TOP Ö 5: Antrag des 1. FC Lautenbach auf Erhöhung des Instandhaltungszuschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den jährlichen Instandhaltungszuschuss an den 1. FC Lautenbach nicht zu erhöhen und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bis auf weiteres jeweils 1.500,00 € jährlich als freiwilligen Zuschuss ohne Rechtsanspruch an den TuS Fürth und den 1. FC Lautenbach zu zahlen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Ottweiler beteiligt sich im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € an den Instandhaltungskosten der vom 1. FC Lautenbach durch Erbbaupachtvertrag vom 15. April 2010 übernommenen Sportanlage.

Den gleichen jährlichen Zuschussbetrag erhält auch der TuS Fürth, der die Anlage im Stadtteil Fürth durch Erbbaupachtvertrag vom 27. September 2006 übernommen hat.

Die erforderlichen Mittel sind im Ergebnishaushalt beim USK 55000.71810 (Zuschüsse an Sportvereine, die Sportplatz und Sportheim selbst unterhalten und bewirtschaften) ausgewiesen.

Der 1. FC Lautenbach bittet mit Schreiben vom 10. April 2015 um eine Erhöhung des Instandhaltungszuschusses. Aus Sicht der Verwaltung sollte auch weiterhin auf eine Gleichbehandlung der beiden Vereine in Lautenbach und Fürth geachtet werden. Es wird jedoch nicht bestritten, dass für die Unterhaltung eines Naturrasenplatzes ein höherer Aufwand erforderlich ist als für einen Kunstrasenplatz. Letztendlich war es jedoch die Entscheidung des Vereins, ob er einen Naturrasenplatz oder einen Kunstrasenplatz baut.

Die Zahlung eines Instandhaltungszuschusses ging ursprünglich auf einen Antrag des TuS Fürth aus dem Jahr 2008 zurück, dem unter Verweis auf die Kreisstadt Neunkirchen stattgegeben wurde. Die Kreisstadt Neunkirchen zahlt damals wie heute ebenfalls 1.500 € an Vereine, die eine Sportanlage übernommen haben. Neunkirchen unterscheidet ebenfalls nicht, ob es sich um Naturrasenplatz oder einen Kunstrasenplatz handelt. Die Zuschusshöhe ist in beiden Fällen identisch.

Vor dem Hintergrund des vom Stadtrat am 28. April 2015 beschlossenen Haushaltssanierungsplanes sollte von einer Erhöhung des Instandhaltungszuschusses abgesehen werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Ottweiler, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und die einstimmige Empfehlung des HPF-Ausschusses.