Beschluss: |
Der Stadtrat beruft einstimmig
folgende Mitglieder in den Jugendrat:
Sachverhalt: |
Mit Bekanntmachung vom
04.05., veröffentlicht am 08.05.2015, wurde um die Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl zum Jugendrat der Stadt Ottweiler gebeten.
Da sich bis zum Ablauf
der Bewerbungsfrist für den Jugendrat der Stadt Ottweiler 13 Kandidatinnen und
Kandidaten beworben haben, wird es zu keiner Wahl kommen. Nach § 3 Abs. 2 der
Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates in der Stadt Ottweiler werden
bei einer Kandidatur von weniger als 15 und mehr als 7 Kandidatinnen und
Kandidaten diese durch den Stadtrat in den Jugendrat berufen. Nach der Berufung
durch den Stadtrat wird die konstituierende Sitzung des Jugendrates
stattfinden, zu der nach § 5 der Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates
in der Stadt Ottweiler der Bürgermeister einlädt. Damit die konstituierende
Sitzung noch vor den Sommerferien erfolgen kann, ist eine sofortige Berufung der
Mitglieder notwendig.
Der
Vorsitzende erklärt, dass aufgrund der Bekanntmachung vom 04.05.2015 13 Wahlvorschläge für die Wahl zum Jugendrat
bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verwaltung eingegangen seien. Gemäß
der Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates ist daher eine Wahl nicht
erforderlich. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind durch den Stadtrat in den
Jugendrat zu berufen. Es handelt sich um die im Beschlussvorschlag namentlich
genannten Kandidat/Innen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die konstituierende
Sitzung des Jugendrates am Donnerstag, dem 16.07.2015, um 18:30 Uhr im
Feuerwehrgerätehaus in Ottweiler, Im Alten Weiher, stattfinde.
Frau
Cayrol (SPD) dankt den neu zu berufenden Mitgliedern des Jugendrates für ihre
Bereitschaft, im Jugendrat mitzuwirken. Bedauerlich sei jedoch, dass durch die
geringe Anzahl der Kandidaten keine Wahl möglich war. Sie wünscht dem neuen
Jugendrat alles Gute für seine weitere Arbeit.
Herr
Batz (CDU) schließt sich den Ausführungen von Frau Cayrol an. Er appelliert in
diesem Zusammenhang an die Vorbildfunktion des Stadtrates.