Beschluss:
Sachverhalt: |
Die
CDU-Stadtratsfraktion hat mit Email vom 25.05.2015 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der
Stadtratssitzung am 28.05.2015 beantragt.
Der Antrag der
CDU-Stadtratsfraktion (Anlage 2) ist
außerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist eingegangen und wird
daher nur Gegenstand der Tagesordnung wenn der Stadtrat die Erweiterung der
Tagesordnung um diesen Punkt beschließt.
Der Vorsitzende
begrüßt die zahlreich erschienen Eltern und Kinder der Kita Lehbesch und bittet
den Vorsitzenden des Elternausschusses Herrn Fries im Kreis der Ratsmitglieder
Platz zu nehmen.
Er erteilt zunächst dem
Fraktionsvorsitzenden der Antrag stellenden Fraktion CDU, Herrn Batz, das Wort.
Herr Batz führt aus,
dass nach dem dreiwöchigen Streik nun die Situation für die Eltern und Kinder
der bestreikten Einrichtungen (Kita) unerträglich sei, die Zumutbarkeitsgrenze
sei erreicht bzw. überschritten. Deshalb stelle sich die Frage, inwieweit die
Stadt helfen könne, um in Notfällen die Betreuung der Kinder sicherzustellen
evtl. durch die Einrichtung von Notgruppen oder durch die Bereitstellung der
Räumlichkeiten, um die Betreuung durch die Eltern zu ermöglichen.
Zum anderen sei zu
klären, wie den Eltern die Beiträge erstatten werden können. Er hält es für
erforderlich, heute einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die Stadt nicht
von den eingesparten Personalkosten profitieren solle, sondern zu prüfen sei,
wie die Elternbeiträge zurückerstattet werden könnten.
Der Vorsitzende
bedauert, dass der Informationsfluss von der Gewerkschaft zur Stadtverwaltung
nicht gegeben sei. Die Verwaltung müsse ihre Informationen über die
Streikhotline beziehen. Hierauf begründe sich auch das späte Informieren der
Eltern. Für zukünftige Fälle dieser Art schlägt er den Eltern vor, vermehrt die
Webseite der Stadt Ottweiler zu kontaktieren. Dort werden die aktuellsten
Informationen bereitgestellt.
Verständnis zeigt er
für die Forderungen der Eltern und die Demonstration in der heutigen Sitzung.
Zum einen sei die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet und zum anderen
müssten sie hierfür und evtl. auch noch für eine anderweitige Betreuung zahlen
und Beiträge entrichten. Ganz sicher sei auch die Anhebung der Elternbeiträge,
wenn die jetzigen Streiks zu Tariferhöhungen führten.
Der Vorsitzende hält
es nicht für richtig, dass der Streik auf dem Rücken der Schwächsten (der
Kinder) ausgetragen werde. So sehr er das Streikrecht als probates Mittel des
Arbeitskampfes anerkenne, müsse hier allerdings die Frage gestellt werden, ob
dieser Streik wirklich angemessen sei. Im konkreten Fall fehle ihm das Verständnis
hierfür, weil im Gegensatz z. B. zum Streik der Lokführer, wo Erwachsene
betroffen seien, die andere Alternativen hätten, hier alternativlose Kinder
betroffen seien.
Heute Mittag 17:00 Uhr
habe die Arbeitgeberseite (VKA) die Gewerkschaften zu Verhandlungen am
02.06.2015 eingeladen und Einkommensverbesserungen angeboten.
Zur Wertschätzung der Tätigkeit
weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Kita Lehbesch im Zuge der
Erweiterung auch umfänglich saniert wurde und dadurch gute Arbeitsbedingungen
für die Erzieherinnen geschaffen wurden.
Außerdem seien in
diesem Jahr die Zweitkräfte tariflich besser eingruppiert worden seien, lange
bevor gestreikt wurde.
Die Möglichkeit der
Rückerstattung der Elternbeiträge müsse geprüft werden. Vergleiche mit anderen
Bundesländern seien nicht möglich, da verschiedene rechtliche Grundlagen zu
beachten seien. Auch innerhalb des Saarlandes können durch die jeweiligen
Satzungen der Gemeinden Unterschiede bestehen.
Zu der öffentlichen
Meinung, dass die Stadt von den eingesparten Personalkosten profitiere, erklärt
der Vorsitzende, dass die Elternbeiträge höchstens zu einem Viertel die
Personalkosten abdeckten. Bereits jetzt abzusehen sei, dass die laufenden
Tarifverhandlungen letztendlich auch zu Beitragserhöhungen führen werden.
