Beschluss: |
Auf Empfehlung des
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig gemäß
§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des BauGB die Aufstellung der Änderung des
Bebauungsplanes „Zwischen Geisbaum und Teich“ (Planskizzen
sind als Anlage 4 beigefügt).
Die auf der Parzelle
426/61 festgesetzte Straßen- und Verkehrsfläche entfällt und wird zukünftig in
eine Wohnbaufläche erweitert.
Durch die Änderung des
Bebauungsplanes können die zukünftigen Wohnbauflächen planungsrechtlich
angepasst und festgesetzt werden und die Zulässigkeit Erweiterung der
Wohnbebauung durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
Die Änderung des
Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in Verbindung
mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt.
Der Beschluss ist gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Öffentlichkeit ist
gem. § 3 Abs. 2 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zu unterrichten.
Sachverhalt: |
Im Bebauungsplan
zwischen Geisbaum und Teich aus dem Jahre 1969 ist abgehend von der Straße Am
Geisbaum zwischen den Häusern Nr. 11 und 13a eine Straßenverkehrsfläche
festgesetzt. Gemäß der beiliegenden Katasterkarte befindet sich die
Straßenverkehrsfläche auf der Parzelle 462/61. Der Vorhabensträger beantragt
die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel des Wegfalles der
Straßenverkehrsfläche und Festsetzung von Wohnbauflächen zur Errichtung einer
Garage.
Ziel der
Straßenverkehrsfläche war die Herstellung einer Verbindung zwischen der Straße
Am Geisbaum und der Straße Im Buchgarten.
Im gültigen
Flächennutzungsplan sind an dieser Stelle allerdings keine geplanten
Wohnbauflächen dargestellt.
Das
Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 a
(Innenbereichentwicklung) durchgeführt werden.
Der Vorhabensträger
ist bereit, die Kosten für das Verfahren im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages zu übernehmen.
Der
Vorsitzende erklärt hierzu, dass sich der Ortsrat Steinbach bei der Beratung
der Flächennutzungspläne (2006/2007) dazu entschieden habe, hinter der
Sporthalle (nördlich der Straße Brunnwies) ein Baugebiet zu erschließen. Das
Gebiet zwischen Geisbaum und Teich sei damals verworfen worden. Ein
Bebauungsplan existiere für diese Fläche also nicht.
Herr
Franzisky (SPD) weist darauf hin, dass die alten Pläne vor der Gebietsreform
erstellt wurden. Damals sollte nicht nur das Gebiet Buchgarten sondern auch die
Rotheck an die neu zu erschließende Fläche zwischen Geisbaum und Teich
angebunden werden. Für diese Gebiete existierten jedoch keine Bebauungspläne.
Nach der Gebietsreform ging die Planung an die Stadt Ottweiler über und im FNP
1978 sei die hier zu beratende Fläche schon als Außenfläche definiert. Nachdem
hinter der Turnhalle noch Bauland und im Dorf noch viele Baulücken vorhanden
seien, sehe sein Fraktion keine Erfordernis, hier ein Baugebiet zu erschließen
und stimme der Verwaltungsvorlage zu.
Herr
Batz (CDU) bittet darum, nachdem es im Ortsrat Steinbach zu Irritationen
gekommen sei, den Ortsratsmitgliedern bei der Beratung des Entwurfs die
Situation nochmals darzulegen. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu.