Sitzung: 28.05.2015 Stadtrat
8.1.1. Der Vorsitzende teilt mit, dass
er mit der Landrätin bzgl. der Kündigung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben an das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Neunkirchen gesprochen habe. Es wurde vereinbart, dass das
Rechnungsprüfungsamt noch die Jahresrechnung 2011 prüfen werde. Der Vorbericht
solle im Juli zugesandt und in der Sitzung im September beraten werden. Die
Prüfung der Haushaltsjahre ab 2012 könne dann ausgeschrieben werden.
Der
Vorsitzende habe die Landrätin gebeten, einen Vermerk über diese Entscheidung
zu erstellen, der jedoch noch nicht bei der Verwaltung eingegangen sei.
8.1.2. Der Vorsitzende informiert die
Ratsmitglieder über eine Veröffentlichung der Lebenshilfe (Herr Müller), wonach
die Lebenshilfe in Mainzweiler eine Krippengruppe einrichten werde. Lediglich
die Entscheidung des Ministeriums über einen Zuschussantrag stehe noch aus.
8.1.3. Zum Sachstand der Augasse führt
der Vorsitzende aus, dass es nach seinen Informationen noch einige Wochen
dauern werde, bis die Vorarbeiten zur Asphaltierung erledigt seien. Lt. LFS sei
geplant, nach den Sommerferien die Baustelle abzuschließen.
8.1.4. Zum Sachstand OTW-Kennzeichen
teilt der Vorsitzende mit, dass die Landkreisverwaltung den neuen Antrag der
Stadt Ottweiler an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie
und Verkehr weitergeleitet habe. Mit Schreiben vom 06.05.2015 habe die
Landkreisverwaltung nun mitgeteilt, dass die Stadt Ottweiler nicht
antragsberechtigt sei, sondern der Landkreis Neunkirchen. Solange beim
Ministerium kein Antrag des Landkreises vorliege, könne dort keine Bearbeitung
erfolgen.
8.2. Herr Jochum (CDU) stellt die
Frage, ob es Sinn mache, das Landesverkehrsministerium darauf hinzuweisen, dass
nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums nur die Länder selbst
antragsberechtigt seien und nicht die Zulassungsbehörden. Dies sei eine Aussage
des Bundesverkehrsministeriums.
Der
Vorsitzende sagt zu, das Thema nochmals aufzugreifen. Er überlege, eine Bitte
zu formulieren, die an alle Führungsebenen gerichtet werden soll, damit die
Zuständigkeit endgültig geklärt werden könne.