Insgesamt gebe die Stadt Ottweiler rd. 1 Mio. Euro an Zuschussmitteln aus, um
die Kinderbetreuung in der jetzigen Form in den städt. Einrichtungen (ohne
FGTS) zu gewährleisten.
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 17.12.2013 die Satzung über die Kindertageseinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Ottweiler beschlossen. Dort ist in § 5 Abs. 5 klar
geregelt, wann die Elternbeiträge zu zahlen sind. Diese Satzung ist die verbindliche
Rechtsgrundlage der Verwaltungsarbeit und daher müssen alle Anträge auf
Beitragsrückerstattung negativ beschieden werden.
Der Vorsitzende
beantwortet die Fragen des CDU-Antrags wie folgt:
1. Die
Kindertagesstätte Lehbesch wird seit dem 8. Mai 2015 bestreikt. Ein
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bestehe gegenüber der Stadt
Ottweiler nicht. Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Neunkirchen. Das
Streikrecht ist ein Grundrecht der Arbeitnehmer/Innen dient der Durchsetzung
gewerkschaftlicher Forderungen. Als Grundrecht stehe dies über dem gesetzlichen
Anspruch auf Kinderbetreuung.
2. Die Kitas
Lautenbach und Fürth sind komplett belegt. Daher gibt es keine
Ausweichmöglichkeiten. Der Versuch, eine Notgruppe auf dem Lehbesch zu
installieren, ist am Einspruch des Landesjugendamtes gescheitert. Die Antwort
der Gewerkschaft GEW auf Einrichtung einer Notgruppe, werde frühestens morgen
nach 13:00 Uhr erwartet.
Die Möglichkeit, die
Räumlichkeiten den Eltern zur eigenständigen Betreuung ihrer Kinder zur
Verfügung zu stellen, sei grundsätzlich gegeben. Diese Variante könne heute
Abend besprochen und geregelt werden. Der Vorsitzende macht für diesen Fall auf
den fehlenden Versicherungsschutz aufmerksam.
3. Zu den finanziellen
Auswirkungen der Tarifforderungen sei festzustellen, dass sie bei den
städtischen Einrichtungen zusammen ca. 136.000 Euro jährlich ausmachten. Die
Höhe der Elternbeteiligung ist bei höchstens 25% festgelegt. Die Steigerung der
Personalkosten bei der FGTS liege bei 41.200 Euro, wobei hier die
Elternbeiträge festgeschrieben seien.
4. Geld für das
Mittagessen wird nur nach tatsächlicher Teilnahme an der Mittagsverpflegung in
Rechnung gestellt. Die Möglichkeit der Rückerstattung der Elternbeiträge
(täglich ca. 640 Euro = insgesamt bis jetzt rd. 15.000 Euro) bestehe
1. durch die
tatsächliche Rückerstattung. Hierzu müsse jedoch ein neuer Haushaltstitel
ausgewiesen werden, da eine Rückerstattung in der Satzung nicht vorgesehen sei.
Die Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist wg. fehlender
Unabweisbarkeit rechtlich unzulässig. Die Finanzierung müsse daher durch
Mittelübertragung von anderen Positionen des Teilhaushaltes 3 sichergestellt
werden, was zu Lasten anderer freiwilliger Leistungen gehe (Kultur,
Jugendarbeit, Märkte, Feuerwehr etc.).
2. Denkbar sei auch
eine Verrechnung der gezahlten Elternbeiträge. Die Anpassung der Elternbeiträge
fiele geringer aus, weil die durch den Streik verringerten Personalkosten in
vollem Umfang berücksichtigt werden könnten, sofern keine Auszahlung an die
Eltern erfolge.
Einzige
satzungskonforme Regelung sei die Möglichkeit 2. Von Seiten des
Innenministeriums sei eine Vorschrift angekündigt worden, mit der die
Erstattung der Elternbeiträge geregelt werde.
Der Vorsitzende macht
darauf aufmerksam, dass bei einer Fortsetzung des Streiks über den 08.06.2015
hinaus, die Rückerstattung lt. Satzung erfolgen müsse.
