die
nicht beeinflussbaren Faktoren bei der Aufstellung des Haushaltsplans hin. So
würden sich z. B. die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer mit einer
Verzögerung von zwei Jahren im Haushalt niederschlagen.
Er
regt im Zusammenhang mit dem Verkauf von Feuerwehrfahrzeugen an, evtl. einen
Förderverein zu gründen, der sich um den Erhalt und die Pflege der
Museumsstücke kümmere. In diesem Fall sei ein symbolischer Preis von einem Euro
zu akzeptieren.