Beschluss: |
Auf
Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € beim USK 21190.94758:
Sanierung und schallhemmende Maßnahme GS Neumünster; Produkt 21010100: Schulen;
Teilhaushalt 3: Bürgerdienstleistungen.
Die
Finanzierung erfolgt zu Lasten folgender Haushaltsreste:
USK
63000.95110 Erneuerung Stützmauer Geiershütte 4.000,00
€
USK
21190.93581 Sportgeräte Schulturnhalle Lehbesch 1.000,00 €
5.000,00
€
Sobald die Haushaltsgenehmigung 2015 vorliegt, sind die Beträge wieder zurückzuführen. Hierzu bedarf es einer erneuten überplanmäßigen Ausgabe.
Sachverhalt: |
Im
diesjährigen Haushalt sind bei dem USK 21190.94758 Sanierung- und
schallhemmende Maßnahmen GS Neumünster 10.000,00 € für den Einbau einer
Akustikdecke in einem Klassensaal veranschlagt, da zu Beginn des neuen
Schuljahres ein hörgeschädigtes Kind eingeschult wird. Die Bauarbeiten sind
zwingend in den Sommerferien auszuführen.
Die
Mittelveranschlagung wird durch eine ergänzende Bedarfszuweisung in Höhe von 50
% = 5.000,00 € und durch einen städtischen Eigenanteil in gleicher Höhe
finanziert.
Mit
dem Eingang des Zuschussbescheides ist in Kürze zu rechnen. Nach der Zustimmung
zum vorzeitigen Baubeginn wurden die Arbeiten zum Einbau der Akustikdecke
ausgeschrieben und können nunmehr auch vergeben werden.
Offen
ist derzeit noch die Finanzierung des Stadtanteiles. Der Haushalt 2015 wurde
durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 beschlossen. Die beantragte
Haushaltsgenehmigung durch das Landesverwaltungsamt steht noch aus. Der Auftrag
zum Einbau der Akustikdecke kann erst nach Vorlage der Haushaltsgenehmigung
(Stadtanteil) und nach Eingang des Zuschussbescheides (Landeszuschuss) vergeben
werden.
Mit
dem Eingang des Zuschussbescheides ist in Kürze zu rechnen. Damit der Auftrag
umgehend und unabhängig von der Vorlage der Haushaltsgenehmigung erteilt werden
kann, ist eine Zwischenfinanzierung mit vorhandenen Haushaltsresten
erforderlich. Hierzu bedarf es der Beschlussfassung einer überplanmäßigen
Ausgabe.
Sollte
die Haushaltsgenehmigung bis zur Sitzung des BUSA / Stadtrates am 21./23. Juli
2015 vorliegen, ist diese Sitzungsvorlage gegenstandslos.
Der
Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage. Er erläutert, dass der Einbau
einer Akustikdecke notwendig werde, weil ein hörgeschädigtes Kind im kommenden
Schuljahr in der Grundschule Neumünster eingeschult werde. Da für den
Haushaltsplan 2015 noch keine Genehmigung vorliege, müsse die Finanzierung der
Maßnahme über vorhandene Haushaltsreste abgedeckt werden. Der Zuschussbescheid
ging am 08.07.2015 ein, so dass durch die Zwischenfinanzierung die notwendigen
Baumaßnahmen in den Sommerferien erledigt werden könnten. Vom BUS-Ausschuss
wurde der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Frau
Cayrol (SPD) begrüßt die hierdurch geschaffene Möglichkeit, ein Kind mit
besonderem Förderbedarf an einer Regelschule aufzunehmen.
Sie
ist der Meinung, dass seitens des Bundes ein Investitionsprogramm für inklusive
Bildung aufgelegt werden müsse, das es den Kommunen ermögliche, die Schulen
barrierefrei einzurichten. Sie richtet an den Bürgermeister die Bitte, sich in
den überregionalen Gremien hierfür einzusetzen.