TOP Ö 6: Änderung des Bebauungsplanes zwischen Geisbaum und Teich, Steinbach

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des BauGB die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Geisbaum und Teich“ (Planskizzen sind als Anlage 4 beigefügt).

Die auf der Parzelle 426/61 festgesetzte Straßen- und Verkehrsfläche entfällt und wird zukünftig in eine Wohnbaufläche erweitert.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes können die zukünftigen Wohnbauflächen planungsrechtlich angepasst und festgesetzt werden und die Zulässigkeit Erweiterung der Wohnbebauung durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Bebauungsplan zwischen Geisbaum und Teich aus dem Jahre 1969 ist abgehend von der Straße Am Geisbaum zwischen den Häusern Nr. 11 und 13a eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Gemäß der beiliegenden Katasterkarte befindet sich die Straßenverkehrsfläche auf der Parzelle 462/61. Der Vorhabensträger beantragt die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel des Wegfalles der Straßenverkehrsfläche und Festsetzung von Wohnbauflächen zur Errichtung einer Garage.

Ziel der Straßenverkehrsfläche war die Herstellung einer Verbindung zwischen der Straße Am Geisbaum und der Straße Im Buchgarten.

Im gültigen Flächennutzungsplan sind an dieser Stelle allerdings keine geplanten Wohnbauflächen dargestellt.

Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 a (Innenbereichentwicklung) durchgeführt werden.

Der Vorhabensträger ist bereit, die Kosten für das Verfahren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen.

 

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass sich der Ortsrat Steinbach bei der Beratung der Flächennutzungspläne (2006/2007) dazu entschieden habe, hinter der Sporthalle (nördlich der Straße Brunnwies) ein Baugebiet zu erschließen. Das Gebiet zwischen Geisbaum und Teich sei damals verworfen worden. Ein Bebauungsplan existiere für diese Fläche also nicht.  

 

Herr Franzisky (SPD) weist darauf hin, dass die alten Pläne vor der Gebietsreform erstellt wurden. Damals sollte nicht nur das Gebiet Buchgarten sondern auch die Rotheck an die neu zu erschließende Fläche zwischen Geisbaum und Teich angebunden werden. Für diese Gebiete existierten jedoch keine Bebauungspläne. Nach der Gebietsreform ging die Planung an die Stadt Ottweiler über und im FNP 1978 sei die hier zu beratende Fläche schon als Außenfläche definiert. Nachdem hinter der Turnhalle noch Bauland und im Dorf noch viele Baulücken vorhanden seien, sehe sein Fraktion keine Erfordernis, hier ein Baugebiet zu erschließen und stimme der Verwaltungsvorlage zu.

 

Herr Batz (CDU) bittet darum, nachdem es im Ortsrat Steinbach zu Irritationen gekommen sei, den Ortsratsmitgliedern bei der Beratung des Entwurfs die Situation nochmals darzulegen. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu.