Beschluss: |
Auf Empfehlung des Bau-,
Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, das
Leerungszählsystem beizubehalten.
Sachverhalt: |
Zum 01.07.2016 muss
der Entsorgungsverband Saar (EVS) das Einsammeln und Befördern des Haus- und
Biomülls neu ausschreiben. Zu entscheiden haben dabei die dem EVS angehörenden
Städte und Gemeinden welches Gebührensystem zur Anwendung kommen soll:
Leerungszähl- oder Verwiegesystem. Um die entsprechenden Vorlaufzeiten
hinsichtlich Ausschreibung und Vergabe einhalten zu können, hat der EVS die
betroffenen Städte und Gemeinden gebeten, bis zum 30.07.2015 mitzuteilen, welches
Gebührensystem ab dem 01.01.2017 zum Tragen kommen soll.
In
der Stadt Ottweiler wurde im Jahr 2011 das Leerungszählsystem eingeführt. Die
Abfallmengen in Ottweiler beliefen sich im Jahr 2014 bei einer Einwohnerzahl
zum 30.06.2014 von 14.628 Einwohner wie folgt:
- Hausmüll: 1.973 t gesamt à pro Einwohner: 134,85 kg
- Sperrmüll öffentl. Abfuhr: 118 t à pro Einwohner: 8,08 kg
- Biomüll: 948 t à 64,81 kg
Die
Leerungen der Restmüllbehälter stellen sich im Leerungszählsystem im Jahr 2014
wie folgt dar:
- 120 l: 44.558 Leerungen
- 240 l: 15.730 Leerungen
- 770 l: 287 Leerungen
- 1100 l: 82 Leerungen
Ergänzend
zu den über die Regionalforen verteilten und im Internet zugänglich gemachten
Unterlagen zur Entscheidungsfindung in den kommunalen Gremien gibt der EVS
folgende, zusammenfassende Informationen:
Erfahrungen seit 2011
Nach
intensiven Diskussionen in den Jahren 2007 und 2008 in den Stadt- und
Gemeinderäten entschieden sich 43 Kommunen für das Leerungszähl- und 2 Kommunen
für das Verwiegesystem. Bundesweit ist einmalig, dass in einer Gebührensatzung
zwei unterschiedliche Maßstäbe zum Einsatz kommen, was zu wechselseitigen
Abhängigkeiten in der Gebührenverteilung und damit in der Gebührenhöhe führt.
Nach
europaweiten Ausschreibungen und intensiven Vorbereitungen in den Jahren 2009
und 2010 (Datenübernahme von den Kommunen für rd. 230.000 Objekte,
Neuaufstellung von rd. 350.000 Abfallgefäßen, Einrichtung eines hochmodernen
Kunden-Service-Centers) wurden die neuen Gebührensysteme zum 01.01.2011 in die
Praxis überführt. Nach mittlerweile fünf Jahren kann festgestellt werden, dass
das damit verbundene strategische Konzept, über Anreize bei den Abfallgebühren
eine Reduzierung der Restabfallmengen zu erreichen, mehr als aufgegangen ist.
Die jetzt erreichte Gesamtabfallmenge erlaubt es dem EVS, den Vertrag zur
Nutzung des Abfallheizkraftwerkes Neunkirchen zum 31.12.2016 auslaufen zu
lassen und damit einen jährlichen Betrag in Millionenhöhe einzusparen.
Die
beiden Gebührensystemvarianten zeigten in der Anreizwirkung und je nach
Gebietsstruktur (ländlich/städtisch) zwar unterschiedliche Ergebnisse
(Leerungszählsystem: minus 36 %; Verwiegesystem: minus 50 %), insgesamt wurde
aber mit über 37 % weniger Abfälle ein Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich
im Hinblick auf die Abfallmengen je Einwohner erreicht. Demgegenüber blieben
die befürchteten negativen Auswirkungen in Bezug auf illegale Ablagerungen
weitestgehend konstant.
Die
Entwicklung der Gebühreneinnahmen zeigt eine Verringerung von rd. 60 Mio. €
(2010) auf rd. 52 Mio. € (2014), was im Endeffekt bedeutet, dass die
Bürgerinnen und Bürger rd. 8 Mio. € weniger zu bezahlen hatten.
Fazit: Das im Jahre 2011 eingeführte neue
Abfallgebührensystem mit den beiden Varianten hat sich mehr als bewährt, hat in
der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz erreicht und bildet ein solides Fundament
für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien.
Entscheidung: Leerungszähl- oder Verwiegesystem
Da
zum nächsten Ausschreibungsturnus für Sammlungs- und Transportleistungen die EVS-Kommunen
selbständig und unabhängig entscheiden können, ob sie das derzeitige System
(Leerungszähl- oder Verwiegesystem) beibehalten oder wechseln möchten, hat der
EVS umfassende Informationen für die Kommunen geliefert. Insbesondere waren
dies vier Regionalforen, in denen über die Auswirkungen eines möglichen
Systemwechsels umfassend informiert wurde. Zudem sind sämtliche Daten und
Informationen auf der Homepage des EVS verfügbar.
Es
wurden insbesondere die Auswirkungen auf die Gebühren aufgezeigt. Hierbei ist
zu unterscheiden:
-
Alle Kommunen halten das bisherige System bei (s. 1.)
-
Einige oder alle Kommunen wechseln das System (s. 2.)
1.
Alle Kommunen halten das bisherige System bei
Obwohl
der Gebührenbedarf des EVS auf jeden Fall stabil bleibt (rd. 53 Mio. € als Mittelwert
der letzten drei Jahre), werden sich, auch wenn keine Kommune ihr derzeitiges
System wechselt, die Gebührensätze ändern. Dies liegt zum einen an den durch
die Restmüllmengenreduzierung veränderten Gebührenberechnungsgrundlagen, zum
anderen an dem sachgerecht angepassten Verteilungsschlüssel zwischen Leerungszähl-
und Verwiegesystem.
