Beschluss: |
Auf
Empfehlung des BUS-Ausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,00 € beim USK 88000.94600: Sanierung
Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße 31; Teilhaushalt 5: Bauverwaltung und
Immobilienmanagement; Produkt: 111110100: Kaufmännisches Immobilienmanagement.
Die
Finanzierung geht zu Lasten des bestehenden Stadtanteiles in Höhe von
150.000,00 € beim USK 88000.94610 (Sanierung Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße
35).
Sachverhalt: |
Die
Herrichtung der Wohnung im Anwesen Wilhelm-Heinrich-Straße 31 ist beim USK
88000.94600 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 80.000 € veranschlagt.
Dieser Betrag wird wie folgt finanziert:
20.000,00 € Sonderkredit Stadt Ottweiler (Eigenanteil)
40.000,00 € Zuschuss Flüchtlingswohnraumprogramm
20.000,00
€ ergänzende Bedarfszuweisung
80.000,00 €
Die
voraussichtlichen Baukosten sind im Zuschussantrag mit 77.000 € angegeben. Im
Rahmen der baufachlichen Prüfung wurden die zuwendungsfähigen Kosten durch das
Ministerium für Inneres und Sport lediglich auf 74.476,98 € festgesetzt.
Daraufhin
wurde eine Zuwendung nach dem Flüchtlingswohnraumprogramm von 37.238,00 € und
eine ergänzende Bedarfszuweisung von 18.619,00 €, zusammen = 55.857,00 €,
gewährt. Der tatsächlich bewilligte Zuschussbetrag ist um 4.143,00 € geringer
als veranschlagt.
Durch
die geringere Zuschusshöhe gegenüber der Veranschlagung reduziert sich der
finanzierte Gesamtkostenrahmen im städtischen Haushalt von 80.000 € um 4.143,00
€ auf 75.857,00 €.
Die
Wohnung im Dachgeschoss steht seit kurzen leer und soll ebenfalls als
Flüchtlingswohnraum hergerichtet werden. Derzeit wird eine Kostenschätzung
erstellt. Vorab ist es erforderlich, dass Gas- und Wasserleitung bereits ins DG
geführt werden, um eine spätere Nachrüstung durch die Wohnung im 1. OG zu
vermeiden. Die zusätzlichen Kosten betragen grob geschätzt rd. 5.000 €.
Hinzu
kommen die Mehrkosten für die laufenden Arbeiten im 1. OG von rd. 5.800 €,
aufgerundet auf 10.000,00 €.
Die
Verwaltung wird die Mehrkosten im 1. OG von rd. 10.000,00 € und die Sanierung der
Dachgeschosswohnung (aktuelle Anfinanzierung von 5.000,00 €) dem
Innenministerium zur Nachfinanzierung bzw. Bezuschussung melden. Vorab ist der
Betrag von 15.000 € durch die Stadt vorzufinanzieren.
Der
Vorsitzende weist auf die einstimmige Empfehlung des BUS-Ausschusses hin. Er
führt aus, dass die überplanmäßige Ausgabe notwendig sei, da sich der
Zuschussbetrag nach baufachlicher Prüfung durch das Ministerium für Inneres und
Sport um rd. 4.150,00 Euro verringert habe.
Die
laufenden Arbeiten in der Wohnung im 1. OG werden sich um ca. 5.800 €
verteuern.
Für
die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen in das Dachgeschoss des Hauses
entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €. Die Arbeiten sind erforderlich, um
später den Wohnraum im Dachgeschoss ebenfalls für die Unterbringung von
Flüchtlingen herzurichten.