Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-,
Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig die
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Ottweiler für
das Jahr 2014 wie folgt:
Bilanzsumme
per 31.12.2014 = 29.275.295,18 EURO
GuV - Rechnung
vom 1.1.2014 bis 31.12.2014
·
Summe der Erträge = 3.859.289,76 EURO
·
Summe der Aufwendungen = 3.604.050,04 EURO
·
Jahresüberschuss/-verlust = 255.239,72 EURO
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Sachverhalt: |
Der
Jahresabschluss 2014 des Abwasserwerkes liegt vor und wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, geprüft.
Die
Schlussbesprechung des Prüfungsergebnisses gemäß § 3 der Verordnung des
Ministeriums für Inneres und Sport über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit
Sonderrechnung vom 22.12.1999, Amtsbl. S. 156
(Jahresabschlussprüfungsverordnung/Neufassung) findet am 16. September statt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist für das Wirtschaftsjahr 2014 bei
Erträgen von 3.859.289,76 € und Aufwendungen
von 3.604.050,04 € einen Jahresüberschuss in Höhe von
255.239,72 € aus. Der Erfolgsplan hatte einen Jahresüberschuss von 81.000 €
ausgewiesen. Die damit zu verzeichnende Ergebnisverbesserung in Höhe
von rd. 174 T€ resultiert aus
verschiedenen Abweichungen, sowohl bei den Erträgen (rd. +73 T€) als auch im
Bereich der Aufwendungen (rd. -101 T€)
Nachfolgend
die wesentlichen Abweichungen zu den Planansätzen des Wirtschaftsplans 2014:
Erträge:
-
Schmutzwassergebühren,
rd. -36 T€
Bedingt durch den im Vergleich zur Planung stärkeren
Rückgang des Wasserverbrauchs
-
Niederschlagswassergebühren,
rd. +23 T€
Hauptsächlich durch Fertigstellung von Baumaßnahmen
und damit zusammenhängenden Nachveranlagungen
-
Erträge aus
Derivatgeschäften, rd. + 24 T€
-
Habenzinsen aus
Kassenbestand, rd. – 9 T€
-
Auflösung von
Zuschüssen, rd. + 3 T€
-
Sonstige Erträge,
rd. + 68 T€
Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen,
Versicherungserstattungen
Aufwendungen:
-
Aufwendungen für
bezogene Leistungen, rd. -58 T€
Hauptsächlich bedingt durch geringere
Kanalunterhaltungsaufwendungen und geringeren einheitlichen Verbandsbeitrag an
den EVS.
-
Abschreibungen,
rd. -11 T€
-
Sonstige
betriebliche Aufwendungen, rd. + 27 T€
Höhere Kosten im Bereich Fortführung und Pflege des
Kanalkatasters, nicht eingeplante Mahngebühren und Verluste aus Anlagenabgängen
-
Überziehungszinsen
aus Kassenbestand, – 5 T€
-
Zinsen an
Kreditinstitute, rd. - 60 T€
-
Aufwendungen aus
Derivatgeschäften, rd. +6 T€
Gemäß
§ 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 22.12.1999 -Amtsbl. S.138- (EigVO)
muss der Stadtrat nach Vorberatung und Stellungnahme des zuständigen
Ausschusses die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen. Im Beschluss
über die Feststellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzsumme, die Summe der
Erträge und der Aufwendungen und der Jahresgewinn oder der Jahresverlust
aufzuführen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die
Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, den entstandenen Jahresgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der
Vorsitzende weist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und
Finanzausschusses hin. Für die anwesenden Zuschauer erläutert er kurz die
Sitzungsvorlage.