Sitzung: 18.06.2015 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der
Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder gem. § 114 Abs. 4 KSVG darüber, dass
am 23.06.2015 eine Verbandsversammlung des EVS stattfinden werde. Thema werde
u. a. die Abstimmung über die Betriebs-kostenabrechnung für Wertstoffzentren
sein. Erfreulicherweise empfehle der Aufsichtsrat der Verbandsversammlung, auf
der Basis der Daten aus den Betriebskostenabrechnungen 2013 den
Betriebskostenzuschuss pro Wertstoffzentrum unverändert bei max. 230.000
Euro/Jahr zu belassen und die indirekten Personalkosten ab dem Betriebsjahr
2016 mit 10% des ausgezahlten Betriebskostenzuschusses pro Wertstoffzentrum und
Jahr anzuerkennen. Die Erstattung dieser Kosten erfolge unabhängig von der
Zahlung des Betriebskostenzuschusses.
Falls
seitens der Ratsmitglieder keine Weisung an den Vorsitzenden ausgesprochen
werde, werde er in der Verbandsversammlung den Vorschlägen des EVS zustimmen.
Eine
Weisung seitens des Rates an den Bürgermeister erfolgt nicht.