Der Vorsitzende des
Elternausschusses, Herr Fries, beschreibt die aktuelle Situation aus Sicht der
Eltern. Ca. 40 Krippenkinder und 115 Kinder zwischen 3 - 6 Jahren sind von dem
derzeitigen Streik der Erzieher/Innen in Ottweiler betroffen. Ein Ende des
Streikes ist nicht abzusehen und dadurch werde die Betreuungslage der Kinder
zunehmend kritischer. Ständig wechselnde Betreuungspersonen seien besonders bei
den Kleinsten (Krippenkindern) problematisch. Die zusätzlich erforderliche
Betreuung der Kinder stellt für die Eltern nicht nur einen erheblichen
organisatorischen Aufwand sondern auch einen enormen Kostenfaktor dar. Dadurch,
dass viele Eltern ihren Jahresurlaub wg. des Streiks z. T. schon nehmen
mussten, sei die Betreuung der Kinder während der Schließtage nun nicht mehr
gewährleistet. Auch dies sei eine zusätzliche finanzielle Belastung für die
Eltern. Zur angebotenen Betreuung durch die Eltern in der Einrichtung könne er
im Moment keine Aussage machen.
Herr Fries fordert im
Namen der Elternschaft
1. eine möglichst
schnelle Gewährleistung der Betreuung, die den Kindern rechtlich auch zustehe,
2. keine
Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Kinder zu betreiben und die geleisteten
Elternbeiträge anteilig zurück zu erstatten.
Er gibt zu bedenken,
dass bei der vom Bürgermeister angebotenen Verrechnung (Möglichkeit 2) die
Eltern der Schulneulinge bzw. der Krippenkinder, die in den Kindergarten
kommen, hiervon keinen Nutzen hätten.
Zwar haben die Eltern
mit Anerkennung der Satzung einer Streik bedingten Schließung zugestimmt,
dennoch appelliere die Elternschaft daran, dass der Stadtrat die Belange und
Nöte der Kinder berücksichtige.
Der Vorsitzende weist
bzgl. der Rückerstattung der Elternbeiträge nochmals auf die aktuell gültige
Rechtslage hin.
Herr Stephan Klein
(SPD) kritisiert die Äußerung des Vorsitzenden, wonach ihm das Verständnis für
den Streik fehle. Er ist der Meinung, dass die Ausweitung des Streiks genau auf
diese Haltung des VKA’s zurückgehe. Dort fehle es an der Bereitschaft, über die
Forderungen der Gewerkschaften zu verhandeln.
Das Streikrecht sei
ein Grundrecht, über das nicht nachzudenken geschweige denn zu diskutieren sei.
Es dürfe weder von Seiten der Stadtverwaltung noch vom Stadtrat ein Keil
zwischen Elternschaft und Erzieher/Innen getrieben werden. Im Bildungsbereich
seien die Anforderungen an das Personal stark gestiegen, was auch gerecht
entlohnt werden müsse. Im Übrigen vertritt Herr Klein die Position der
Gewerkschaften.
Er führt aus, dass
SPD-Fraktion für eine Satzungsänderung dahin gehend eintrete, dass in solchen
Fällen die Rückerstattung der Elternbeiträge möglich werde.
Herr Klein weist auf
die Möglichkeit hin, über die Gewerkschaften Notgruppen einrichten zu lassen.
Er hält die Rückzahlung der Elternbeiträge für machbar, wie das Beispiel
anderer Gemeinden zeige.
Der Vorsitzende stellt
richtig, dass die VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) die
Interessen der Kommunen vertrete. Er weist nochmals darauf hin, dass er
niemandem das Recht auf Streik abspreche. Ebenso wenig sei ihm daran gelegen,
einen Keil zwischen Eltern und Erzieher zu treiben. Er appelliert an eine
sachliche Diskussion. Zur Rückzahlung der Elternbeiträge (in anderen Gemeinden)
ist er der Meinung, dass ein Unterschied bestehe zwischen der geäußerten
Absicht und der Durchführung. Sollten rechtswidrige Beschlüsse gefasst werden,
müsse die Kommunalaufsicht entscheiden.
Er weist darauf hin,
dass die Beratung über dieses Thema schon für die nächste Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing am 09.06.2015
vorgemerkt sei.
Auch Herr Burger
(Grüne) ist der Meinung, dass eine Beeinflussung der Streikenden nicht
geschehen dürfe. Er wiederholt ausdrücklich seine Aufforderung von letzter
Woche (Ausschuss-Sitzung), der Bürgermeister müsse hier endlich tätig werden.
Bzgl. der Beitragsrückerstattungen zweifelt er nicht daran, dass ein
entsprechender Erlass des Innenministeriums auf den Weg gebracht werde. Im
Haushaltssanierungspaket seien Mehrausgaben in Höhe von 17.000 Euro bereits
vorgesehen und auch für die kommenden Jahre fortgeschrieben. Er ist der
Auffassung, dass die zukünftige Entwicklung noch nicht abzusehen sei. Ebenso
sei abzuwarten, ob der Elternanteil an den Personalkosten bei 25% bleibe. Er
mahnt an, in Zusammenarbeit mit den Eltern oder den Gewerkschaften unverzüglich
eine Notgruppe einzurichten.
