Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-,
Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Anhang
zu § 25 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ottweiler wie folgt zu
ergänzen:
zu 1. Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
5.1 Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden von 100.000 bis 500.000 Euro netto
7.1 Vergabe von Lieferungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ab 100.000 Euro netto
Der zuständige Ausschuss ist in der nächst folgenden Sitzungen über die Auftragsvergaben zu unterrichten.
Sachverhalt: |
Die
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden stellt die Kommunen vor
extreme Herausforderungen. Die Herrichtung kommunalen Wohnraumes wird vom Land
gefördert. Aber nicht nur der mit der Herrichtung verbundene technische und
verwaltungsmäßige Aufwand lassen oftmals kurzfristige Umsetzungen von
Baumaßnahmen nicht zu. Auch das kommunale Haushaltsrecht mit der Verpflichtung
zu öffentlichen Ausschreibungen bei bestimmten Wertgrenzen führen zu
verzögerten Abläufen. Der Innenminister hat daher mit Erlass vom 04.08.2015
(Wertgrenzenerlass Unterbringung) für den besonderen Fall der Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylsuchenden neue Wertgrenzen für die öffentlichen
Ausschreibungen festgelegt.
Ohne
weitere Einzelbegründung sind danach zulässig:
Mit
diesen Maßnahmen soll die Herrichtung von Wohnraum in den Kommunen beschleunigt
werden.
Um
diese Beschleunigung auch im täglichen Verwaltungsablauf tatsächlich
vollumfänglich nutzen zu können, wird vorgeschlagen, auch die Geschäftsordnung
für den Stadtrat dahingehend zu ergänzen, dass für diesen besonderen Zweck die
Befugnisse des Bürgermeisters erweitert werden.
Hierzu
ist eine Ergänzung des Anhangs zu § 25 der Geschäftsordnung erforderlich. Die
Verwaltung schlägt folgende Ergänzung vor:
zu
1. Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
5.1 Vergabe von Leistungen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden von
100.000 bis 500.000 Euro netto
7.1 Vergabe von Lieferungen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ab
100.000 Euro netto
Nach
§ 39 KSVG bedarf die Änderung der Geschäftsordnung der Zustimmung der Mehrheit
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates.
Der Vorsitzende weist auf die
einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses hin. Er
erläutert die Sitzungsvorlage und macht darauf aufmerksam, dass im Ausschuss
vorgeschlagen worden sei, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu
ändern:
„… Der zuständige Ausschuss
ist in der nächst folgenden Sitzung über die Auftragsvergaben zu
informieren.“
Herr Dr. Brück (SPD) erklärt
im Namen seiner Fraktion die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. Er bittet
jedoch um die Beantwortung folgender Verständnisfragen:
- Im Zusammenhang mit der
freihändigen Vergabe von Bauleistungen bittet er, ihm anhand von Bei-spielen zu
erklären, was unter dem Begriff „Leistungen (VOL) bis 100.000 €“ zu verstehen
sei.
- Zum anderen fragt er an, ob
der Vorsitzende bei der freihändigen Vergabe die Möglichkeit habe, über den
Preis zu verhandeln.
Der Vorsitzende antwortet,
dass bei der freihändigen Vergabe keine Preisverhandlungen erlaubt seien. Bzgl.
der angefragten Beispiele über Bauleistungen bis 100.000 Euro ist die sofortige
Beantwortung nicht möglich. Der Vorsitzende sagt die Prüfung und schriftliche
Beantwortung zu.
Herr Burger (Grüne) fragt an,
ob anstehende oder laufende Projekte von dem neuen Wertgrenzenerlass
Unterbringung betroffen werde.
Er regt an, dass der
Vorsitzende bei dem morgigen Treffen der Bürgermeister dieses Thema anschneiden
und evtl. klären könnte.
Der
Vorsitzende sagt zu, die Anregung aufzugreifen. Die neue Regelung könne evtl.
für die Maßnahme in der Wilhelm-Heinrich-Straße und zukünftig für das Projekt
Neuweiher angewandt werden. Es sei auch denkbar, dass die bisher wegen der
fehlenden Gesamtfinanzierung zurückgestellten städtischen Objekte auf dieser
Basis in Angriff genommen werden könnten.