Die
Grundlagen zur Berechnung von Gebührensätzen sind beim Leerungszählsystem die
Anzahl der Leerungen der Abfallbehälter, beim Verwiegesystem die Restabfallmasse
in den Behältern. Diese Grundlagen dienen auch zur Ermittlung des Verteilungsschlüssels.
Da
seit Einführung der beiden Systeme sowohl eine deutlich stärkere Abfallmassenreduzierung
eingetreten ist als anfangs vorhersehbar (insbesondere in den Verwiegekommunen)
und ebenso die Behälter im Leerungszählsystem deutlich seltener geleert werden,
ist der heutige Verteilungsschlüssel „Behältervolumen-Bezug“ zukünftig
sachgerecht in eine Kombination von 25 Prozent Behältervolumen (wie seither) und
75 Prozent Abfallmasse anzupassen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der
stabile Gebührenbedarf sachgerecht auf weniger Leerungen sowie auf eine
geringere Abfallmasse umgelegt werden muss.
Beide
Effekte führen automatisch dazu, dass, auch wenn keine Kommune einen Systemwechsel
vornimmt, sich die Gebühr
-
für ein Kilo Restabfall von heute 0,31 € auf 0,48 € erhöht,
-
die Leerung eines 120 l-Behälters von heute 7,30 € pro Leerung auf 7,02 € pro Leerung
reduziert (dies ist der mit großem Abstand am meisten genutzte Behälter) und
-
die Leerung eines 240 l-Behälters von heute 13,48 € pro Leerung auf 14,04 € pro
Leerung erhöht.
Die
4-rädrigen Behälter verteuern sich dem entsprechend sachgerecht. Die
Grundgebühr und die Biotonnengebühr bleiben gleich.
2.
Einige oder alle Kommunen wechseln das System
Die
Auswirkungen auf die Gebühren haben für den Fall, dass Kommunen das System wechseln,
die Besonderheit, dass jeder Systemwechsel einer Kommune direkte Auswirkungen
auf die anderen Kommunen hat (wie beim Prinzip der „kommunizierenden Röhren“).
Bei
jedem Wechsel ändern sich die unter 1. beschriebenen Berechnungsgrundlagen und
folglich automatisch die Gebührensätze. Dies ist systemimmanent und gebührenrechtlich
nicht anders möglich.
Insofern
werden im Folgenden einige beispielhafte Auswirkungen erläutert:
-
bei einem Wechsel aller Kommunen auf das Leerungszählsystem ändert sich die Leerungsgebühr
eines 120 l-Behälters von heute 7,30 € pro Leerung auf 7,00 € pro Leerung und
die Leerung eines 240 l-Behälters von heute 13,48 € pro Leerung auf 14,00 € pro
Leerung,
- bei
einem Wechsel aller Kommunen auf das Verwiegesystem ändert sich die Gebühr für
ein Kilo Restabfall von heute 0,31 € auf 0,43 €.
-
entscheiden sich nur einige Kommunen für ein anderes System als heute, ändern
sich die Gebührensätze in den aufgeführten Spannbreiten.
Die
4-rädrigen Behälter verteuern sich auch hier dem entsprechend sachgerecht. Die
Grundgebühr und die Biotonnengebühr bleiben auch hier gleich.
Insgesamt
ist damit festzuhalten, dass die Einführung des Verwiegesystems zumeist teurer
ist als die Beibehaltung des Leerungszählsystems, wie folgendes
Berechnungsbeispiel zeigt:
- heute: Leerungszählsystem (11 Leerungen) à 193,30 €/a (Rest 120 l + Bio)
- 2017: Leerungszählsystem (11 Leerungen) à 190,22 €/a (Rest 120 l + Bio)
- 2017: Verwiegesystem (50/50
Leerungszähl-/Verwiegesystem) à 211,90 €/a (115 kg/(E*a) + Bio)
Der
Vorsitzende erläutert den Sachverhalt gem. der Sitzungsvorlage und weist darauf
hin, dass der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss einstimmig das
Leerungszählsystem (wie bisher) empfohlen habe.
Herr
Burger (Grüne) erwähnt, dass schon in der BUSA-Sitzung zu diesem Thema seitens
der Verwaltung umfassend informiert und seine damals gestellten Fragen
beantwortet worden seien. Er bittet um Aufklärung darüber, ob er die
Ausführungen des Vorsitzenden im Ausschuss richtig verstanden habe, wonach bei
der Stadt St. Wendel das Verwiegesystem günstiger sei als das Leerungszählsystem.
Der
Vorsitzende stellt richtig, dass die Stadt St. Wendel ein Verwiegesystem
anbiete, das preislich unter dem Preis des EVS liege. Dies könne im Müllbericht
der St. Wendel nachgeprüft werden.
Herr
Batz (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion sich für die Weiterführung des
bisherigen bewährten Leerungszählsystems ausspreche. Er spricht sich
anerkennend über die ausgezeichnete Information der Mandatsträger bei den
Regionalforen durch den EVS aus.
In
den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass die Bürger das
Leerungszählsystem gut angenommen hätten. Das System habe sich bewährt und
sollte daher nicht geändert werden.
Auch
die Fraktionsvorsitzende der SPD, Frau Cayrol, befürwortet die Beibehaltung des
Leerungszählsystems. Es habe sich seit der Einführung im Jahr 2011 bewährt.
Dies sei daran abzulesen, dass sich die Restabfallmenge verringert habe, was
offenbar auf die bessere Mülltrennung zurückzuführen sei.