Der Vorsitzende weist
den Vorwurf der Untätigkeit vehement zurück. Er beanstandet die fehlenden
Informationen seitens der Gewerkschaften, die die frühzeitige Einrichtung einer
Notgruppe verhindert hätten.
Herr Batz (CDU) bittet
um Sachlichkeit bei der kontroversen Diskussion. Durch Schuldzuweisungen werde
den Eltern und Kindern nicht geholfen. Er ist der Meinung, dass jetzt Gespräche
zwischen VKA und Gewerkschaften aufgenommen werden müssen. Wer die
Gesprächsrunde einleite, sei relativ egal.
Die Einrichtung einer
Notgruppe, evtl. mit Betreuung durch die Eltern, sollte schnellstmöglich
erfolgen. Einigkeit über die Erstattung der Elternbeiträge während der
Streikwochen bestehe wohl fraktionsübergreifend, lediglich das Procedere sei
noch zu beschließen. Er schlägt vor, den Vorsitzenden des Elternausschusses,
Herrn Fries, zur o. a. Sitzung des Bildungsausschusses einzuladen.
Herr Gerhardt (CDU)
verteidigt die Handlungsweise des Bürgermeisters. S. M. nach wurden von ihm
alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Eltern kurzfristig zu helfen und eine Betreuung
zu organisieren. Leider war dies aufgrund fehlender Reaktion der Gewerkschaften
nicht möglich. Er begrüßt den Vorschlag, notfalls eine von Eltern betreute
Notgruppe in der Kita einzurichten. So befänden sich die Kinder wenigstens in
einer vertrauten Umgebung.
Stephan
Klein - Wiederholung von vielem aus erstem Redebeitrag - Gewerkschaftsplädoyer
Entgegnung
Bürgermeister VKA-Angebot - nicht Verdi sondern GEW
Herr
Rosenfeldt (CDU) äußert Verständnis für die Eltern der bestreikten Einrichtung.
Daher sollte gemäß dem Antrag seiner Fraktion darüber beraten werden, wie den
Eltern im Rahmen der Möglichkeiten geholfen werden könne. Diese seien vom
Bürgermeister aufgezeigt worden.
Herr Dr.
Brück (SPD) merkt an, dass bzgl. der Rückerstattung der Elternbeiträge sich
sowohl die Verwaltung als auch der Stadtrat einig seien. Jedoch müsse nicht
unbedingt heute eine Entscheidung darüber getroffen werden. Er spricht sich
dafür aus, die Verwaltung zu beauftragen, im Einvernehmen mit dem
Innenminister, nach einer praktikablen Lösung zu suchen. Es sei keine Eile
geboten, da eine Rückzahlung nur aus dem Haushalt 2015 erfolgen könne, der ja
noch nicht genehmigt sei.
Zur
Betreuungssituation stellt er fest, dass der Stadtrat nur bedingt über
Einflussmöglichkeiten verfüge. Hier müsse seitens der Verwaltung
schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Er bietet die Bereitschaft des
Rates an, notfalls in einer Sondersitzung die erforderlichen Beschlüsse zu
fassen.
Der
Vorsitzende dankt Herrn Dr. Brück für dessen sachliche Zusammenfassung.
Grundsätzliche Übereinstimmung bestehe zu dem Thema Rückerstattung des
Elternbeitrages. Hier bestehe noch Klärungsbedarf mit dem Ministerium.
Zur
Betreuungssituation bestehe zum einen die Möglichkeit einer Notgruppe,
eingerichtet durch die Gewerkschaft. Hier könne frühestens morgen Mittag mit
einer Nachricht der GEW gerechnet werden. Zum anderen bestehe seitens der
Verwaltung das Angebot, die Notgruppe ab Montag (sollte die GEW ablehnend
bescheiden) mit Betreuung durch die Eltern in der Kita zu betreiben. Ein
entsprechender Vertrag könne am Montagmorgen um 7:30 Uhr in der Kita
abgeschlossen werden. Er bittet Herrn Fries zu prüfen, wer für diese Aufgabe
zur Verfügung stehe.
Im Übrigen
macht er darauf aufmerksam, dass die neuesten Meldungen auf der Web-Seite der
Stadt Ottweiler abgerufen werden können.
Herr Fries
stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zu.
Herr
Stephan Klein (SPD) schlägt vor, dass Herr Fries Kontakt mit dem streikenden
Personal der Kita aufnehmen sollte, damit der Informationsfluss gewährleistet
sei.