TOP Ö 4: Änderung des Bebauungsplanes bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes "Im Tiefenbrunner Flur II", Teilbereich "Am bösen Brunnen" - Satzungsbeschluss und abschließender Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Auf Empfehlung des Ortsrates Ottweiler-Zentral und des  Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat mehrheitlich mit 24 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

1) die Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.

2) die Stadtverwaltung Ottweiler zu beauftragen, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung schriftlich in Kenntnis zu setzen.

3) gemäß § 10 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes „Im Tiefenbrunner Flur II“, Teilbereich „Am bösen Brunnen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil als Satzung.

4) die Stadtverwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung  der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen  (§ 44 Abs. 5 BauGB) hinzuweisen.

5) die Beifügung einer zusammenfassenden Erklärung zum Bebauungsplan/Änderung des Flächennutzungsplanes über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan/Änderung Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

Herr Burger nimmt an den weiteren Beratungen wieder teil.


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes „Im Tiefenbrunner Flur II“, Teilbereich „Am bösen Brunnen“ gefasst. In seiner Sitzung am 16.12.2014 hat der Stadtrat den Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 05.01.2015 bis zum 26.01.2015 statt. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 05.01.2015 angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Entwurf gebilligt und die Offenlage beschlossen.  Diese fand vom 15.05.2015 bis zum 15.06.2015 statt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Als wesentliche Stellungnahme hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) auf ein Freihalten und eine naturnahe Bewirtschaftung der Gewässerbereiche „Teich“ und „Sickler-Bach“ gemäß den Vorgaben des saarländischen Wassergesetzes hingewiesen. Dem wurde Rechnung getragen, in dem in den Planunterlagen entsprechende textliche Festsetzungen vorgenommen wurden.

Bzgl. der Lage des Plangebietes in einem Landschaftsschutzgebiet wird mitgeteilt, dass mit Schreiben vom 20.03.2015 die Oberste Naturschutzschutzbehörde des Saarlandes für die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen eine Befreiung von den relevanten Verboten der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet L 4.03.01 „Ottweiler-Mainzweiler“ erteilt.

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind keine eingegangen.

 

Der Vorsitzende erläutert kurz die Sitzungsvorlage und weist auf die mehrheitlichen Empfehlungen des Ortsrates Ottweiler und der BUS-Ausschusses hin.