Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, die Verwaltung zu bevollmächtigen, bezüglich der auszuschreibenden Stromlieferungen für das Jahr 2016 (Los 1: Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb und Rathaus; Los 2: übrige städtische Liegenschaften; Los 3: Straßenbeleuchtung) die Vergabe an geeignete, wirtschaftlich günstige Bieter innerhalb der Zuschlagsfrist (entweder gesamt oder nach Einzellosen) vorzunehmen.
Sachverhalt: |
Die
Energielieferungen für die städtischen Liegenschaften sowie für die
Straßenbeleuchtungsanlage müssen für das kommende Kalenderjahr 2016 öffentlich
ausgeschrieben werden.
Es
sind –wie in den vergangenen Jahren- wiederum 3 Lose vorgesehen:
Los
1: Gesamtpreis für „Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb“ und „Rathaus“
Los
2: Gesamtpreis für die übrigen „städtischen Liegenschaften“
Los
3: Gesamtpreis für die Straßenbeleuchtungsanlage
Es
ist eine Vergabe nach Einzellosen vorgesehen. Wenn jedoch ein Anbieter bei
allen Losen der wirtschaftlich Günstigste ist, kann auch eine Gesamtvergabe
erfolgen. Es ist wiederum eine kurze Zuschlagsfrist eingesetzt, um günstige
Preise zu erzielen. Es ist deshalb erforderlich, die Verwaltung zu
bevollmächtigen, innerhalb der Zuschlagsfrist die Vergabe an die wirtschaftlich
günstigsten Bieter (bzw. den wirtschaftlich günstigsten Bieter) entweder einzeln
oder insgesamt zu erteilen.
Die
Ausschreibungsbasis für 2016 wurde aufgrund der Verbrauchszahlen für 2014
ermittelt. Nachstehend die Nettopreise aus dem Jahresvertrag 2015 (in Klammern
die Preise aus 2014):
Los
1 = 25.412,07 € (27.521,87 €)
Los
2 = 40.693,25 € (44.375,05 €)
Los
3 = 50.720,99 € (67.490,83 €)
Zu
den Nettopreisen kommen noch folgende Steuern und Angaben (Stand September
2014) hinzu:
Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV = 0,2370 Ct/kWh)
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG= 6,17000 Ct/kWh)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
(KWK-G = 0,2540 Ct/kWh)
Stromsteuer
(=2,05 Ct/kWh)
Offshore-Umlage
(=0,0510 Ct/kWh)
Abschalt-Umlage
(=0,0060 Ct/kWh)
Mehrwertsteuer
(= 19 %)
Bei
der Straßenbeleuchtung fällt zusätzlich noch die Konzessionsabgabe
(Konzessionsabgabeverordnung KAV) in Höhe von 1,32 Ct/kWh an.
Der
Vorsitzende informiert, dass vom HPF-Ausschuss eine einstimmige Empfehlung
ausgesprochen worden sei. Er erläutert den Sachverhalt.
Zu
der im Ausschuss gestellten Frage nach der Gestaltung der Lose antwortet der
Vorsitzende, dass sich bei dem Los 1 (Ludwig-Jahn-Bad und Rathaus)
Möglichkeiten zu Sondervertragstarifen aufgrund des messbaren Lastpotentials
(viertelstündliche Strommessung) ergeben. Bei dem Los 3 können Sondertarife
aufgrund gleichmäßiger Verbrauchssituation in Anspruch genommen werden.
Herr
Stephan Klein (SPD) regt an, zukünftig einmal zu überprüfen, ob bei der
Zusammenfassung aller Lose evtl. ein günstigerer Preis zu erzielen sei.
Herr Dr. Brück (SPD) fügt hinzu, dass schon im Ausschreibungstext darauf hingewiesen werden sollte, Einzelangebote und/oder Gesamtangebote abzugeben.
Seitens
der Verwaltung weist Herr Hassel darauf hin, dass den Kommunen durch das
Vergaberecht „Fesseln“ angelegt werden. Es werde aber noch einmal geprüft, ob
die Möglichkeit weiterer Einsparungen, evtl. auch durch eine Umformulierung des
Ausschreibungstextes bestehe.