Beschluss: |
Auf Empfehlung des Ortsrates Fürth und des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, bezüglich der städtischen Wegeparzelle in der Gemarkung Fürth, Flur 13, Parzellen-Nr. 359/22, 29 m² groß, ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz durchzuführen.
Sachverhalt: |
Die
Stadt Ottweiler ist Eigentümerin der öffentlichen Wegeparzelle in der Gemarkung
Fürth, Flur 13, Nr. 359/22, 29 m² groß. Auf beiliegenden Auszug aus der
Flurkarte wird verwiesen. Die Wegeparzelle führt von der Straße „Zur Ring“
zunächst auf ein Privatgrundstück, auf dem eine Wohnbebauung genehmigt ist und
danach auf die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Wiesengrundstücke.
Mit
der geplanten Bebauung auf dem Privatgrundstück ist die Zufahrt zu den
landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr möglich. Die Zufahrt kann
zukünftig auf eine ebenfalls städtische Parzelle oberhalb des Anwesens Zur Ring
27 (Scheunengebäude) verlegt werden. Die dort befindliche Zufahrt führt bereits
bis in den rückwärtigen Grundstücksbereich und wird lediglich durch drei oder
vier großgewachsene Fichten auf dem Privatgrundstück unterbunden. Die Fichten
werden gefällt. Diese Zufahrt kann zukünftig für die Landwirtschaft genutzt
werden.
Zudem
erklärt Grundstückseigentümerin des Wohnbaugrundstückes ihre Zustimmung, die
Überfahrt über ihr Grundstück mit einer Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt
Ottweiler grundbuchrechtlich abzusichern. Die Stadt Ottweiler ist berechtigt,
das Überfahrrecht Dritten, insbesondere den angrenzenden Eigentümern, zu
überlassen. Damit sind die Interessen der angrenzenden Eigentümer in dem
bisherigen Umfang gewahrt.
Für
die städtische Wegeparzelle liegt eine Kaufanfrage vor. Vor einer Veräußerung
ist zunächst ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz
durchzuführen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das
Wegeeinziehungsverfahren, da durch die Verlegung der Zufahrt die Erschließung
auch weiterhin gesichert ist.
Nach
erfolgter Wegeeinziehung kann die Wegeparzelle veräußert werden.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und weist auf die einstimmigen
Empfehlungen des Ortsrates Fürth und des HPF-Ausschusses hin.