Beschluss: |
Auf Empfehlung des Bau-,
Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig mit der
Maßgabe im § 1 des Vertragsentwurfes den Absatz 3 zu streichen, den städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zur Änderung des Bebauungsplanes
„Zwischen Geisbaum und Teich“ im Stadtteil Steinbach abzuschließen.
Sachverhalt: |
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 28.05.2015 den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des
Bebauungsplanes „Zwischen Geisbaum und Teich“ im Stadtteil Steinbach gefasst.
Der Vorhabenträger ist
bereit, die Kosten für das Verfahren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
zu übernehmen. Der Vertragsentwurf mit Katasterkarte ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung schlägt
vor, den beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten
mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Der
Vorsitzende erläutert kurz die Sitzungsvorlage und weist auf die einstimmige
Empfehlung des BUS-Ausschusses hin.
Herrn
Budke (FWG) ist nicht klar, wie in § 1 der Abschnitt 3 zu verstehen ist und
bittet um Aufklärung.
Seitens
der Verwaltung wird erklärt, dass es sich bei diesem Vertrag um eine
Standardausführung handele. Im konkreten Falle könne diese Passage gestrichen
werden.
Nach
allgemeiner Zustimmung sagt der Vorsitzende zu, die Textstelle im
Vertragsentwurf (§ 1 Abs. 3) zu streichen.